Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Arbeitszeitrecht – Arbeitszeitmodelle und gesetzliche Vorgaben

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Überblick & Relevanz

Arbeitszeitregelungen beeinflussen Arbeitsorganisation, Flexibilität und betriebliche Abläufe in vielen Unternehmen. Gleichzeitig führen aktuelle Entwicklungen bei Arbeitszeiterfassung, mobilem Arbeiten und flexiblen Arbeitszeitmodellen zu neuen Anforderungen an Unternehmen und Führungskräfte.

In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitszeitrechts sowie mit aktuellen Fragestellungen rund um Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeiterfassung. Sie erhalten einen Überblick über Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Rufbereitschaft, mobile Arbeit und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und setzen sich mit organisatorischen und arbeitsrechtlichen Anforderungen im Unternehmensalltag auseinander.

 

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Arbeitszeitregelungen einordnen
    Sie erhalten einen Überblick über die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sowie aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung.
  • Flexibilität gestalten
    Sie beschäftigen sich mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitkonten.
  • Arbeitszeiterfassung organisieren
    Sie setzen sich mit den Anforderungen an Arbeitszeiterfassung und betriebliche Dokumentationspflichten auseinander.
  • Sonderfälle beherrschen
    Sie behandeln Fragestellungen zu Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Reisezeiten.
  • Mitbestimmung berücksichtigen
    Sie lernen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung kennen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
  • Höchstgrenze der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten und Pausen, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
  • Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Aktueller Stand nach EuGH und BAG – und die praktischen Folgen für Unternehmen
  • Gesetzliche Aufsichts- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
  • Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von Arbeitszeitflexibilisierung (z.B. Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, Arbeitszeitkonten)
  • Aktuelle Arbeitszeitmodelle aus der Praxis
  • Arbeitszeit im Homeoffice und bei mobiler Arbeit: Regelungen und Fallstricke
  • Umgang mit Mehrarbeit und Überstunden
  • Regelungen zu Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Reisezeiten
  • Das Direktionsrecht des Arbeitgebers: Grenzen bei der Anordnung von Lage, Verteilung und Anpassung der Arbeitszeit (z.B. bei Personalausfall)
  • Freistellungsmodelle mit und ohne Langzeitkonten/Zeitwertkonten
  • Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • Schnittstellen zum Teilzeitrecht: Anspruch auf Teilzeit und Auswirkungen auf die Arbeitszeitgestaltung
  • Umfang und Grenzen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Verantwortlichkeit und Haftung der Arbeitgeber:innen für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes
  • Digitale Entwicklungen in der Arbeitszeitgestaltung
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Führungskräfte, HR-Verantwortliche, Geschäftsleitungsmitglieder und Betriebsrät:innen, die sich mit Arbeitszeitregelungen, Arbeitszeitmodellen und organisatorischen Anforderungen im Unternehmen beschäftigen.

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Arbeitszeitrecht – Arbeitszeitmodelle und gesetzliche Vorgaben

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was sind die wichtigsten Regeln im Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt primär die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, die Mindestdauer von Pausen und Ruhezeiten sowie das grundsätzliche Verbot von Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Sein Hauptzweck ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden bei der Gestaltung der Arbeitszeit zu gewährleisten. So darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, wobei eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Wie viele Stunden darf man pro Woche maximal arbeiten?

Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Zwar kann die Arbeitszeit vorübergehend auf bis zu 60 Stunden pro Woche (sechs Werktage à zehn Stunden) ansteigen, doch muss dieser höhere Einsatz innerhalb des genannten Ausgleichszeitraums wieder kompensiert werden. Damit wird sichergestellt, dass die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden eingehalten wird.

Wie ist die gesetzliche Pausenregelung in Deutschland?

Die gesetzliche Pausenregelung schreibt bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vor. Dauert die Arbeit länger als neun Stunden, erhöht sich die vorgeschriebene Pausendauer auf insgesamt 45 Minuten. Diese Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und zählen nicht zur vergüteten Arbeitszeit.

Ist Zeiterfassung für alle Mitarbeitenden in Deutschland Pflicht?

Ja, nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Arbeitgeber:innen in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und gilt bereits jetzt, unabhängig von einer noch ausstehenden gesetzlichen Neuregelung. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgebenden, die Durchführung der Aufzeichnung kann aber an die Mitarbeitenden delegiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die individuell im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Als Mehrarbeit bezeichnet man hingegen die Arbeitszeit, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz (z. B. acht Stunden pro Werktag) überschreitet. Diese Unterscheidung ist rechtlich relevant, etwa für Vergütungsansprüche, die Notwendigkeit eines Freizeitausgleichs und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit mit der neuen Zeiterfassungspflicht?

Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Mitarbeitende können die Lage ihrer Arbeitszeit weiterhin flexibel gestalten, jedoch muss die Gesamtdauer der geleisteten Stunden systematisch erfasst werden, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu gewährleisten. Die Aufgabe der Dokumentation kann dabei auf die Beschäftigten übertragen werden, die finale Verantwortung für das System verbleibt jedoch bei dem:der Arbeitgeber:in.

Zählt Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Nein, die reine Rufbereitschaft, während der sich Mitarbeitende an einem frei wählbaren Ort für einen möglichen Einsatz bereithalten, gilt im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Ruhezeit. Nur die tatsächlich geleistete Arbeit während eines Abrufs wird als Arbeitszeit gewertet und muss entsprechend vergütet und auf die Höchstarbeitszeit angerechnet werden. Dies grenzt sie vom Bereitschaftsdienst ab, bei dem der Aufenthalt an einem vom Arbeitgebenden bestimmten Ort vorgeschrieben ist.

Welche Arbeitszeitregeln gelten im Homeoffice und bei mobiler Arbeit?

Das Arbeitszeitgesetz gilt im Homeoffice und bei mobiler Arbeit uneingeschränkt und in vollem Umfang. Das bedeutet, dass auch bei der Arbeit von zu Hause oder unterwegs die Vorschriften zur täglichen Höchstarbeitszeit, zu den Ruhepausen und zu den ununterbrochenen Ruhezeiten von elf Stunden eingehalten werden müssen. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Einhaltung sicherzustellen und die Arbeitszeiten entsprechend zu erfassen.

Was bedeutet die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden?

Die gesetzliche Ruhezeit bezeichnet die ununterbrochene Phase von mindestens elf Stunden, die zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten liegen muss. Diese im Arbeitszeitgesetz verankerte Regel soll die notwendige Erholung der Beschäftigten sicherstellen. Eine Unterbrechung dieser Ruhezeit, beispielsweise durch dienstliche Anrufe oder E-Mails, ist grundsätzlich nicht zulässig und kann den Beginn der Ruhezeit neu starten.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Arbeitszeit?

Der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Dieses Recht nach § 87 BetrVG erstreckt sich auch auf die Einführung und Ausgestaltung von Schichtarbeit, Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und die Anordnung von Überstunden. Ebenso muss der Betriebsrat bei der konkreten Ausgestaltung des Systems zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung beteiligt werden.

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