Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Homeoffice und mobiles Arbeiten – Regelungen und Umsetzung im Unternehmen

Special
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1 Tag | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Homeoffice und mobiles Arbeiten haben die Arbeitsorganisation vieler Unternehmen nachhaltig verändert. Flexible Arbeitsmodelle bringen neue Anforderungen an Arbeitszeitregelungen, Datenschutz, Arbeitsschutz und betriebliche Abläufe mit sich. Auch aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung beeinflussen die Gestaltung mobiler Arbeitsformen.

In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den arbeitsrechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Homeoffice und mobilem Arbeiten. Sie erhalten einen Überblick über arbeitsvertragliche Regelungen, Datenschutzanforderungen, Arbeitszeiterfassung sowie betriebliche Vereinbarungen und setzen sich mit typischen Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis auseinander.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Arbeitsmodelle gestalten
    Sie setzen sich mit arbeitsvertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen zu Homeoffice und mobilem Arbeiten auseinander..
  • Relevante Anforderungen berücksichtigen
    Sie ordnen arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und organisatorische Vorgaben im Unternehmensalltag ein.
  • Mobile Arbeit strukturieren
    Sie setzen sich mit Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Arbeitsschutz und Workation-Modellen auseinander.
  • Betriebliche Abläufe gestalten
    Sie erhalten Beispiele für Vereinbarungen und organisatorische Regelungen im Umgang mit flexiblen Arbeitsformen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen und Abgrenzung: Homeoffice, Telearbeit, Mobiles Arbeiten
    • Definitionen sowie organisatorische Unterschiede
    • Zahlen und Fakten zur aktuellen Entwicklung
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
    • Besteht ein Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten?
    • Der erweiterte Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und bei mobiler Arbeit
    • Arbeitsschutz: Die physische und psychische Gefährdungsbeurteilung
    • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einführung und Gestaltung
  • Vertragliche Gestaltung und Kostenregelungen
    • Inhalte für Homeoffice-Vereinbarungen und betriebliche Regelungen
    • Regelungen zu Arbeitsort, Ausstattung, Widerruf und Beendigung
    • Kostenübernahme für Einrichtung und laufende Aufwendungen
    • Sonderfall Desk Sharing: Rechtliche Aspekte bei nicht-festen Arbeitsplätzen im Büro
  • Datenschutz, IT-Sicherheit und Geschäftsgeheimnisse
    • DSGVO-konforme Umsetzung im Homeoffice
    • Richtlinien für BYOD, Cloud-Dienste und digitale Anwendungen
  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit
    • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach EuGH- und BAG-Rechtsprechung
    • Einhaltung von Höchstarbeits- und Ruhezeiten gewährleisten
    • Umgang mit Erreichbarkeit und das „Recht auf Nichterreichbarkeit“
  • Sonderthema: Mobiles Arbeiten im Ausland (Workation)
    • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Führungskräfte, HR-Verantwortliche, Personalleiter:innen und Geschäftsführer:innen, die flexible Arbeitsmodelle im Unternehmen einführen, organisieren oder weiterentwickeln.

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Homeoffice und mobiles Arbeiten – Regelungen und Umsetzung im Unternehmen

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Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

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Recht
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Betriebsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument zur Gestaltung moderner Arbeitsbedingungen und für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Neue Arbeitsformen…
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Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten?

Homeoffice bezeichnet einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz in der Privatwohnung, für den die strenge Arbeitsstättenverordnung gilt. Mobiles Arbeiten hingegen erlaubt Beschäftigten, den Arbeitsort flexibel zu wählen, sei es zu Hause, im Zug oder an einem anderen Ort, wobei die gesetzlichen Anforderungen geringer sind. Der Begriff Homeoffice wird umgangssprachlich oft für beide Modelle verwendet.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice für Arbeitnehmende?

Nein, in Deutschland gibt es aktuell keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Ein solcher Anspruch kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Arbeitgeber:innen können Anträge auf mobiles Arbeiten ablehnen, müssen dies aber begründen, während Arbeitnehmende umgekehrt nicht zur Arbeit von zu Hause gezwungen werden können.

