Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Betriebsverfassungsrecht – Grundlagen für Betriebsräte

4,8 von 5
Basic
€ 1.170,00
2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
Ortsunabhängig
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2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
Deutschlandweit
61 Termine
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Überblick & Relevanz

Als Mitglied des Betriebsrats ist eine fundierte Kenntnis des Betriebsverfassungsrechts unerlässlich. Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Interessenvertretung der Beschäftigten.

In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als Betriebsrat verständlich und anhand konkreter Beispiele. So gewinnen Sie Sicherheit bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und können die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten.

Für Arbeitgeber:innen bieten wir ein separates Seminar Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber:innen an.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Rechtliche Sicherheit
    Sie verstehen die Struktur und die zentralen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
  • Effiziente Organisation
    Sie kennen Ihre Rechte sowie Pflichten und organisieren die Betriebsratsarbeit im Gremium zielgerichtet.
  • Sicheres Auftreten
    Sie argumentieren gegenüber der Arbeitgeberseite auf Basis juristischer Fakten und nicht nur aus dem Bauch heraus.
  • Mitbestimmung wirksam gestalten
    Sie kennen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und können diese im betrieblichen Alltag zielgerichtet einsetzen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Rechtliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit
  • Mitgliedschaft und Organe des Betriebsrats
  • Geschäftsführung des Betriebsrats (Sitzungen, Beschlüsse, Sprechstunden)
    • Öffentlichkeitsarbeit des Gremiums, z. B. die Betriebsversammlung
  • Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
  • Arten der Beteiligungsrechte im Überblick
  • Informationsrechte des Betriebsrats
  • Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten (Einstellung, Kündigung, Versetzung)
    • Fokus: Anhörung und Widerspruch bei Kündigungen
  • Mitwirkungs- und Informationsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Betriebsänderungen – Interessenausgleich und Sozialplan
  • Der besondere Schutz von Betriebsratsmitgliedern (Kündigungsschutz, Ehrenamt)
  • Grundlagen der Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen (z. B. KI-Systeme)
  • Die Betriebsvereinbarung – Abschluss und Wirkung
    • Abgrenzung zur Regelungsabrede
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte
    • Das Einigungsstellenverfahren im Überblick
  • Zusammenarbeit mit JAV und Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

(Angehende) Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder sowie Mitglieder der JAV und SBV, die sich ein fundiertes Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht aneignen möchten.

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Inklusivleistungen
  • Durchführungsgarantie
  • Kostenlose Stornierung
  • Open Badges & Zertifikat
  • Getränke & Mittagessen
  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

Sie sind in bester Gesellschaft, wenn Sie sich für entscheiden.

Inklusivleistungen – Ihr Rundum-Sorglos-Paket

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Betriebsverfassungsrecht – Grundlagen für Betriebsräte

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

Kostenlose Stornierung

Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Noch nicht ganz fit in den Grundlagen?

Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Betriebsverfassungsrecht – Grundlagen für Betriebsräte" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.

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Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
  • Inhalte gezielt auf Ihre Branche und Zielsetzungen zugeschnitten
  • Vor Ort oder live online, Reisekosten und Reisezeit sparen
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

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Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist das Betriebsverfassungsrecht und was regelt es?

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:innen und der von den Arbeitnehmenden gewählten Belegschaftsvertretung, dem Betriebsrat. Es schafft die rechtliche Grundlage für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Geregelt ist dies hauptsächlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das die Rechte und Pflichten beider Seiten festlegt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördern soll.

Was sind die allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrats?

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehört es, die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmenden zu überwachen. Er beantragt Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, und nimmt Anregungen von Mitarbeitenden entgegen. Zudem fördert er die Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Integration ausländischer Arbeitnehmender im Betrieb.

Was ist der Unterschied zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung?

