Drei lächelnde Personen stehen um einen runden Tisch mit Notizen und Bausteinen, während eine Frau auf Unterlagen zeigt.

Kündigungsmanagement – Sicher durch den Kündigungsprozess

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2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Die Planung und Durchführung von Kündigungen ist für alle Beteiligten anspruchsvoll und sollte transparent, nachvollziehbar und fair erfolgen. Fehler im Kündigungsprozess können zu rechtlichen Auseinandersetzungen, zusätzlichen Kosten und organisatorischen Herausforderungen führen. Dabei sind unter anderem die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die Anforderungen des Kündigungsschutzes zu beachten.

In unserem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Anforderungen im Kündigungsprozess. Von der Abmahnung über Kündigungsarten und -fristen bis hin zu Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzverfahren lernen Sie die wichtigsten Schritte kennen und gewinnen Sicherheit für die praktische Umsetzung im Personalalltag.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Arbeitsrechtliche Anforderungen verstehen
    Sie kennen die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigen diese im Kündigungsprozess.
  • Prozesskompetenz
    Sie gestalten den gesamten Kündigungsprozess von der Abmahnung bis zum Zeugnis strukturiert.
  • Risikominimierung
    Sie erkennen typische Fehlerquellen und vermeiden vermeidbare Risiken im Kündigungsverfahren.
  • Sicherer Umgang mit dem Betriebsrat
    Sie kennen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und berücksichtigen diese im Kündigungsprozess.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen der Kündigung
    • Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung
    • Die Abmahnung als Voraussetzung
    • Form und Zugang der Kündigungserklärung
  • Kündigungsarten und -fristen
    • Ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündigung
    • Gesetzliche, tarifliche und vertragliche Kündigungsfristen
    • Teilkündigung und Änderungskündigung
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
    • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
    • Schutz für besondere Personengruppen: Schwangere, Elternzeit, Schwerbehinderte, Auszubildende
    • Sozial gerechtfertigte Kündigungen
  • Beteiligung des Betriebsrats
    • Anhörungs- und Informationspflichten
    • Folgen fehlerhafter Beteiligung
  • Aufhebungsvertrag und betriebsbedingte Kündigung
    • Chancen und Risiken
    • Sozialauswahl und Abfindung
    • Interessenausgleich und Sozialplan (Überblick)
  • Kündigungsschutzklage
    • Ablauf, Kosten und Risiken
    • Typische Fehler vermeiden
  • Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
    • Umgang mit Resturlaub und Überstunden
    • Anspruch auf und Inhalt des Arbeitszeugnisses
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Personalverantwortliche, Führungskräfte und Mitglieder der Geschäftsführung, die Kündigungsprozesse professionell und praxisorientiert gestalten möchten.

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Kündigungsmanagement – Sicher durch den Kündigungsprozess

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Über ifmera academy

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer gesetzlichen oder vertraglichen Frist, während eine fristlose (außerordentliche) Kündigung es sofort beendet. Für eine fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, wie zum Beispiel ein schwerer Vertrauensbruch. Bei der ordentlichen Kündigung sind hingegen nur im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes spezifische Gründe erforderlich.

Welche Kündigungsfristen müssen Arbeitgebende beachten?

Arbeitgebende müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden richten. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist verlängert sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer stufenweise auf bis zu sieben Monate nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Abweichende Regelungen können sich aus Tarifverträgen oder dem Arbeitsvertrag ergeben.

Wann ist eine Abmahnung vor einer Kündigung notwendig?

Eine Abmahnung ist in der Regel vor einer verhaltensbedingten Kündigung erforderlich, wenn das Fehlverhalten der angestellten Person steuerbar ist. Sie dient dazu, auf die Pflichtverletzung hinzuweisen und bei Wiederholung mit einer Kündigung zu warnen. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen, wie Straftaten, oder bei personen- und betriebsbedingten Kündigungen ist eine vorherige Abmahnung meist nicht notwendig.

Was sind die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt dringende betriebliche Erfordernisse voraus, die zum dauerhaften Wegfall eines Arbeitsplatzes führen. Zudem darf es keine andere freie und zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen geben. Schließlich muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl unter den vergleichbaren Mitarbeitenden durchführen, falls das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Welche Personen haben einen besonderen Kündigungsschutz?

Einen besonderen Kündigungsschutz genießen Personengruppen, die als besonders schutzbedürftig gelten. Dazu zählen insbesondere Schwangere und Mütter nach der Entbindung, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, Mitglieder des Betriebsrats sowie Auszubildende nach der Probezeit. Eine Kündigung dieser Personen ist entweder ausgeschlossen oder nur unter erschwerten Bedingungen, oft mit Zustimmung einer Behörde, möglich.

Wie funktioniert die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen Arbeitgebende unter vergleichbaren Mitarbeitenden die Person auswählen, die sozial am wenigsten schutzbedürftig ist. Die gesetzlichen Kriterien für diese Auswahl sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung. Der Arbeitgeber muss diese Kriterien ermitteln und in einer nachvollziehbaren Entscheidung gegeneinander abwägen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Kündigungen?

Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung vom Arbeitgeber angehört werden; eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Der Betriebsrat prüft die Gründe und kann der Kündigung innerhalb einer Frist widersprechen, wenn er sie für sozial ungerechtfertigt hält. Ein Widerspruch des Betriebsrats verhindert die Kündigung zwar nicht, kann aber die Position der gekündigten Person in einem Kündigungsschutzprozess erheblich verbessern.

Besteht bei einer Kündigung immer ein Anspruch auf Abfindung?

Nein, ein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung existiert in Deutschland nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Sozialplan oder direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Häufig werden Abfindungen in Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen gezahlt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein gesetzlicher Anspruch besteht ausnahmsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung müssen beide Parteien zustimmen. Er bietet die Möglichkeit, Bedingungen wie den Beendigungszeitpunkt, eine Abfindung oder den Inhalt des Arbeitszeugnisses flexibel zu regeln, birgt für die beschäftigte Person aber auch Risiken wie eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Diese Frist kann sich aus dem Gesetz, einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss die Kündigung durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe sozial gerechtfertigt sein, um wirksam zu sein.

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