AGB

Klare Bedingungen für eine transparente und verlässliche Zusammenarbeit.

AGB für Business Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmenkunden (Stand: 26.05.2025)

1. Geltungsbereich
1.1. Für den Vertrag zur Durchführung von Seminaren/Coachings/Consultings oder sonstigen Dienstleistungen zwischen dem ifmera academy GmbH (im Folgenden nur ifmera genannt) und dem Vertragspartner des ifmera (im Folgenden nur Kunde genannt) gelten nachfolgende Vertragsbedingungen. Das ifmera behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen vor. Ist der Kunde eine juristische Person oder nehmen an dem Seminar/Coaching/Consulting Personen teil, die nicht unmittelbar Vertragspartner des ifmera sind, jedoch auf Veranlassung des Kunden an dem Seminar/Coaching/Consulting teilnehmen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen an vorliegende Vertragsbedingungen gebunden sind. Insoweit gelten die Regelungen - soweit relevant - auch für solche Personen entsprechend, die über den Kunden mittelbar Vertragspartner des ifmera sind.
1.2. Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelnen nicht auf sie Bezug genommen werden sollte, für alle, auch zukünftige Seminare/Coachings/Consultings. Entgegenstehende Vertrags- und sonstige Bedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch das ifmera, selbst im Falle der Durchführung des Seminars/Coachings/Consultings, nicht Vertragsbestandteil. Es gelten auch dann ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
1.3. Nehmen Mitarbeiter:innen des Kunden oder sonstige in Abhängigkeit tätige Dritte des Kunden an einem Seminar/Coaching/Consulting teil, so erhält das ifmera ein Weisungsrecht gegenüber diesen Personen, das ifmera übernimmt jedoch keine Weisungs- und Kontrollpflicht bezüglich dieser Personen für den Kunden.
2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1. Hat das ifmera dem Kunden ein Angebot zur Durchführung eines Seminars/Coachings/Consultings unterbreitet, so kommt der Vertrag durch die Annahme des Kunden innerhalb der Annahmefrist, anderenfalls durch Bestätigung durch das ifmera zustande.
2.2. Das ifmera führt das im jeweiligen Angebot und/oder Vertrag näher spezifizierte Seminar/Coaching/Consulting im Rahmen einer dienstvertraglichen Leistungserbringung ohne Erfolgsgarantie durch. Die Durchführung der Seminare/Coachings/Consultings erfolgt durch das ifmera selbst oder durch einen vom ifmera beauftragten Dritten. Die im Angebot angegebenen Inhalte definieren den grundsätzlichen Gegenstand des Seminars/Coachings/Consultings, in der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung ist das ifmera jedoch frei und zur Leistung im Rahmen dienstvertraglicher Gesetzesnormen (§§ 611 ff. BGB) verpflichtet.
2.3. Ist im Angebot eine Mindestteilnehmeranzahl festgelegt, ist das ifmera erst bei Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl verpflichtet, das Seminar/Coaching/Consulting durchzuführen. Es steht ifmera jedoch frei, das Seminar/Coaching/Consulting auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl durchzuführen.
2.4. Besondere oder individuelle Inhalte der Seminare/Coachings/Consultings und deren Ausgestaltung sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Soweit nicht anders angeboten und vereinbart, ist die im Vertrag festgelegte Vergütung für die Durchführung des Seminars/Coachings/Consultings und etwaige Nebenkosten (= gesamte Vergütung) binnen 2 Wochen nach Rechnungslegung zu zahlen. Bei Buchungen von Offenen Gruppenseminaren erfolgt die Rechnungsstellung sowie die Rechnungsbegleichung vor Seminarbeginn.
3.2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim ifmera.
3.3. Das ifmera akzeptiert keine Skontoabzüge, es sei denn ein Skonto ist ausdrücklich vereinbart.
3.4. Soweit nicht anderes angegeben, sind alle angegebenen Zahlungsbeträge Nettobeträge, die sich zuzüglich der jeweils zum Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
