Drei diverse Personen an einem Bürotisch. Mann zeigt auf Grafik, Frau mit Tablet, Sicherheitsschloss-Symbol auf Tisch.

Datenschutz im Personalwesen – Rechtssicherheit nach DSGVO & BDSG

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Special
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2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Personalwesen ist eine zentrale Herausforderung für jedes Unternehmen. Zwischen Recruiting, Mitarbeitendenverwaltung und modernen HR-Prozessen gilt es, eine Vielzahl sensibler Informationen rechtssicher zu verarbeiten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen dabei klare Anforderungen, deren Umsetzung fundiertes Wissen und ein sicheres Gespür für Risiken erfordert.

In unserem Seminar lernen Sie den rechtssicheren Umgang mit Beschäftigtendaten gemäß DSGVO und BDSG. Wir behandeln praxisnah alle relevanten Aspekte – vom Bewerbungsmanagement über den Umgang mit Krankendaten bis hin zur Mitarbeitendenüberwachung, damit Sie Datenpannen vermeiden und Haftungsrisiken minimieren.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Prozesse optimieren: Sie gestalten Ihre HR-Prozesse – von der Einstellung bis zum Austritt – datenschutzkonform und effizient.
  • Risiken minimieren
    Sie erkennen typische Datenschutzfallen im Umgang mit Bewerbungs- und Mitarbeitendendaten und vermeiden so Bußgelder und Haftungsrisiken.
  • Rechtssicher kommunizieren: Sie können Anfragen von Betroffenen (z. B. Auskunftsersuchen) korrekt und fristgerecht bearbeiten.
  • Kompetent entscheiden
    Sie wissen, wann eine Mitarbeitenden-Überwachung zulässig ist und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Rechtliche Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes
    • Zusammenspiel von DSGVO, BDSG und Spezialgesetzen (z. B. AGG, BetrVG)
    • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG)
    • Rolle und Aufgaben der Datenschutzbeauftragten im HR-Umfeld
    • Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • Datenschutz im Bewerbungsprozess und Recruiting
    • Rechtssichere Stellenausschreibungen und Bewerbungskommunikation
    • Umgang mit Bewerber:innendaten: Von der Erhebung bis zur Löschung
    • Datenschutz bei Social Media Recruiting und Active Sourcing
    • Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Auswahlverfahren
  • Datenverarbeitung im laufenden Arbeitsverhältnis
    • Führung und Schutz der (digitalen) Personalakte
    • Umgang mit sensiblen Daten: Krankmeldungen, Gesundheitsdaten, biometrische Daten
    • Einwilligung als Rechtsgrundlage: Wann ist sie wirksam?
    • Datenschutz bei internen Untersuchungen und Compliance-Prüfungen
    • Datenschutz im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
  • Mitarbeitenden-Monitoring und Kontrolle
    • Rahmenbedingungen für die Kontrolle von E-Mail-, Internet- und Telefonnutzung
    • Zulässigkeit von Videoüberwachung am Arbeitsplatz
    • GPS-Ortung in Firmenfahrzeugen und bei mobilen Geräten
    • Beweisverwertungsverbote bei unzulässiger Überwachung
  • Spezialthemen und Haftung
    • Umgang mit Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsansprüchen von (ehemaligen) Beschäftigten
    • Datentransfer im Konzern und an Dritte (Dienstleister)
    • Datenschutz im Betriebsrat: Rechte und Pflichten
    • Haftungsrisiken: Bußgelder durch Aufsichtsbehörden und Schadensersatzansprüche
    • Analyse aktueller Urteile und deren Auswirkungen auf die HR-Praxis
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen, Personalleiter:innen, Personalreferent:innen sowie Datenschutzbeauftragte, Mitglieder des Betriebsrats und der Rechtsabteilung, die für die Einhaltung des Datenschutzes im Beschäftigungskontext verantwortlich sind oder ihr Wissen vertiefen möchten.

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Inklusivleistungen
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  • Open Badges & Zertifikat
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  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

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Datenschutz im Personalwesen – Rechtssicherheit nach DSGVO & BDSG

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

Kostenlose Stornierung

Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Noch nicht ganz fit in den Grundlagen?

Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Datenschutz im Personalwesen – Rechtssicherheit nach DSGVO & BDSG" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.