Wer muss die Kosten für die Ausstattung im Homeoffice übernehmen?

Grundsätzlich muss der:die Arbeitgeber:in die Kosten für die notwendige Arbeitsausstattung im Homeoffice tragen, da eine Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitsmittel besteht. Dies gilt insbesondere für fest eingerichtete Telearbeitsplätze. Werden private Geräte genutzt (BYOD), sollte eine Regelung zur Kostenerstattung, oft als Pauschale, vertraglich vereinbart werden, um rechtliche Klarheit für beide Seiten zu schaffen.

Was gehört zur Grundausstattung für einen ergonomischen Arbeitsplatz zu Hause?

Zur ergonomischen Grundausstattung gehören ein höhenverstellbarer Bürostuhl, ein ausreichend großer Schreibtisch sowie ein externer Bildschirm, Tastatur und Maus. Diese Ausstattung ermöglicht eine gesunde Körperhaltung und beugt Verspannungen sowie Belastungsverletzungen vor. Arbeitgeber:innen sind im Rahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Mitarbeitenden zu unterweisen, auch bei mobiler Arbeit.

Wie ist der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice und mobil geregelt?

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 sind Arbeitnehmende im Homeoffice und bei mobiler Arbeit umfassend gesetzlich unfallversichert, ähnlich wie im Betrieb. Der Versicherungsschutz gilt für alle Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Er schließt nun auch Wege im Haushalt, zum Beispiel zur Nahrungsaufnahme oder zur Kinderbetreuung außer Haus, ausdrücklich mit ein.

Ist die Erfassung der Arbeitszeit im Homeoffice gesetzlich verpflichtend?

Ja, nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber:innen in Deutschland verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Diese Pflicht gilt uneingeschränkt auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit, um Höchstarbeits- und Ruhezeiten zu gewährleisten. Die genaue Methode der Erfassung ist nicht vorgeschrieben, die Verantwortung liegt aber beim Unternehmen.

Welche Datenschutzregeln müssen Mitarbeitende im Homeoffice besonders beachten?

Mitarbeitende müssen sicherstellen, dass betriebliche und personenbezogene Daten gemäß der DSGVO auch zu Hause vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Wichtige Maßnahmen sind die Nutzung sicherer Passwörter, verschlüsselter Verbindungen (VPN) und das Verwahren von Unterlagen. Firmengeräte sollten, falls nicht anders geregelt, nicht privat genutzt werden und der Arbeitsbereich sollte vor fremden Blicken geschützt sein.

Darf der Arbeitgeber eine Homeoffice-Genehmigung einfach wieder zurückziehen?

Ein einseitiger Widerruf einer Homeoffice-Vereinbarung durch den:die Arbeitgeber:in ist nicht ohne Weiteres möglich. Er ist nur zulässig, wenn ein Widerrufsvorbehalt mit sachlichen Gründen in der Vereinbarung enthalten ist oder eine Kündigungsmöglichkeit besteht. Eine willkürliche Anordnung zur Rückkehr ins Büro ohne Abwägung der Interessen beider Seiten ist in der Regel unwirksam, wie Gerichte bestätigen.

Was müssen Arbeitnehmende bei mobilem Arbeiten im Ausland beachten?

Mobiles Arbeiten im Ausland, auch „Workation“ genannt, erfordert zwingend die Zustimmung des Arbeitgebers, da es komplexe rechtliche Folgen hat. Je nach Dauer und Land müssen Aspekte wie das Aufenthaltsrecht, die Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) und das Steuerrecht geprüft werden. Um Risiken zu vermeiden, ist eine klare schriftliche Vereinbarung über Ort und Dauer unerlässlich.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat beim Thema Homeoffice?

Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung von Homeoffice und mobiler Arbeit, auch wenn er die Einführung nicht erzwingen kann. Seine Beteiligung ist insbesondere bei kollektiven Regelungen zu Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Datenschutz und der Nutzung technischer Einrichtungen erforderlich. Diese Rahmenbedingungen werden typischerweise in einer Betriebsvereinbarung verhandelt und festgelegt, deren Verletzung durch den Arbeitgeber rechtswidrig ist.

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