Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Entgelttransparenz – EntgTranspG und EU-Richtlinie im Unternehmen

Special
€ 1.260,00
2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
Ortsunabhängig
6 Termine
Termine anzeigen
auf Anfrage
Individuell planbar
Wo Sie wollen
ab 1 Teilnehmer
Angebot anfordern

Überblick & Relevanz

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verpflichtet Unternehmen, sich aktiv mit ihren Gehaltsstrukturen auseinanderzusetzen und Auskunftsansprüchen nachzukommen. Mit der Pflicht zur Umsetzung der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis Juni 2026 verschärfen sich die Anforderungen erheblich – proaktives Handeln ist unerlässlich, um Lohngerechtigkeit sicherzustellen und rechtliche Risiken zu minimieren.

In unserem Seminar lernen Sie, die aktuellen und kommenden rechtlichen Vorgaben in Ihre Unternehmensprozesse zu integrieren und faire Vergütungssysteme zu etablieren. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Auskunftsverlangen korrekt zu bearbeiten, Prüfverfahren durchzuführen und Ihr Unternehmen auf die neuen europäischen Regelungen vorzubereiten. So verwandeln Sie eine gesetzliche Pflicht in einen echten Vorteil für Ihre Arbeitgebermarke.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Rechtssicherheit
    Sie setzen die Vorgaben des EntgTranspG und der kommenden EU-Richtlinie korrekt und fristgerecht um.
  • Prozesskompetenz
    Sie bearbeiten Auskunftsersuchen souverän und führen Prüfverfahren methodisch sicher durch.
  • Strategische Vorbereitung
    Sie bereiten Ihr Unternehmen proaktiv auf die neue EU-Transparenzrichtlinie vor.
  • Faire Vergütung
    Sie erhalten das Handwerkszeug, um transparente und gerechte Gehaltsstrukturen zu analysieren und zu entwickeln.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG)
    • Ziele, Anwendungsbereich und zentrale Begriffe
    • Das Gebot des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit
    • Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Arbeit
    • Schnittstellen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Der individuelle Auskunftsanspruch in der Praxis
    • Voraussetzungen, Verfahren und Fristen für Arbeitnehmende
    • Die Rolle des Betriebsrats im Auskunftsverfahren
    • Gestaltung und Kommunikation von Antworten an Mitarbeitende
    • Umgang mit komplexen Anfragen und Datenschutzaspekte
  • Betriebliche Verfahren zur Überprüfung der Entgeltgleichheit
    • Verpflichtende und freiwillige Prüfverfahren für Arbeitgeber:innen
    • Datenanalyse und Instrumente zur Prüfung von Entgeltstrukturen
  • Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für große Unternehmen
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
    • Beweislastumkehr im Diskriminierungsprozess
    • Potenzielle Nachzahlungs- und Schadensersatzansprüche
  • Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie
    • Aktuelle Entwicklungen und neue Anforderungen
    • Berichtspflichten zum Lohngefälle („Pay Gap“)
    • Neue Klagerechte und Verbandsklagen
  • Entgelttransparenz im Unternehmen gestalten
    • Aufbau fairer Vergütungssysteme
    • Kommunikation von Vergütungsstrukturen
    • Akzeptanz und Transparenz im Unternehmen fördern
    • Arbeitgebermarke und Mitarbeiterbindung stärken
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Personal und Recht, Geschäftsführer:innen, sowie Mitglieder des Betriebsrats, die für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sind oder sich auf die neuen EU-Regelungen vorbereiten möchten.

Ihren Termin wählen

– Live Online
– Live Online
– Live Online
– Live Online
– Live Online
– Live Online
Freie Plätze Gut gebucht keine Platzgarantie
Inklusivleistungen
  • Durchführungsgarantie
  • Kostenlose Stornierung
  • Open Badges & Zertifikat
  • Getränke & Mittagessen
  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

Sie sind in bester Gesellschaft, wenn Sie sich für entscheiden.