3.5. Hat das ifmera dem Kunden eine Ratenzahlung gewährt und kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Zahlungsrückstand, werden alle noch offenen Raten in einem Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.
  4. Vertragsbeendigung vor und nach Projektbeginn
4.1. Der Kunde kann den geschlossenen Vertrag vor Vertragsbeginn bis 31 Kalendertage vor dem Projektbeginn kostenfrei ordentlich kündigen; bei einer ordentlichen Kündigung nach diesem Zeitpunkt kann ifmera eine pauschale Entschädigung verlangen. Bis zum 14. Kalendertag vor Projektbeginn beträgt diese Entschädigung 20% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 13. bis zum 7. Kalendertag beträgt die Entschädigung 30%, ab dem 6. bis zum 4. Kalendertag 50% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 3. Kalendertag vor Projektbeginn wird eine Entschädigung in Höhe von 100% der gesamten vereinbarten Vergütung fällig. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim ifmera am letzten Bürotag (während der Bürozeiten: Mo. bis Fr., 08:00 bis 16:00 Uhr) vor dem jeweiligen Fristbeginn. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dem ifmera bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
4.2. Das ifmera kann den Vertrag bis zum Projektbeginn kündigen, wenn das Seminar/Coaching/Consulting wegen zu geringer Teilnehmerzahl (Unterschreitung der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmeranzahl), wegen höherer Gewalt oder Umständen, die das ifmera nicht zu verantworten hat, nicht durchgeführt wird. Entschädigungsansprüche des Kunden sind für diese Fälle ausgeschlossen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2.
4.3. Das Vertragsverhältnis endet zum festgelegten Vertragsende bzw. mit dem Ende des Seminars/Coachings/Consultings nach Ablauf der vorgesehenen Projektdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist während der Vertragslaufzeit bzw. während des laufenden Seminars/Coachings/Consultings ausgeschlossen.
4.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch unberührt.
4.5. Das ifmera kann den Vertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn
-a- der Kunde die Vergütung nicht rechtzeitig zahlt,
-b- der Kunde oder eine vom Kunden entsandte Person sich grob vertragswidrig verhält,
-c- ein grober Verstoß des Kunden oder einer vom Kunden entsandten Person gegen die Hausordnung vorliegt,
-d- der Kunde oder eine vom Kunden entsandte Person gegen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verstößt oder Strafgesetze verletzt,
und der Kunde oder eine von ihm in die Veranstaltung entsandte Person in den Fällen vorstehender Buchstaben -b-, -c- und -d- auch nach einer Aussprache sein Verhalten nicht verändert. Im Falle des vorstehenden Buchstaben -a- kann das ifmera zunächst Zurückbehaltungsrechte ausüben und die Durchführung des Seminars/Coachings/Consultings bis zur Zahlung der Vergütung aussetzen oder den Kunden bzw. eine vom Kunden entsandte Person von der Teilnahme an dem Seminar/Coaching/Consulting bis zur Zahlung der Vergütung ausschließen. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung der durch die vorstehenden Maßnahmen verlorenen Projektzeit besteht nicht. Vielmehr bleibt der Kunde in diesen Fällen verpflichtet, dennoch die volle Vergütung zu bezahlen.
4.6. Hat das ifmera den Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, bleibt der Kunde verpflichtet, für die bereits in Anspruch genommene Projektzeit anteilig die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Für den nach Kündigung verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Projektteil ist der Kunde verpflichtet, pauschal 20% der auf diesen Teil entfallenen Vergütung als pauschale Entschädigung an das ifmera zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden und dem ifmera vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
4.7. Kündigt der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund, bleibt der Kunde verpflichtet, für die bereits in Anspruch genommene Projektzeit die anteilige Vergütung zu entrichten. Für den nach Kündigung verbleibenden, nicht in Anspruch genommenen Projektteil entfällt die Vergütung. Eine bereits erhaltene Vergütung ist anteilig durch das ifmera zurück zu zahlen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2.
