„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und schafft den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmenden. Gesetzliche Vorgaben, neue Anforderungen durch das Nachweisgesetz sowie die laufende Weiterentwicklung der Rechtsprechung stellen Unternehmen dabei regelmäßig vor neue Herausforderungen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Sie lernen verschiedene Vertragsarten, typische Vertragsklauseln und aktuelle Entwicklungen im Arbeitsvertragsrecht kennen. Darüber hinaus erhalten Sie Orientierung für die Formulierung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie für den Umgang mit typischen Gestaltungsfragen aus der Praxis.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Geschäftsführer:innen, Personalleiter:innen, HR-Manager:innen und Personalreferent:innen, die rechtssichere und praxisorientierte Arbeitsverträge erstellen und bestehende Verträge optimieren möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
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Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Arbeitsverträge gestalten – Rechtliche Anforderungen und aktuelle Entwicklungen" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
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Ein Arbeitsvertrag muss die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten, wie Namen der Vertragsparteien, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub. Seit der Reform des Nachweisgesetzes sind Arbeitgeber:innen zudem verpflichtet, zahlreiche weitere Details wie die genaue Zusammensetzung des Entgelts, das Kündigungsverfahren und Ruhepausen schriftlich niederzulegen und der beschäftigten Person fristgerecht auszuhändigen.
Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Vertragsarten, die sich vor allem nach Befristung und Arbeitsumfang unterscheiden. Zu den häufigsten Formen zählen der unbefristete und der befristete Arbeitsvertrag, der Teilzeitarbeitsvertrag sowie Verträge für geringfügige Beschäftigungen, auch Minijobs genannt. Je nach Art des Vertrages gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, zum Beispiel beim Kündigungsschutz oder bei der Sozialversicherung.
Ja, ein mündlicher Arbeitsvertrag ist grundsätzlich rechtsgültig, da für den Vertragsschluss keine Schriftform vorgeschrieben ist. Arbeitgeber:innen sind jedoch durch das Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und der arbeitnehmenden Person auszuhändigen. Eine Ausnahme besteht bei Befristungen: Eine nur mündlich vereinbarte Befristung ist unwirksam, wodurch der Arbeitsvertrag als unbefristet gilt.
Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen und kann für maximal sechs Monate vereinbart werden. Während dieser Phase gilt für beide Vertragsparteien eine verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern keine abweichende tarifvertragliche Regelung besteht. Die Vereinbarung einer Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden, um wirksam zu sein.
Das reformierte Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber:innen seit August 2022 zu deutlich umfangreicheren schriftlichen Informationen über die Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem genaue Angaben zur Zusammensetzung der Vergütung, zu Überstundenregelungen, zur Dauer der Probezeit, zum Kündigungsverfahren sowie zu den Fristen für eine Kündigungsschutzklage. Diese Nachweise müssen zu gestaffelten Fristen nach Arbeitsbeginn erbracht werden.
Eine wirksame Homeoffice-Klausel sollte den Arbeitsort, den Umfang der Tätigkeit (z. B. feste Tage oder flexibel) und Regelungen zur Erreichbarkeit klar definieren. Wichtig sind zudem Vereinbarungen zur Kostentragung für Arbeitsmittel, zum Datenschutz und zu einem eventuellen Zutrittsrecht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Eine solche Klausel sollte transparent und fair gestaltet sein, um einer rechtlichen Überprüfung standzuhalten.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr automatisch am Jahresende oder zum 31. März des Folgejahres. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts tritt ein Verfall nur ein, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin die Mitarbeitenden zuvor konkret und rechtzeitig über ihren Resturlaub informiert und sie unmissverständlich aufgefordert hat, diesen zu nehmen.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart wird, einem berechtigten geschäftlichen Interesse dient und zeitlich auf maximal zwei Jahre begrenzt ist. Entscheidend ist zudem, dass der:die Arbeitgeber:in für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung zahlt, die mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt. Ohne diese Entschädigung ist das Verbot für die arbeitnehmende Person unverbindlich.
Ausschlussfristen, auch Verfallfristen genannt, verkürzen die gesetzliche Verjährung und legen fest, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer kurzen Frist geltend gemacht werden müssen. Werden Ansprüche wie Lohn oder Überstundenvergütung nicht fristgerecht (oft innerhalb von drei Monaten) angemeldet, verfallen sie. Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie fair gestaltet sind und beispielsweise den Mindestlohn nicht ausschließen.
Eine Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten ist nur unter strengen Voraussetzungen gültig. Die Fortbildung muss der arbeitnehmenden Person einen geldwerten Vorteil auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verschaffen. Zudem muss die Bindungsdauer an das Unternehmen im Verhältnis zu den Kosten angemessen sein und die Rückzahlungssumme sich über die Zeit verringern (zeitanteilige Staffelung). Die Klausel darf nur bei einer Kündigung aus dem Verantwortungsbereich der beschäftigten Person greifen.
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