„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verpflichtet Unternehmen, sich aktiv mit ihren Gehaltsstrukturen auseinanderzusetzen und Auskunftsansprüchen nachzukommen. Mit der Pflicht zur Umsetzung der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis Juni 2026 verschärfen sich die Anforderungen erheblich – proaktives Handeln ist unerlässlich, um Lohngerechtigkeit sicherzustellen und rechtliche Risiken zu minimieren.
In unserem Seminar lernen Sie, die aktuellen und kommenden rechtlichen Vorgaben in Ihre Unternehmensprozesse zu integrieren und faire Vergütungssysteme zu etablieren. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Auskunftsverlangen korrekt zu bearbeiten, Prüfverfahren durchzuführen und Ihr Unternehmen auf die neuen europäischen Regelungen vorzubereiten. So verwandeln Sie eine gesetzliche Pflicht in einen echten Vorteil für Ihre Arbeitgebermarke.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Personal und Recht, Geschäftsführer:innen, sowie Mitglieder des Betriebsrats, die für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sind oder sich auf die neuen EU-Regelungen vorbereiten möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
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Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist ein deutsches Gesetz, das die Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit fördern soll. Es gibt Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch über die Gehaltsstrukturen im Unternehmen, um Entgeltdiskriminierung zu erkennen und zu beseitigen. Ziel ist es, die Lohnlücke zu verringern und faire Vergütungssysteme zu etablieren.
Das Entgelttransparenzgesetz gilt für Arbeitgeber:innen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten, in deren Betrieben Mitarbeitende einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen können. Für Arbeitgeber:innen mit über 500 Beschäftigten kommen zusätzliche Pflichten hinzu, wie die regelmäßige Durchführung von Prüfverfahren und die Erstellung von Berichten zur Entgeltgleichheit.
Der individuelle Auskunftsanspruch ermöglicht es Beschäftigten in Betrieben mit über 200 Mitarbeitenden, Auskunft über das mittlere Gehalt (Median) einer Vergleichsgruppe zu erhalten. Diese Vergleichsgruppe besteht aus Kolleg:innen des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Die Antwort muss zudem die Kriterien und Verfahren für die Entgeltfindung nennen.
„Gleiche Arbeit“ liegt vor, wenn Beschäftigte identische oder sehr ähnliche Tätigkeiten ausüben. „Gleichwertige Arbeit“ wird hingegen anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen bewertet, auch wenn die Tätigkeiten selbst unterschiedlich sind. Das Gesetz verbietet Entgeltdiskriminierung in beiden Fällen.
Beschäftigte richten ihre Anfrage in Textform an den Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, direkt an die Arbeitgeber:innen. Die Anfrage muss eine vergleichbare Tätigkeit benennen. Der:die Arbeitgeber:in hat drei Monate Zeit, um schriftlich über das Vergleichsentgelt (Median) und die Entgeltkriterien zu informieren. Der Betriebsrat dient dabei oft als anonymisierende Zwischenstelle.
Die EU-Richtlinie, die bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verschärft die Transparenzpflichten erheblich. Zu den Neuerungen zählen die Pflicht zur Angabe von Gehaltsinformationen in Stellenanzeigen, ein Verbot von Fragen nach dem bisherigen Gehalt und erweiterte Berichtspflichten zum Lohngefälle für Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten.
Ja, nach der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen Unternehmen Bewerbende über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne informieren. Diese Information muss spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch vorliegen, weshalb die Angabe direkt in der Stellenanzeige der praktikabelste Weg sein wird. Diese Regelung muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Verstößt ein:e Arbeitgeber:in gegen das Gebot der Entgeltgleichheit, können betroffene Beschäftigte die Gehaltsdifferenz sowie eine Entschädigung einklagen. Im Prozess kann es zu einer Beweislastumkehr kommen: Liefert die beschäftigte Person Indizien für eine Diskriminierung, muss der:die Arbeitgeber:in beweisen, dass die ungleiche Bezahlung durch sachliche, geschlechtsneutrale Gründe gerechtfertigt ist.
Der Betriebsrat ist in der Regel die erste Anlaufstelle für Auskunftsverlangen der Beschäftigten und leitet diese an den Arbeitgeber weiter. Er überwacht die korrekte Beantwortung und schützt die Anonymität der anfragenden Person. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Betriebsausschuss unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Bruttoentgeltlisten des Unternehmens einzusehen und auszuwerten.
Nach aktueller deutscher Rechtslage müssen private Arbeitgeber:innen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, regelmäßig einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Die neue EU-Richtlinie wird diese Berichtspflichten ausweiten und die Schwellenwerte absenken, sodass künftig bereits Unternehmen ab 100 Beschäftigten betroffen sein werden.
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