„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Betriebsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung moderner Arbeitsbedingungen und für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Neue Arbeitsformen, Mobile Arbeit, Digitalisierung und der Einsatz datenbasierter Systeme führen dabei zu neuen organisatorischen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Klar formulierte Regelungen und abgestimmte Prozesse gewinnen dadurch zunehmend an Bedeutung.
In unserem Seminar beschäftigen Sie sich mit der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten rechtlichen Grundlagen, typische Regelungsgegenstände sowie Vorgehensweisen für Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Darüber hinaus behandelt das Seminar aktuelle Themen wie Datenschutz, mobile Arbeit und digitale Systeme im Unternehmen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Führungskräfte, HR-Verantwortliche, Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Unternehmensjurist:innen, die mit der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen befasst sind.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.
Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen wird. Sie regelt Rechte und Pflichten für die Mitarbeitenden eines Betriebs verbindlich und wirkt wie ein betriebsinternes Gesetz. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag gilt sie nicht nur für eine einzelne Person, sondern für alle Beschäftigten des Betriebs oder definierte Gruppen, wie zum Beispiel eine Abteilung.
Der Hauptunterschied liegt im Geltungsbereich: Eine Betriebsvereinbarung gilt nur für einen einzelnen Betrieb, während ein Tarifvertrag für eine ganze Branche oder Region verbindlich ist. Zudem werden Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (oder einzelnen Arbeitgebern) geschlossen. Grundsätzlich hat der Tarifvertrag Vorrang, es sei denn, er erlaubt durch eine Öffnungsklausel abweichende betriebliche Regelungen.
Typische Beispiele für Betriebsvereinbarungen regeln Themen der betrieblichen Ordnung und der Arbeitsorganisation. Dazu gehören Regelungen zur Arbeitszeit wie Gleitzeit und Überstunden, zur mobilen Arbeit und zum Homeoffice, zur Einführung von IT-Systemen oder zur Nutzung von Internet und E-Mail. Auch soziale Angelegenheiten wie die betriebliche Gesundheitsförderung oder Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind häufige Inhalte.
Eine Betriebsvereinbarung entsteht durch Verhandlungen und eine schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Initiative kann von beiden Seiten ausgehen. Nach einem formellen Beschluss im Betriebsrat wird der ausgehandelte Text von beiden Parteien unterzeichnet, um rechtsgültig zu werden. Anschließend muss der Arbeitgeber die Vereinbarung im Betrieb bekannt machen, beispielsweise durch Aushang oder Veröffentlichung im Intranet.
Eine Betriebsvereinbarung ist erzwingbar, wenn sie Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz betrifft. Dazu zählen zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit, zum Gesundheitsschutz oder zur Einführung von technischen Überwachungseinrichtungen. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen, deren Spruch die Einigung ersetzt und somit die Regelung erzwingt.
Eine Betriebsvereinbarung zu Homeoffice und mobiler Arbeit legt die Rahmenbedingungen für das Arbeiten außerhalb des Betriebs fest. Sie regelt typischerweise, wer teilnehmen darf, die wöchentlichen Anteile von mobiler und betrieblicher Arbeit sowie die Erreichbarkeit. Weitere wichtige Punkte sind die Arbeitszeiterfassung, der Datenschutz, die Kostentragung für die Ausstattung und die Einhaltung des Arbeitsschutzes im häuslichen Umfeld.
Bei der Einführung von IT-Systemen, die potenziell Leistung oder Verhalten von Mitarbeitenden überwachen können, hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Eine Betriebsvereinbarung sollte daher den Zweck der Datenerhebung, den Umfang der Verarbeitung und die Zugriffsrechte klar definieren. Oft wird eine IT-Rahmenbetriebsvereinbarung genutzt, die allgemeine Grundsätze festlegt und durch spezifische Vereinbarungen für einzelne Anwendungen ergänzt wird.
Betriebsvereinbarungen können eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Sinne der DSGVO darstellen. Sie müssen jedoch die strengen Vorgaben der DSGVO vollständig einhalten, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung. Eine Vereinbarung darf keine Datenverarbeitung erlauben, die nach der DSGVO unzulässig wäre, und muss die Rechte der betroffenen Mitarbeitenden wahren.
Eine Betriebsvereinbarung kann in der Regel mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach der Kündigung tritt bei erzwingbaren Angelegenheiten die sogenannte Nachwirkung ein: Die Regelungen gelten weiter, bis sie durch eine neue Abmachung ersetzt werden. Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen endet die Wirkung hingegen meist mit dem Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Einigungsstelle wird eingeschaltet, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Angelegenheit der erzwingbaren Mitbestimmung nicht einigen können. Jede Seite kann dann die Einigungsstelle anrufen, um eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen. Der Spruch der Einigungsstelle hat die gleiche Wirkung wie eine zwischen den Parteien abgeschlossene Betriebsvereinbarung und löst so den Konflikt.
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