„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil professioneller Personalarbeit. Sie dokumentieren Leistungen, Verhalten und Entwicklung von Mitarbeitenden und prägen gleichzeitig das Bild eines Unternehmens als Arbeitgeber. Eine präzise, nachvollziehbare und wertschätzende Formulierung ist daher entscheidend, um die Leistungen von Beschäftigten angemessen darzustellen.
In unserem Seminar lernen Sie, Arbeitszeugnisse strukturiert, aussagekräftig und professionell zu erstellen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erfahren Sie, wie Sie Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen treffend formulieren, typische Formulierungsfehler vermeiden und Arbeitszeugnisse verständlich sowie nachvollziehbar gestalten. So gewinnen Sie Sicherheit bei der Erstellung und Bewertung von Zeugnissen im beruflichen Alltag.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Personalleiter:innen, HR-Manager:innen, Personalreferent:innen sowie Führungskräfte mit Personalverantwortung, die Arbeitszeugnisse professionell erstellen, bewerten und formulieren möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Arbeitszeugnisse – Professionell formulieren und bewerten" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Ein einfaches Arbeitszeugnis beschreibt lediglich Art und Dauer der Beschäftigung, ohne eine Bewertung von Leistung oder Verhalten. Das qualifizierte Zeugnis hingegen enthält zusätzlich eine detaillierte Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten der beschäftigten Person. Für Bewerbungen ist das qualifizierte Zeugnis der Regelfall, da es potenziellen neuen Arbeitgebenden ein umfassenderes Bild vermittelt.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss vollständig sein und bestimmte formale sowie inhaltliche Bestandteile aufweisen. Dazu gehören die Einleitung mit den Daten der Person, eine Beschreibung des Aufgabenbereichs, die detaillierte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie die Schlussformel. Fehlende Teile können als negatives Signal gewertet werden, weshalb auf die Vollständigkeit unbedingt zu achten ist.
Im Arbeitszeugnis entspricht die Note „sehr gut“ der Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“, während „gut“ mit „stets zur vollen Zufriedenheit“ ausgedrückt wird. Die Skala reicht über „zur vollen Zufriedenheit“ (befriedigend) und „zur Zufriedenheit“ (ausreichend) bis hin zu Formulierungen wie „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ (mangelhaft). Diese abgestuften Formulierungen sind entscheidend für die Gesamtbewertung.
Jede:r Arbeitnehmende hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch aus § 109 der Gewerbeordnung besteht unabhängig von der Dauer der Beschäftigung oder dem Kündigungsgrund. Das Zeugnis muss vom Arbeitgebenden ausgestellt werden, sobald die beschäftigte Person es anfordert, da es nicht automatisch erstellt wird.
Die Schlussformel rundet das Zeugnis ab und ist ein wichtiger Indikator für das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und ausscheidenden Mitarbeitenden. Eine vollständige, positive Schlussformel beinhaltet Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft. Obwohl sie rechtlich nicht einklagbar ist, wird ihr Fehlen oder eine unvollständige Formulierung in der Praxis als stark negatives Signal gewertet.
Negative Aussagen werden oft durch scheinbar positive, aber mehrdeutige Formulierungen oder das Weglassen selbstverständlicher positiver Bewertungen („beredtes Schweigen“) versteckt. Ein Beispiel ist die Beschreibung als „gesellige:r Kolleg:in“, was auf übermäßigen Alkoholkonsum hindeuten kann. Auch die Betonung von Selbstverständlichkeiten oder passive Formulierungen wie „war bemüht“ können versteckte Hinweise sein und das Gesamtbild abwerten.
Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, um ein Arbeitszeugnis einzufordern. Allerdings kann diese Frist durch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen erheblich verkürzt werden, oft auf nur wenige Monate nach Austritt. Daher ist es dringend zu empfehlen, das Zeugnis immer zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich anzufordern, um keine Ansprüche zu verlieren.
Ein Zwischenzeugnis kann bei einem „triftigen Grund“ verlangt werden, beispielsweise bei einem Wechsel des:der Vorgesetzten, einer Versetzung, einer längeren Arbeitsunterbrechung (z. B. Elternzeit) oder einer geplanten Bewerbung. Es dient dazu, den aktuellen Stand von Leistung und Verhalten zu dokumentieren und schafft eine Bindungswirkung für das spätere Endzeugnis. Der Arbeitgeber darf von der Bewertung später nicht ohne triftigen Grund negativ abweichen.
Sind Sie mit Ihrem Zeugnis unzufrieden, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem:der Arbeitgeber:in suchen und konkrete, konstruktive Änderungsvorschläge machen. Führt dies zu keinem Erfolg, können Sie schriftlich eine Korrektur unter Fristsetzung fordern. Der letzte Schritt wäre eine Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht, wobei die Beweislast für eine bessere Note als „befriedigend“ bei Ihnen liegt.
Sie haben das Recht auf ein Zeugnis, das sowohl der Wahrheit entspricht als auch „wohlwollend“ formuliert ist, um Ihr berufliches Fortkommen nicht ungerechtfertigt zu erschweren. Es muss klar und verständlich sein und darf keine versteckten Negativbotschaften enthalten. Bei unklaren Formulierungen oder unzutreffenden Bewertungen können Sie eine Korrektur verlangen, da der:die Arbeitgeber:in zur Ausstellung eines formal und inhaltlich korrekten Zeugnisses verpflichtet ist.
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