Inklusivleistungen – Ihr Rundum-Sorglos-Paket

Open Badges & Zertifikat

Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.

Laptop auf einem Tisch mit leerem Bildschirm. ★ ZERTIFIKAT ★
Entgelttransparenz – EntgTranspG und EU-Richtlinie im Unternehmen

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

Kostenlose Stornierung

Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
  • Inhalte gezielt auf Ihre Branche und Zielsetzungen zugeschnitten
  • Vor Ort oder live online, Reisekosten und Reisezeit sparen
Weitere Infos zum Ablauf

Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.

Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

Mehr über ifmera academy erfahren

30+ Jahre
Erfahrung seit 1993
in Weiterbildung,
Coaching und Consulting
600+ Seminare
Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete
13 Standorte
Bundesweit in Deutschland, Österreich und der Schweiz
97% positive
Bewertungen aus über
16.000 Stimmen

Ihr nächster logischer Schritt

Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.

Folgekurs
Special
Führungskompetenzen
Entgelttransparenz – Souverän kommunizieren in Zeiten der Lohntransparenz
Ab 2026 wird die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht überführt. Sie bringt deutlich höhere Anforderungen an Transparenz, Auskunftspflicht und Kommunikation mi…
67 Termine

FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)?

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist ein deutsches Gesetz, das die Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit fördern soll. Es gibt Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch über die Gehaltsstrukturen im Unternehmen, um Entgeltdiskriminierung zu erkennen und zu beseitigen. Ziel ist es, die Lohnlücke zu verringern und faire Vergütungssysteme zu etablieren.

Für wen gilt das Entgelttransparenzgesetz?

Das Entgelttransparenzgesetz gilt für Arbeitgeber:innen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten, in deren Betrieben Mitarbeitende einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen können. Für Arbeitgeber:innen mit über 500 Beschäftigten kommen zusätzliche Pflichten hinzu, wie die regelmäßige Durchführung von Prüfverfahren und die Erstellung von Berichten zur Entgeltgleichheit.

Was ist der individuelle Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG?

Der individuelle Auskunftsanspruch ermöglicht es Beschäftigten in Betrieben mit über 200 Mitarbeitenden, Auskunft über das mittlere Gehalt (Median) einer Vergleichsgruppe zu erhalten. Diese Vergleichsgruppe besteht aus Kolleg:innen des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Die Antwort muss zudem die Kriterien und Verfahren für die Entgeltfindung nennen.

Was ist der Unterschied zwischen gleicher und gleichwertiger Arbeit?

„Gleiche Arbeit“ liegt vor, wenn Beschäftigte identische oder sehr ähnliche Tätigkeiten ausüben. „Gleichwertige Arbeit“ wird hingegen anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen bewertet, auch wenn die Tätigkeiten selbst unterschiedlich sind. Das Gesetz verbietet Entgeltdiskriminierung in beiden Fällen.

Wie funktioniert der Auskunftsanspruch in der Praxis?

Beschäftigte richten ihre Anfrage in Textform an den Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, direkt an die Arbeitgeber:innen. Die Anfrage muss eine vergleichbare Tätigkeit benennen. Der:die Arbeitgeber:in hat drei Monate Zeit, um schriftlich über das Vergleichsentgelt (Median) und die Entgeltkriterien zu informieren. Der Betriebsrat dient dabei oft als anonymisierende Zwischenstelle.

Welche neuen Pflichten bringt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?

Die EU-Richtlinie, die bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verschärft die Transparenzpflichten erheblich. Zu den Neuerungen zählen die Pflicht zur Angabe von Gehaltsinformationen in Stellenanzeigen, ein Verbot von Fragen nach dem bisherigen Gehalt und erweiterte Berichtspflichten zum Lohngefälle für Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten.

Müssen Unternehmen Gehälter in Stellenanzeigen angeben?

