Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Arbeitsrecht Grundlagen – Sicher in der Personalpraxis

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Überblick & Relevanz

Arbeitsrechtliche Fragestellungen begleiten viele Bereiche der Personalarbeit – von der Einstellung über Arbeitsverträge bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Gesetzliche Vorgaben, aktuelle Rechtsprechung sowie neue Entwicklungen rund um Datenschutz, Arbeitszeit oder mobiles Arbeiten beeinflussen den Arbeitsalltag von HR-Abteilungen und Führungskräften.

In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den Grundlagen des Arbeitsrechts und typischen Fragestellungen aus der Personalpraxis. Sie erhalten einen Überblick über arbeitsrechtliche Regelungen im Bewerbungsprozess, im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Befristung, Vergütung und Kündigung und setzen sich mit aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht auseinander.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Arbeitsrecht verstehen
    Sie erhalten einen Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Regelungen im Personalalltag.
  • HR-Prozesse begleiten
    Sie beschäftigen sich mit Bewerbungsprozess, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Vergütung.
  • Aktuelle Entwicklungen einordnen
    Sie behandeln Themen wie mobiles Arbeiten, Datenschutz und Arbeitszeiterfassung.
  • Arbeitsverhältnisse gestalten
    Sie setzen sich mit Befristung, Abmahnung und Kündigung auseinander.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses
    • Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts
    • Unterschied Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
    • Auswirkungen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
    • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Bewerbung und Einstellung
    • Fragerecht und Offenlegungspflichten bei Vorstellungsgesprächen
  • Inhalt des Arbeitsvertrags
    • Zulässigkeit und Grenzen von Regelungen im Arbeitsvertrag
    • Formvorschriften, Nachweisgesetz
    • Kontrolle von Vertragsklauseln (AGB)
    • Teilzeitarbeitsverhältnisse
  • Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
    • Pflicht zur Beschäftigung und Vergütung
    • Diskriminierungsschutz und Anspruch auf Gleichbehandlung (AGG)
    • Pflicht zur Arbeitsleistung und Verschwiegenheit; Nebentätigkeit
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
    • Wann darf mit oder ohne Sachgrund befristet werden?
    • Folgen einer unwirksamen Befristung
    • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
    • Umgang mit Personaldaten und die digitale Personalakte
    • Rechte von Beschäftigten nach der DSGVO
  • Urlaub und Krankheit
    • Gesetzlicher und vertraglicher Urlaubsanspruch, Sonderurlaub
    • Krankmeldung und Nachweispflichten
    • Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitszeit und Arbeitsrecht
    • Arbeitszeitobergrenzen und Pausenregelungen
    • Mehrarbeit, Überstunden und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
    • Rechtliche Aspekte von mobilem Arbeiten und Homeoffice
    • Anspruch auf Arbeitszeitveränderung (Teilzeit, Brückenteilzeit)
  • Vergütung im Arbeitsverhältnis
    • Grundgehalt, Prämien und Sonderzahlungen (z.B. Gratifikationen)
    • Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt bei Leistungen
    • Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ein Überblick
    • Die Abmahnung: Voraussetzungen und formale Anforderungen
    • Grundlagen der Kündigung (ordentlich, außerordentlich, Kündigungsschutz)
    • Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

HR-Manager:innen, Personalreferent:innen und Führungskräfte, die sich eine solide Wissensgrundlage im Arbeitsrecht aneignen oder diese auffrischen möchten.

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Inklusivleistungen
  • Durchführungsgarantie
  • Kostenlose Stornierung
  • Open Badges & Zertifikat
  • Getränke & Mittagessen
  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

Sie sind in bester Gesellschaft, wenn Sie sich für entscheiden.

Inklusivleistungen – Ihr Rundum-Sorglos-Paket

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Laptop auf einem Tisch mit leerem Bildschirm. ★ ZERTIFIKAT ★
Arbeitsrecht Grundlagen – Sicher in der Personalpraxis

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

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Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

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Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen im deutschen Arbeitsrecht?

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Diese Gesetze regeln zentrale Aspekte wie den Arbeitsvertrag, Kündigungsbedingungen, Arbeits- und Pausenzeiten sowie den Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Je nach Branche und Situation kommen weitere Spezialgesetze wie das Mutterschutzgesetz oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht?

