„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Die Planung und Durchführung von Kündigungen ist für alle Beteiligten anspruchsvoll und sollte transparent, nachvollziehbar und fair erfolgen. Fehler im Kündigungsprozess können zu rechtlichen Auseinandersetzungen, zusätzlichen Kosten und organisatorischen Herausforderungen führen. Dabei sind unter anderem die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die Anforderungen des Kündigungsschutzes zu beachten.
In unserem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Anforderungen im Kündigungsprozess. Von der Abmahnung über Kündigungsarten und -fristen bis hin zu Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzverfahren lernen Sie die wichtigsten Schritte kennen und gewinnen Sicherheit für die praktische Umsetzung im Personalalltag.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Personalverantwortliche, Führungskräfte und Mitglieder der Geschäftsführung, die Kündigungsprozesse professionell und praxisorientiert gestalten möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Kündigungsmanagement – Sicher durch den Kündigungsprozess" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer gesetzlichen oder vertraglichen Frist, während eine fristlose (außerordentliche) Kündigung es sofort beendet. Für eine fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, wie zum Beispiel ein schwerer Vertrauensbruch. Bei der ordentlichen Kündigung sind hingegen nur im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes spezifische Gründe erforderlich.
Arbeitgebende müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden richten. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist verlängert sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer stufenweise auf bis zu sieben Monate nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Regelungen können sich aus Tarifverträgen oder dem Arbeitsvertrag ergeben.
Eine Abmahnung ist in der Regel vor einer verhaltensbedingten Kündigung erforderlich, wenn das Fehlverhalten der angestellten Person steuerbar ist. Sie dient dazu, auf die Pflichtverletzung hinzuweisen und bei Wiederholung mit einer Kündigung zu warnen. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen, wie Straftaten, oder bei personen- und betriebsbedingten Kündigungen ist eine vorherige Abmahnung meist nicht notwendig.
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt dringende betriebliche Erfordernisse voraus, die zum dauerhaften Wegfall eines Arbeitsplatzes führen. Zudem darf es keine andere freie und zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen geben. Schließlich muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl unter den vergleichbaren Mitarbeitenden durchführen, falls das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Einen besonderen Kündigungsschutz genießen Personengruppen, die als besonders schutzbedürftig gelten. Dazu zählen insbesondere Schwangere und Mütter nach der Entbindung, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, Mitglieder des Betriebsrats sowie Auszubildende nach der Probezeit. Eine Kündigung dieser Personen ist entweder ausgeschlossen oder nur unter erschwerten Bedingungen, oft mit Zustimmung einer Behörde, möglich.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen Arbeitgebende unter vergleichbaren Mitarbeitenden die Person auswählen, die sozial am wenigsten schutzbedürftig ist. Die gesetzlichen Kriterien für diese Auswahl sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung. Der Arbeitgeber muss diese Kriterien ermitteln und in einer nachvollziehbaren Entscheidung gegeneinander abwägen.
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung vom Arbeitgeber angehört werden; eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Der Betriebsrat prüft die Gründe und kann der Kündigung innerhalb einer Frist widersprechen, wenn er sie für sozial ungerechtfertigt hält. Ein Widerspruch des Betriebsrats verhindert die Kündigung zwar nicht, kann aber die Position der gekündigten Person in einem Kündigungsschutzprozess erheblich verbessern.
Nein, ein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung existiert in Deutschland nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Sozialplan oder direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Häufig werden Abfindungen in Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen gezahlt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein gesetzlicher Anspruch besteht ausnahmsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung müssen beide Parteien zustimmen. Er bietet die Möglichkeit, Bedingungen wie den Beendigungszeitpunkt, eine Abfindung oder den Inhalt des Arbeitszeugnisses flexibel zu regeln, birgt für die beschäftigte Person aber auch Risiken wie eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Eine ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Diese Frist kann sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss die Kündigung durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe sozial gerechtfertigt sein, um wirksam zu sein.
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