Der zentrale Unterschied liegt in der erforderlichen Zustimmung: Bei der echten Mitbestimmung kann der:die Arbeitgeber:in eine Maßnahme ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht wirksam durchführen. Bei der Mitwirkung muss der Betriebsrat lediglich informiert, angehört oder beraten werden, die endgültige Entscheidung trifft aber der:die Arbeitgeber:in allein. Die stärkste Form ist die erzwingbare Mitbestimmung, die bei Nichteinigung über eine Einigungsstelle durchsetzbar ist.

Wie gründet man einen Betriebsrat im Unternehmen?

Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmenden gegründet werden, von denen drei wählbar sein müssen. Die Initiative dazu können drei wahlberechtigte Arbeitnehmende oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft ergreifen. Diese laden zu einer Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstands ein, der dann die eigentliche Betriebsratswahl organisiert. Für die Initiator:innen besteht bereits ein besonderer Kündigungsschutz.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten?

Der Betriebsrat hat weitreichende, erzwingbare Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, die in § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise Fragen der betrieblichen Ordnung, die Regelung von Arbeitszeiten wie Beginn, Ende und Pausen, die Anordnung von Überstunden sowie Grundsätze der Lohngestaltung. Auch die Einführung von technischen Einrichtungen zur Überwachung von Mitarbeitenden unterliegt der zwingenden Mitbestimmung.

Wie läuft die Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung ab?

Vor jeder Kündigung muss der:die Arbeitgeber:in den Betriebsrat anhören und ihm die Gründe detailliert mitteilen; eine Kündigung ohne vorherige Anhörung ist unwirksam. Der Betriebsrat hat bei einer ordentlichen Kündigung eine Woche Zeit, um schriftlich Bedenken zu äußern oder zu widersprechen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage. Ein Widerspruch verhindert die Kündigung zwar nicht, verbessert aber die Rechtsposition des:der Arbeitnehmenden in einem Kündigungsschutzprozess.

Wann kann der Betriebsrat einer Einstellung widersprechen?

Der Betriebsrat kann einer geplanten Einstellung innerhalb einer Woche schriftlich widersprechen, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt. Solche Gründe sind zum Beispiel ein Verstoß gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag, die Befürchtung einer Kündigung anderer Mitarbeitender oder eine Benachteiligung von Bewerber:innen. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, darf der:die Arbeitgeber:in die Einstellung nicht vornehmen und muss die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen.

Welchen besonderen Kündigungsschutz genießen Mitglieder des Betriebsrats?

Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der eine ordentliche Kündigung durch den:die Arbeitgeber:in während der Amtszeit grundsätzlich ausschließt. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nur mit der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats oder durch eine gerichtliche Entscheidung möglich. Dieser Schutz wirkt zudem für ein Jahr nach Ende der Amtszeit nach, um die Betriebsratsmitglieder vor Benachteiligungen aufgrund ihrer Tätigkeit zu schützen.

Was ist eine Betriebsvereinbarung und wie kommt sie zustande?

Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber:in, der verbindliche Regeln für die Arbeitnehmenden des Betriebs festlegt. Sie kommt durch übereinstimmende Beschlüsse beider Seiten zustande und wird von beiden Parteien unterzeichnet. Betriebsvereinbarungen regeln kollektive Sachverhalte wie Arbeitszeitmodelle, Urlaubsregelungen oder den Einsatz von IT-Systemen. In Bereichen der erzwingbaren Mitbestimmung kann ihr Abschluss notfalls über eine Einigungsstelle erreicht werden.

Wann muss der Arbeitgeber einen Sozialplan mit dem Betriebsrat verhandeln?

Ein Sozialplan muss verhandelt werden, wenn eine geplante Betriebsänderung, wie eine Massenentlassung oder Betriebsschließung, wesentliche wirtschaftliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringt. Der Sozialplan dient dazu, diese Nachteile auszugleichen oder abzumildern, zum Beispiel durch Abfindungen, Umschulungen oder die Einrichtung einer Transfergesellschaft. Anders als der Interessenausgleich kann der Sozialplan bei Nichteinigung durch den Spruch einer Einigungsstelle erzwungen werden.

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