4.8. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund muss diese begründet werden.
5. Änderungswünsche, Terminumbuchungen, Bearbeitungsgebühren
5.1. Wünscht der Kunde eine Änderung des abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich Ort, Zeit oder Inhalt des Seminars/Coachings/Consultings, wird das ifmera diesen Wunsch wohlwollend prüfen und dem Kunden die Änderung bestätigen, sofern sich die Vergütungshöhe durch die Änderung nicht verändert. Anderenfalls wird das ifmera ein Änderungsangebot mit abgeänderter Vergütung unterbreiten. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot nicht an, verbleibt es beim ursprünglichen Vertragsinhalt und der Kunde kann den ursprünglichen Vertrag unter Beachtung der Entschädigungsregelungen nach Ziffer 4.1. kündigen. Eine Bearbeitungszeit beim ifmera von mindestens 3 Werktagen ab Eingang des Änderungswunsches geht im Hinblick auf die fristabhängige Höhe der Entschädigung zu Lasten des Kunden.
5.2. Grundsätzlich gilt im Falle eines Änderungswunsches bezüglich Termin, Ort oder Inhalt, sofern nichts anderes vereinbart wird, dass die Bearbeitung eines Vertragsänderungswunsches bis 21 Kalendertage vor Beginn des Seminars/Coachings/Consultings kostenfrei ist, sodann ist das ifmera jedoch berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu erheben. Ab dem 20. bis zum 14. Kalendertag vor Projektbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 10% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 13. bis zum 7. Kalendertag beträgt die Bearbeitungsgebühr 20%, ab dem 6. bis zum 4. Kalendertag 30% des Projektpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. Ab dem 3. Kalendertag vor Projektbeginn ist eine Änderung des abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich Ort, Zeit oder Inhalt des Seminars/Coachings/Consultings nicht mehr möglich. Einen Anspruch auf eine Vertragsänderung hat der Kunde nicht.
6. Haftung 
6.1. Das ifmera haftet im Rahmen der gesetzlichen dienstvertraglichen Sorgfaltspflichten für die Veranstaltungsvorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Dozenten, Coaches und Consultants, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die Erbringung der Projektleistungen, im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nach Ziffer 6.2. Ein gerichtlicher nachprüfbarer Projekterfolg ist nicht geschuldet.
6.2. Das ifmera, deren Erfüllungsgehilfen oder sonstige zur Vertragserfüllung im Auftrag des ifmera Tätige haften grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen bzw. wenn versichert, auf die Höhe der Versicherungssumme beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Gesundheit oder Leben; in diesem Fall bleibt die Haftung unbeschränkt.
  7. Datenschutz, Einwilligung in die Verwendung von Schutzrechten
7.1. Der Kunde und vom Kunden entsandte Personen sind damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz personenbezogene Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.
7.2. Der Kunde willigt mit Vertragsabschluss ein, dass das ifmera den Namen und das Firmenlogo des Kunden auf einer Referenzliste für eigene Werbezwecke im Zusammenhang mit der Durchführung von Seminaren/Coachings/Consultings verwenden, vervielfältigen und öffentlich wiedergeben darf. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich frei widerrufen.
8. Sonstiges
8.1. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
8.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Potsdam, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Potsdam, es sei denn das Seminar/Coaching/Consulting wird vertragsgemäß an einem anderen Ort durchgeführt.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
8.4. Ist im Vertrag Schriftform vorgesehen, wird die Schriftform durch elektronisch signierte E-Mail nicht eingehalten.
8.5. Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung, die beim ifmera eingesehen werden kann.

