„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Personalwesen ist eine zentrale Herausforderung für jedes Unternehmen. Zwischen Recruiting, Mitarbeitendenverwaltung und modernen HR-Prozessen gilt es, eine Vielzahl sensibler Informationen rechtssicher zu verarbeiten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen dabei klare Anforderungen, deren Umsetzung fundiertes Wissen und ein sicheres Gespür für Risiken erfordert.
In unserem Seminar lernen Sie den rechtssicheren Umgang mit Beschäftigtendaten gemäß DSGVO und BDSG. Wir behandeln praxisnah alle relevanten Aspekte – vom Bewerbungsmanagement über den Umgang mit Krankendaten bis hin zur Mitarbeitendenüberwachung, damit Sie Datenpannen vermeiden und Haftungsrisiken minimieren.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen, Personalleiter:innen, Personalreferent:innen sowie Datenschutzbeauftragte, Mitglieder des Betriebsrats und der Rechtsabteilung, die für die Einhaltung des Datenschutzes im Beschäftigungskontext verantwortlich sind oder ihr Wissen vertiefen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Datenschutz im Personalwesen – Rechtssicherheit nach DSGVO & BDSG" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Beschäftigtendatenschutz umfasst alle Regeln zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber. Er ist wichtig, weil Arbeitgebende eine besondere Verantwortung für die sensiblen Informationen ihrer Beschäftigten tragen, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Ziel ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Arbeitsplatz zu wahren und einen fairen Ausgleich zwischen Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen zu schaffen.
Der § 26 BDSG regelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden dürfen. Dies ist erlaubt, wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Die Norm konkretisiert die Vorgaben der DSGVO für das deutsche Arbeitsrecht und legt auch strenge Kriterien für eine Einwilligung von Beschäftigten sowie für die Verarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten fest.
Im Personalwesen fallen zahlreiche personenbezogene Daten an, die sich direkt oder indirekt einer Person zuordnen lassen. Dazu gehören Stammdaten wie Name und Adresse, Vertrags- und Gehaltsdaten, Bankverbindungen, Steuerinformationen und Qualifikationsnachweise. Auch sensible Informationen wie Gesundheitsdaten aus Krankmeldungen, Leistungsbeurteilungen oder Daten aus der Zeiterfassung zählen dazu und unterliegen strengen Schutzvorschriften.
Bewerberdaten dürfen in der Regel bis zu sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Diese Frist dient der Abwehr möglicher Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach Ablauf dieser Frist müssen die Daten gelöscht werden, es sei denn, die bewerbende Person hat ausdrücklich einer längeren Speicherung, zum Beispiel für einen Talentpool, zugestimmt.
Arbeitgeber müssen beachten, dass Krankendaten zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO gehören. Die Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur in engen Grenzen erlaubt, etwa zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Die Diagnose darf dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden, und der Zugriff auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen muss auf die Personalabteilung beschränkt bleiben.
Eine Videoüberwachung von Mitarbeitenden ist nur in engen Ausnahmefällen und bei einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers erlaubt. Eine permanente und anlasslose Überwachung ist unzulässig, da sie das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten verletzt. Zulässig kann sie zur Aufklärung von Straftaten oder zum Schutz des Eigentums sein, wenn mildere Mittel nicht ausreichen und die Maßnahme transparent und verhältnismäßig ist.
Mitarbeitende haben das Recht, jederzeit Einsicht in ihre vollständige Personalakte zu nehmen, was durch § 83 BetrVG geregelt ist. Ergänzend dazu gewährt Art. 15 DSGVO einen weitreichenden Auskunftsanspruch über die verarbeiteten Daten sowie das Recht auf eine Kopie der Daten. Beschäftigte können zudem die Berichtigung falscher Daten oder die Löschung nicht mehr erforderlicher Informationen verlangen.
Die Kontrolle der privaten Internetnutzung hängt davon ab, ob diese erlaubt wurde. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung verboten, darf er bei einem konkreten Verdacht auf Missbrauch stichprobenartig kontrollieren, etwa durch Einsicht in den Browserverlauf. Hat er die private Nutzung hingegen gestattet, unterliegt er den strengen Regeln des Telekommunikations- und Datenschutzrechts, was eine inhaltliche Kontrolle praktisch ausschließt.
Ehemalige Mitarbeitende haben nach Art. 15 DSGVO ein umfassendes Auskunftsrecht über die Daten, die der frühere Arbeitgeber noch über sie speichert. Sie können Informationen über Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger und Speicherdauer verlangen sowie eine Kopie der Daten anfordern. Dieser Anspruch besteht, solange das Unternehmen die Daten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen noch nicht gelöscht hat.
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