Ja, nach der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen Unternehmen Bewerbende über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne informieren. Diese Information muss spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch vorliegen, weshalb die Angabe direkt in der Stellenanzeige der praktikabelste Weg sein wird. Diese Regelung muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Was passiert bei Verstößen gegen das Entgelttransparenzgesetz?

Verstößt ein:e Arbeitgeber:in gegen das Gebot der Entgeltgleichheit, können betroffene Beschäftigte die Gehaltsdifferenz sowie eine Entschädigung einklagen. Im Prozess kann es zu einer Beweislastumkehr kommen: Liefert die beschäftigte Person Indizien für eine Diskriminierung, muss der:die Arbeitgeber:in beweisen, dass die ungleiche Bezahlung durch sachliche, geschlechtsneutrale Gründe gerechtfertigt ist.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Auskunftsanspruch?

Der Betriebsrat ist in der Regel die erste Anlaufstelle für Auskunftsverlangen der Beschäftigten und leitet diese an den Arbeitgeber weiter. Er überwacht die korrekte Beantwortung und schützt die Anonymität der anfragenden Person. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Betriebsausschuss unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Bruttoentgeltlisten des Unternehmens einzusehen und auszuwerten.

Welche Unternehmen müssen Berichte zur Entgeltgleichheit veröffentlichen?

Nach aktueller deutscher Rechtslage müssen private Arbeitgeber:innen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, regelmäßig einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen. Die neue EU-Richtlinie wird diese Berichtspflichten ausweiten und die Schwellenwerte absenken, sodass künftig bereits Unternehmen ab 100 Beschäftigten betroffen sein werden.

Noch nicht fündig? Wir haben mehr.

Lieber stöbern statt suchen? In den Wissenswelten finden Sie alle Themen und Kategorien auf einen Blick.

Wissenswelten entdecken

Bereit für das nächste Level?

Lernen hört nie auf. Aufbauend auf diesen Inhalten bieten wir Ihnen spezialisierte Vertiefungen an, mit denen Sie Ihr Profil schärfen und Ihre Expertise gezielt erweitern können.

Empfehlung
Advanced
Organisationsmanagement
Diversity Management für Fortgeschrittene – Strategien und Umsetzung
Wenn Sie durch Entgelttransparenz bereits einen wichtigen Schritt in Richtung Fairness gemacht haben, zeigt Ihnen dieses Seminar, wie Sie eine umfassende Diversity-Strategie entwickeln und Vielfalt als echten Wettbewerbsvorteil in Ihrem Unternehmen verankern.
72 Termine
Empfehlung
Basic
Führungskompetenzen
Performance Management 4.0 – Potenziale entfesseln, Erfolge sichern
Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Entgelttransparenz geschaffen sind, lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie moderne und motivierende Leistungsvergütungssysteme aufbauen und die Potenziale Ihrer Mitarbeitenden gezielt fördern.
69 Termine
Empfehlung
Basic
Organisationsmanagement
Compliance Management – Grundlagen und die neue ISO 37301
Nachdem Sie sich mit dem spezifischen Entgelttransparenzgesetz vertraut gemacht haben, bietet Ihnen dieses Seminar den perfekten Rahmen, um ein ganzheitliches Compliance-Management-System aufzubauen und rechtliche Risiken im gesamten Unternehmen zu minimieren.
72 Termine
Empfehlung
Advanced
Personalmanagement
Personalcontrolling – Strategien, Kennzahlen und modernes HR-Reporting
Sie haben gelernt, Entgeltstrukturen zu analysieren. Mit diesem Seminar vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Personalcontrolling, um Gehaltsdaten systematisch zu überwachen, aussagekräftige Kennzahlen zum „Pay Gap“ zu entwickeln und die Personalkosten strategisch zu steuern.
68 Termine

Wir sorgen für Ihr Weiterbildungserlebnis

Kostenlose Beratung