AGB für geförderte Weiterbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen geförderte Weiterbildung

1. Geltungsbereich
Für die Teilnahme an geförderten Weiterbildungslehrgängen der ifmera academy GmbH (im Folgenden nur "ifmera" genannt) gelten nachfolgende Vertragsbedingungen zwischen ifmera und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (im Folgenden nur "Kunde" genannt).
2. Vertragsgegenstand
2.1. ifmera erbringt die im Weiterbildungsvertrag näher erläuterten Ausbildungsleistungen im Rahmen einer dienstvertraglichen Leistungserbringung ohne Erfolgsgarantie (folgend nur "Lehrgang" genannt). In der konkreten inhaltlichen und konzeptionellen Ausgestaltung des Lehrgangs ist ifmera im Rahmen der vereinbarten Weiterbildungsschwerpunkte frei. ifmera setzt zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter oder im Auftrag von ifmera tätige Dritte ein.
2.2. Das im Weiterbildungsvertrag festgelegte Wissensgebiet ist verbindlich. Ein Wechsel der Wissensgebiete ist nur einvernehmlich und nach Zustimmung des Kostenträgers möglich. Ein Anspruch auf einen Wechsel besteht nicht.
3. Kosten des Lehrgangs und Förderung
3.1. Der Kunde ist für die Förderung der Kosten seiner Teilnahme am Lehrgang (folgend „Förderung“ genannt) durch die Bundesanstalt für Arbeit, Jobcenter, den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, die Deutsche Rentenversicherung oder ähnliche Institutionen (folgend „Kostenträger“ genannt) selbst verantwortlich. Er hat die Antragstellung auf Förderung, die persönliche Vorsprache beim zuständigen Berater des Kostenträgers sowie die Beibringung der notwendigen Unterlagen, eigenverantwortlich zu veranlassen und nachzuweisen. Der Bescheid über die Bewilligung der Förderung ist ifmera unverzüglich nach Erhalt vorzulegen. Liegt dieser vor, entstehen für den Kunden keine weiteren Kosten.
3.2. Ein Anspruch auf Teilnahme am Lehrgang hat der Kunde nur, wenn seine Förderung bewilligt wurde und ifmera die Förderung ausgezahlt erhält. Anderenfalls kann ifmera dem Kunden die Teilnahme am Lehrgang verweigern.
3.3. Der Kunde tritt seinen Anspruch auf Auszahlung der Förderung gegenüber dem Kostenträger an ifmera ab. ifmera nimmt die Abtretung an. Der Anspruch auf Auszahlung der abgetretenen Förderung richtet sich nach den Förderbedingungen des Kostenträgers. Der Kunde wird ifmera auf Anforderung bei der Durchsetzung der Förderung unterstützen.
4. Vertragsbeendigung, Rücktritt, Kündigung
4.1. Der Weiterbildungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum festgelegten Lehrgangsende. Der Kunde kann von einem abgeschlossenen Weiterbildungsvertrag Vertrag vor Beginn des Lehrgangs zurück treten oder nach Beginn des Lehrgangs den Weiterbildungsvertrag kündigen, wenn der Kunde ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnt und dies ifmera auf Anforderung nachgewiesen wird. ifmera kann bis zum Beginn des Lehrgangs vom Weiterbildungsvertrag zurück treten, wenn der Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl (Unterschreitung der kalkulierten Mindestteilnehmeranzahl), bei höherer Gewalt und/oder Umständen, die ifmera nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt wird.
  4.2. Das Recht, den Weiterbildungsvertrag außerordentlich zu kündigen bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. ifmera ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:
- die Förderung nicht gewährt oder entzogen wird,
- der Kunde sich grob vertragswidrig verhält,
- der Kunde durch sein Verhalten andere Lehrgangsteilnehmer oder
  die Durchführung des Lehrgangs stört,
- der Kunde gegen die Prüfungs- oder Hausordnung verstößt,
- der Kunde gegen bestehende Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verstößt oder Strafgesetze verletzt,
und der Kunde das Verhalten nach einer Abmahnung oder Aussprache nicht verändert.
4.3. Jede Rücktritts- oder Kündigungserklärung bedarf der Textform.
5. Rücktritts- oder Kündigungsfolgen
ifmera hat unmittelbar gegenüber dem Kunden im Falle eines berechtigten Rücktritts oder Kündigung des Weiterbildungsvertrages keine Zahlungsansprüche, behält jedoch den Anspruch auf Auszahlung der Förderung gegenüber dem Kostenträger nach den Förderbedingungen des Kostenträgers für solche Fälle.
6. Haftung
6.1. ifmera haftet im Rahmen der gesetzlichen dienstvertraglichen Regelungen für die Veranstaltungsvorbereitung, die Auswahl und Überprüfung der Dozenten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die Erbringung der Schulungsleistungen. Ein gerichtlicher nachprüfbarer Erfolg des Lehrgangs ist nicht geschuldet.
6.2. ifmera, deren Erfüllungsgehilfen oder sonstige zur Vertragserfüllung im Auftrag von ifmera Tätige haften grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Gesundheit oder Leben; in diesem Fall bleibt die Haftung unbeschränkt.
7. Datenschutz
Der Kunde ist entsprechend der Anlage „Datenschutz Interessenten Weiterbildung und Coaching“ und/oder „Datenschutz Vertrag Weiterbildung und Coaching“ damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages gem. der EU-DSGVO/dem BDSG (neu) personenbezogene Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Die o. g. Anlage ist Bestandteil des Vertrages.
8. Sonstiges
8.1. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz.
8.3. Ist im Vertrag Textform vorgesehen, ist eine Erklärung per einfacher E-Mail ausreichend. Die Beweislast für den Zugang von Erklärungen in Textform verbleibt beim Absender.
8.4. Bestandteile dieses Vertrages sind die Prüfungs- und Hausordnung sowie Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, die bei ifmera eingesehen werden können.

