„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Ob Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder ein Sabbatical – die Gründe für eine temporäre Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses sind vielfältig. Allen gemein ist, dass der Ausstieg zeitlich begrenzt ist und eine sorgfältige rechtliche Handhabung erfordert. Fundiertes arbeitsrechtliches Know-how ist entscheidend, um diese Auszeiten korrekt zu managen und die Personalabdeckung sicherzustellen.
In unserem Seminar erhalten Sie einen vertieften Überblick über die verschiedenen Formen gesetzlich und vertraglich geregelter Auszeiten im Arbeitsverhältnis. Sie lernen die relevanten Regelungen sowie aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung kennen und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Teilzeitmodellen und Sabbaticals nutzen können. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit anspruchsvollen Fragestellungen rund um Auszeiten und Wiedereinstieg.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Personalleiter:innen, HR-Manager:innen, Personalreferent:innen und Führungskräfte mit Personalverantwortung, die für die rechtssichere Planung und Abwicklung von Sonderauszeiten zuständig sind.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Auszeiten im Arbeitsverhältnis – Ansprüche, Gestaltung und Wiedereinstieg" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Der Mutterschutz ist eine gesetzliche Schutzfrist für schwangere Arbeitnehmerinnen vor und nach der Entbindung, die ihre Gesundheit und die des Kindes sichert. Die Elternzeit hingegen ist ein optionaler Anspruch für beide Elternteile auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes. Während der Mutterschutz automatisch greift, muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden.
Es gibt verschiedene Arten der Freistellung, die sich hauptsächlich in bezahlte und unbezahlte Auszeiten unterteilen. Zu den bezahlten Freistellungen gehören zum Beispiel Erholungsurlaub, Mutterschutz oder eine Freistellung nach einer Kündigung. Unbezahlte Freistellungen sind unter anderem die Elternzeit, Pflegezeit oder ein Sabbatical, bei dem das Arbeitsverhältnis ruht, aber kein Gehalt gezahlt wird.
Ein Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine geplante, längere berufliche Auszeit von mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Diese Pause kann für Reisen, Weiterbildung oder persönliche Projekte genutzt werden. Da es meist keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, werden die Rahmenbedingungen wie Dauer und Finanzierung (z. B. durch Lohnverzicht oder über Arbeitszeitkonten) individuell mit dem oder der Arbeitgeber:in vertraglich vereinbart.
Die Brückenteilzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren. Nach Ablauf kehren Mitarbeitende automatisch zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmende in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht.
Nein, in Deutschland gibt es für die meisten Arbeitnehmenden keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Eine Ausnahme gilt für Beamt:innen und teilweise für Angestellte im öffentlichen Dienst, wo es entsprechende Regelungen gibt. In der Privatwirtschaft ist ein Sabbatical reine Verhandlungssache und muss individuell zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber:innen vereinbart und vertraglich festgehalten werden.
Der besondere Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt mit dem ersten Tag der Schwangerschaft, also ab der Empfängnis. Er gilt während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung. Damit der Schutz wirksam wird, muss der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert sein oder spätestens zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Ja, während der Elternzeit dürfen Sie bei Ihrem bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei im Monatsdurchschnitt 32 Stunden nicht überschreiten (bei Geburten vor dem 1. September 2021 liegt die Grenze bei 30 Stunden). Für eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Unternehmen oder eine selbstständige Arbeit ist die Zustimmung Ihres Hauptarbeitgebers erforderlich.
Nein, der Resturlaub, der Ihnen vor Beginn der Elternzeit zusteht, verfällt nicht. Sie können diesen Urlaub nach dem Ende der Elternzeit nehmen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, den Urlaubsanspruch, der während der Elternzeit neu entstehen würde, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Dies muss er aber aktiv erklären.
Anspruch auf Pflegezeit haben Arbeitnehmende, die einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 zu Hause pflegen. Als nahe Angehörige gelten unter anderem Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehe- und Lebenspartner:innen, Geschwister und Kinder. Ein Rechtsanspruch auf die bis zu sechsmonatige Freistellung besteht jedoch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Nach der Elternzeit besteht ein Recht auf Weiterbeschäftigung, aber nicht zwingend auf exakt denselben Arbeitsplatz. Arbeitgeber:innen müssen eine gleichwertige Stelle anbieten, die den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen entspricht. Eine Versetzung auf eine andere Position mit geringerem Gehalt oder schlechteren Konditionen ist unzulässig, solange der Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich zulässt und die Entscheidung angemessen ist.
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