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen einer einzelnen arbeitnehmenden Person und einer arbeitgebenden Instanz. Es umfasst Themen wie den Arbeitsvertrag, Gehalt, Urlaub und Kündigung. Das Kollektivarbeitsrecht hingegen befasst sich mit den Rechtsbeziehungen von Gruppen, also zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder Betriebsräten und Arbeitgebenden. Hierzu gehören das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht und die betriebliche Mitbestimmung.

Welche Inhalte muss ein Arbeitsvertrag laut Nachweisgesetz enthalten?

Laut Nachweisgesetz müssen Arbeitgebende die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten und aushändigen. Dazu zählen mindestens Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Dauer der Probezeit, Zusammensetzung und Höhe des Entgelts sowie die vereinbarte Arbeitszeit. Auch Regelungen zu Urlaub, Kündigungsverfahren und ein Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sind erforderlich.

Welche Hauptpflichten haben Arbeitgebende und Arbeitnehmende?

Die Hauptpflicht von Arbeitnehmenden ist die persönliche Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Im Gegenzug besteht die Hauptpflicht von Arbeitgebenden in der Zahlung der vereinbarten Vergütung. Daneben gibt es zahlreiche Nebenpflichten: Arbeitnehmende unterliegen einer Treuepflicht, während Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht haben, die unter anderem den Schutz von Gesundheit und Persönlichkeitsrechten sowie die Gewährung von Urlaub umfasst.

Welche gesetzlichen Kündigungsfristen müssen beachtet werden?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmende beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgebende verlängert sich diese Frist gestaffelt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit der beschäftigten Person, beginnend ab zwei Jahren Zugehörigkeit. Während einer vereinbarten Probezeit von maximal sechs Monaten gilt für beide Seiten eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Abweichende Regelungen können im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine sachgrundlose Befristung zulässig?

Eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig und darf innerhalb dieses Zeitraums maximal dreimal verlängert werden. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass mit derselben arbeitgebenden Instanz zuvor noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat (Vorbeschäftigungsverbot). Durch einen Tarifvertrag können die Dauer und die Anzahl der Verlängerungen abweichend geregelt werden. Die Befristung selbst muss schriftlich vereinbart werden, um wirksam zu sein.

Wann verfällt der gesetzliche Mindesturlaub für Arbeitnehmende?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr automatisch am Jahresende oder am 31. März des Folgejahres. Ein Verfall tritt nur dann ein, wenn die arbeitgebende Instanz die Beschäftigten zuvor konkret und rechtzeitig über ihren Urlaubsanspruch und die drohenden Verfallfristen informiert hat. Bei lang andauernder Krankheit kann der Urlaub spätestens 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen, aber auch hier sind die Hinweispflichten zu beachten.

Ab wann müssen Arbeitnehmende eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Arbeitnehmende müssen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in der Regel spätestens am vierten Tag der Krankheit vorlegen. Arbeitgebende sind jedoch berechtigt, die Vorlage der Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Die genaue Regelung dazu findet sich oft im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung, also die Information über das Fehlen, besteht unabhängig davon bereits am ersten Tag.

Ist die systematische Erfassung der gesamten Arbeitszeit Pflicht?

Ja, Arbeitgebende in Deutschland sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes im Lichte der EU-Rechtsprechung. Die genaue Form der Erfassung (z.B. elektronisch oder manuell) ist gesetzlich noch nicht final geregelt, das System muss aber objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Die Erfassung kann an die Mitarbeitenden delegiert werden.

Was sind die formellen Anforderungen für eine wirksame Abmahnung?

Eine wirksame Abmahnung muss das beanstandete Fehlverhalten konkret beschreiben (Rügefunktion) und unmissverständlich darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht (Warnfunktion). Obwohl sie auch mündlich ausgesprochen werden kann, ist aus Beweisgründen die Schriftform dringend zu empfehlen. Allgemeine Vorwürfe sind unzureichend; stattdessen müssen Datum, Uhrzeit und Ort des Pflichtverstoßes so genau wie möglich benannt werden.

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