„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftsmusik mehr, sondern prägt bereits heute den Arbeitsalltag in vielen Unternehmen. Von der Personalauswahl bis zur Prozessoptimierung eröffnen KI-Systeme neue Möglichkeiten, werfen aber auch kritische Fragen zu Datenschutz, Fairness und Arbeitsplatzsicherheit auf. Für Betriebsräte ist es daher essenziell, die technologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um die Interessen der Belegschaft wirksam vertreten zu können.
In unserem Seminar machen wir Sie fit für den Umgang mit KI im Betrieb. Sie lernen nicht nur die Grundlagen der Technologie verständlich erklärt, sondern erhalten vor allem das juristische und strategische Werkzeug, um Mitbestimmungsrechte souverän wahrzunehmen und die Einführung von KI-Systemen aktiv und im Sinne der Kolleg:innen zu gestalten.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen sowie an Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen, die KI-Projekte im Unternehmen begleiten und die Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung konstruktiv gestalten möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz bezeichnet Computersysteme, die menschenähnliche Fähigkeiten wie Lernen, Entscheiden oder das Verstehen von Sprache simulieren. Diese Systeme unterstützen Beschäftigte bei Routineaufgaben, analysieren große Datenmengen zur Prozessoptimierung oder automatisieren Abläufe. Beispiele sind intelligente Software zur Personalauswahl, Chatbots im Kundenservice oder die vorausschauende Wartung von Maschinen in der Produktion.
KI wird in vielen Unternehmensbereichen eingesetzt, etwa bei der automatisierten Analyse von Bewerbungen (Recruiting) oder zur Steuerung von Produktionsabläufen. Weitere typische Beispiele sind Chatbots in der Kundenkommunikation, die Analyse von Arbeitsleistung, die Erstellung von Schichtplänen oder die Optimierung von Lieferketten und Lagerhaltung.
Im Recruiting analysieren KI-Systeme automatisiert Lebensläufe und Bewerbungsunterlagen, um sie nach vordefinierten Kriterien wie Qualifikationen zu filtern und zu bewerten. Solche als Hochrisiko-KI eingestuften Systeme erstellen eine Vorauswahl oder Ranglisten von Kandidat:innen. Teilweise werden auch KI-gestützte Videointerviews oder Analysen von Sprachmustern eingesetzt, um die Eignung von Bewerbenden zu beurteilen.
Algorithmischer Bias liegt vor, wenn ein KI-System systematisch bestimmte Personengruppen benachteiligt, beispielsweise aufgrund von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Diese Diskriminierung entsteht oft, weil die KI mit unausgewogenen oder vorurteilsbehafteten historischen Daten trainiert wurde. Ein bekanntes Beispiel ist eine Recruiting-KI, die Frauen benachteiligt, weil in den Trainingsdaten überwiegend Männer erfolgreich waren.
Ja, der Betriebsrat hat ein starkes Mitbestimmungsrecht, wenn KI-Systeme eingeführt werden, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Dieses Recht ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Da fast jede KI im Personalbereich Daten verarbeitet, die Rückschlüsse auf Mitarbeitende zulassen, ist die Mitbestimmung hier die Regel.
Der Einsatz von KI zur Überwachung von Verhalten oder Leistung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats erlaubt. Grundlage ist das erzwingbare Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützen soll. Eine heimliche oder pauschale Überwachung ist unzulässig; der Betriebsrat kann den Einsatz solcher Systeme gerichtlich untersagen lassen.
Eine Betriebsvereinbarung zu KI sollte den Zweck und die Funktionsweise des Systems transparent festlegen und eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle klar begrenzen oder ausschließen. Wichtige Punkte sind zudem der Datenschutz (DSGVO), Maßnahmen gegen Diskriminierung (Bias), der Ausschluss KI-basierter Kündigungen, Qualifizierungsangebote für Beschäftigte und klare Regeln zur Hinzuziehung von Sachverständigen.
KI-Systeme können große Mengen personenbezogener Daten verarbeiten, was zu einem hohen Überwachungsdruck und zur Erstellung detaillierter Leistungs- oder Persönlichkeitsprofile führen kann. Die größte Gefahr besteht in der unrechtmäßigen Verarbeitung sensibler Daten und der mangelnden Transparenz darüber, welche Daten zu welchem Zweck genutzt werden. Dies kann die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verletzen.
Der EU AI Act schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für KI und stuft Systeme im Personalbereich (z. B. Recruiting, Beförderung, Leistungsbewertung) als Hochrisiko-Anwendungen ein. Für diese gelten strenge Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und menschliche Aufsicht. Zudem verpflichtet die Verordnung Unternehmen, die KI einsetzen, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit diesen Systemen zu schulen.
Der Betriebsrat kann eine:n Sachverständige:n hinzuziehen, wenn es zur Beurteilung von KI erforderlich ist, was gesetzlich vermutet wird (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Da Betriebsratsgremien selten über die nötige technische Expertise für komplexe KI-Systeme verfügen, ist die Hinzuziehung hier regelmäßig als notwendig anzusehen. Über die Person und die Kosten muss eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen werden.
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