AGB für gefördertes Coaching

Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching

1. Präambel
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage eines kostenlosen Vorgesprächs. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, indem bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.

2. Verantwortung des Coaches
2.1. Der Coach ist verpflichtet, keine vertraulichen Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben ohne Absprache mit dem Klienten.
2.2. Der Coach ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen des Klienten einzusetzen.

3. Verantwortung des Klienten
3.1. Der Klient ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit.
3.2. Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.            

4. Zeitlicher Rahmen des Coachings
4.1. Nach dem Erhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wird mit dem Klienten ein Vertrag geschlossen, in dem der zeitliche Umfang und der Durchführungszeitraum festgelegt werden. 
4.2. Eine Coaching-Stunde umfasst 45 Minuten.
4.3. Der vereinbarte Gesamtumfang des Coachings richtet sich nach den Vorgaben des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.
4.4. Terminvereinbarungen oder -änderungen sind in der Regel spätestens in der vorhergehenden Sitzung abzusprechen. Ein zwischen Klient und Coach zuvor abgestimmter Termin ist vom Klienten spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch unter 030 232535 2 abzusagen. Der Klient ist für den Zugang der Absage verantwortlich. 
Sitzungen, zu denen der Klient ohne Absprache nicht erscheint, werden als stattgefunden angerechnet.

5. Finanzieller Rahmen des Coachings
Das Coaching kann sowohl über die Kostenträger im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines als auch als Selbstzahler finanziert werden. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Kostenträger ist die Einreichung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins bei den entsprechenden Stellen und die Genehmigung durch den Kostenträger.

Sollte der Kostenträger den Ausgleich der Rechnung verweigern, weil der Klient seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Kostenträger zur Erlangung einer Kostenerstattung nicht nachkommt oder nicht nachgekommen ist oder ein Kostenerstattungsanspruch aus anderen Gründen nicht besteht, die der Klient zu vertreten hat, so ist der Klient Kostenschuldner des Honorars für das Coaching und zum Ausgleich der Kosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer gegen Erstellung einer an ihn gerichteten Rechnung verpflichtet.

6. Kündigung
6.1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden.
6.2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

7. Datenschutz
Der Kunde ist entsprechend der Anlage „Datenschutz Angebot Weiterbildung und Coaching“  damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages gem. der EU-DSGVO/dem BDSG (neu) personenbezogene Daten gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Die o. g. Anlage ist Bestandteil des Vertrages.