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Datenschutz
Datenschutz Grundlagen – DSGVO und BDSG sicher anwenden
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bilden den verbindlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland.…
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Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

fdgfdg
Was ist Beschäftigtendatenschutz und warum ist er so wichtig?

Beschäftigtendatenschutz umfasst alle Regeln zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber. Er ist wichtig, weil Arbeitgebende eine besondere Verantwortung für die sensiblen Informationen ihrer Beschäftigten tragen, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Ziel ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Arbeitsplatz zu wahren und einen fairen Ausgleich zwischen Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen zu schaffen.

Was regelt § 26 BDSG im Beschäftigtendatenschutz genau?

Der § 26 BDSG regelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden dürfen. Dies ist erlaubt, wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Die Norm konkretisiert die Vorgaben der DSGVO für das deutsche Arbeitsrecht und legt auch strenge Kriterien für eine Einwilligung von Beschäftigten sowie für die Verarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten fest.

Welche personenbezogenen Daten fallen im Personalwesen an?

Im Personalwesen fallen zahlreiche personenbezogene Daten an, die sich direkt oder indirekt einer Person zuordnen lassen. Dazu gehören Stammdaten wie Name und Adresse, Vertrags- und Gehaltsdaten, Bankverbindungen, Steuerinformationen und Qualifikationsnachweise. Auch sensible Informationen wie Gesundheitsdaten aus Krankmeldungen, Leistungsbeurteilungen oder Daten aus der Zeiterfassung zählen dazu und unterliegen strengen Schutzvorschriften.

Wie lange dürfen Bewerberdaten nach der DSGVO gespeichert werden?

Bewerberdaten dürfen in der Regel bis zu sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Diese Frist dient der Abwehr möglicher Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach Ablauf dieser Frist müssen die Daten gelöscht werden, es sei denn, die bewerbende Person hat ausdrücklich einer längeren Speicherung, zum Beispiel für einen Talentpool, zugestimmt.

Was müssen Arbeitgeber beim Umgang mit Krankendaten beachten?

Arbeitgeber müssen beachten, dass Krankendaten zu den besonders geschützten Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO gehören. Die Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur in engen Grenzen erlaubt, etwa zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Die Diagnose darf dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden, und der Zugriff auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen muss auf die Personalabteilung beschränkt bleiben.

Ist eine Videoüberwachung von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz erlaubt?

Eine Videoüberwachung von Mitarbeitenden ist nur in engen Ausnahmefällen und bei einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers erlaubt. Eine permanente und anlasslose Überwachung ist unzulässig, da sie das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten verletzt. Zulässig kann sie zur Aufklärung von Straftaten oder zum Schutz des Eigentums sein, wenn mildere Mittel nicht ausreichen und die Maßnahme transparent und verhältnismäßig ist.

Welche Rechte haben Mitarbeitende bezüglich ihrer Personalakte?

Mitarbeitende haben das Recht, jederzeit Einsicht in ihre vollständige Personalakte zu nehmen, was durch § 83 BetrVG geregelt ist. Ergänzend dazu gewährt Art. 15 DSGVO einen weitreichenden Auskunftsanspruch über die verarbeiteten Daten sowie das Recht auf eine Kopie der Daten. Beschäftigte können zudem die Berichtigung falscher Daten oder die Löschung nicht mehr erforderlicher Informationen verlangen.

Wann ist die private Internet- und E-Mail-Nutzung kontrollierbar?

Die Kontrolle der privaten Internetnutzung hängt davon ab, ob diese erlaubt wurde. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung verboten, darf er bei einem konkreten Verdacht auf Missbrauch stichprobenartig kontrollieren, etwa durch Einsicht in den Browserverlauf. Hat er die private Nutzung hingegen gestattet, unterliegt er den strengen Regeln des Telekommunikations- und Datenschutzrechts, was eine inhaltliche Kontrolle praktisch ausschließt.

Welche Auskunftsrechte haben ehemalige Mitarbeitende nach der DSGVO?

Ehemalige Mitarbeitende haben nach Art. 15 DSGVO ein umfassendes Auskunftsrecht über die Daten, die der frühere Arbeitgeber noch über sie speichert. Sie können Informationen über Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger und Speicherdauer verlangen sowie eine Kopie der Daten anfordern. Dieser Anspruch besteht, solange das Unternehmen die Daten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen noch nicht gelöscht hat.

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