Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte – Rechte und Pflichten

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€ 1.260,00
2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
Ortsunabhängig
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2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Führungskraft. Fehler im Umgang mit Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz führen häufig zu unwirksamen Maßnahmen, Verzögerungen oder rechtlichen Konflikten – insbesondere bei personellen Entscheidungen, Arbeitszeitregelungen oder der Einführung neuer Technologien.

In unserem Seminar erhalten Sie einen klar strukturierten Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und deren praktische Bedeutung für Ihren Führungsalltag. Sie lernen, die verschiedenen Stufen der Beteiligung – von der Information bis zur Mitbestimmung – sicher zu unterscheiden, Verfahren korrekt umzusetzen und Handlungsspielräume gezielt zu nutzen.

Für Mitglieder eines Betriebsrates bieten wir ein separates Seminar Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte an.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Rechtliche Orientierung gewinnen
    Sie verstehen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und berücksichtigen diese in Ihrem Führungsalltag.
  • Prozesse beschleunigen
    Sie kennen die Verfahrenswege und können personelle oder organisatorische Maßnahmen effizienter umsetzen.
  • Konflikte deeskalieren
    Sie verstehen die Rolle des Betriebsrats und können Auseinandersetzungen frühzeitig professionell lösen.
  • Spielräume nutzen
    Sie erkennen Ihre Handlungsmöglichkeiten und gestalten die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aktiv.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht
  • Der Betriebsrat – Rolle, Aufbau und Rechtsstellung seiner Mitglieder
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    • Überblick über die Beteiligungsrechte (Information, Anhörung, Beratung, Zustimmung)
    • Unterrichtungs- und Informationspflichten des Arbeitgebers
    • Anhörungs- und Beratungsrechte
    • Widerspruchs- und Zustimmungsverweigerungsrechte (z. B. bei personellen Maßnahmen)
    • Initiativrechte des Betriebsrats
  • Die Mitbestimmung in der Praxis – Typische Fälle für Führungskräfte
    • Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit, Ordnung im Betrieb, Regelungen zu mobilem Arbeiten und Homeoffice
    • Personelle Angelegenheiten: Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Kündigung
    • Einführung digitaler Systeme – Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    • Wirtschaftliche Angelegenheiten (Überblick)
  • Betriebsvereinbarungen – Abschluss, Wirkung und Beendigung
  • Konfliktlösung und Eskalation – Das Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
  • Strategien für eine konstruktive und professionelle Zusammenarbeit
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Führungskräfte, Team- und Projektleitende sowie HR-Verantwortliche, die eine rechtssichere und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gestalten wollen.

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Inklusivleistungen
  • Durchführungsgarantie
  • Kostenlose Stornierung
  • Open Badges & Zertifikat
  • Getränke & Mittagessen
  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

Sie sind in bester Gesellschaft, wenn Sie sich für entscheiden.

Inklusivleistungen – Ihr Rundum-Sorglos-Paket

Open Badges & Zertifikat

Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.

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Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte – Rechte und Pflichten

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

Kostenlose Stornierung

Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
  • Inhalte gezielt auf Ihre Branche und Zielsetzungen zugeschnitten
  • Vor Ort oder live online, Reisekosten und Reisezeit sparen
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.

Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

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Coaching und Consulting
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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?

Das Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG, ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat als Vertretung der Belegschaft. Es regelt die Wahl, die Rechte und die Pflichten des Betriebsrats sowie die verschiedenen Formen seiner Beteiligung an unternehmerischen Entscheidungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Interessen der Arbeitnehmenden im Betrieb zu sichern und einen Ausgleich mit den Zielen des Unternehmens zu schaffen.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat genau?

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem:der Arbeitgeber:in und überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Zu seinen Kernaufgaben gehört die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten wie der Arbeitszeit, die Mitwirkung bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen und Kündigungen sowie die Förderung des Arbeitsschutzes. Er nimmt zudem Anregungen aus der Belegschaft auf und verhandelt darüber mit der Unternehmensleitung.

Was sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats?

Die Beteiligungsrechte legen fest, in welchem Umfang der Betriebsrat bei Entscheidungen des:der Arbeitgeber:in mitwirken kann. Sie gliedern sich in verschiedene Stufen: Informationsrechte, Anhörungsrechte, Beratungsrechte und die weitreichenden Mitbestimmungsrechte. Während bei einer Anhörung die Meinung des Betriebsrats zur Kenntnis genommen werden muss, ist bei der echten Mitbestimmung, etwa bei der Arbeitszeitgestaltung, eine Maßnahme ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrats unwirksam.

Wann muss ich den Betriebsrat als Führungskraft informieren?

Führungskräfte müssen den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über alle Vorgänge informieren, die dessen gesetzliche Aufgaben berühren. Eine Informationspflicht besteht insbesondere vor geplanten personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Auch bei der Planung von Änderungen der Arbeitsabläufe, der Arbeitsorganisation oder der Einführung neuer Technologien muss der Betriebsrat frühzeitig eingebunden werden, damit er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann.

Muss der Betriebsrat jeder Einstellung zustimmen?

Ja, in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmenden muss der Betriebsrat vor jeder Einstellung um Zustimmung gebeten werden. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung jedoch nur aus den im Gesetz genannten Gründen verweigern, zum Beispiel bei einem Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie oder bei der Besorgnis, dass die Einstellung den Betriebsfrieden stört. Äußert sich der Betriebsrat nicht innerhalb einer Woche schriftlich, gilt seine Zustimmung als erteilt.

Wann kann der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen?

Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung nach seiner Anhörung innerhalb einer Woche schriftlich widersprechen, wenn einer der gesetzlichen Widerspruchsgründe nach § 102 Abs. 3 BetrVG vorliegt. Gründe sind beispielsweise eine fehlerhafte Sozialauswahl, ein Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie oder wenn eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Der Widerspruch macht die Kündigung nicht unwirksam, verbessert aber die Position des:der Mitarbeitenden in einem Kündigungsschutzprozess.

Hat der Betriebsrat bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht?

Ja, der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, also bei der Anordnung von Überstunden. Das bedeutet, dass eine Führungskraft Überstunden nicht einseitig anordnen darf, sondern die vorherige Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Dieses Recht gilt auch, wenn nur einzelne Mitarbeitende betroffen sind oder diese die Überstunden freiwillig leisten wollen.

Was passiert, wenn der Betriebsrat einer Maßnahme nicht zustimmt?

Verweigert der Betriebsrat seine erforderliche Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme, darf der:die Arbeitgeber:in diese zunächst nicht umsetzen. Können sich Arbeitgeber:in und Betriebsrat nicht einigen, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. Dieses Gremium besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzenden beider Seiten und einem:einer unparteiischen Vorsitzenden und trifft eine verbindliche Entscheidung, die die fehlende Einigung ersetzt.

Was ist eine Betriebsvereinbarung und für wen gilt sie?

Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat, der verbindliche Regeln für die Arbeitsverhältnisse im Betrieb aufstellt. Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmenden des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Typische Inhalte sind Regelungen zur Arbeitszeit, zum mobilen Arbeiten, zur Nutzung von IT-Systemen oder zu sozialen Leistungen, sofern diese nicht bereits durch einen Tarifvertrag abschließend geregelt sind.

Wann muss der Betriebsrat bei neuer Software beteiligt werden?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von Software, die objektiv geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen. Dies trifft auf fast alle modernen IT-Systeme zu, wie Zeiterfassungs-, Kommunikations- oder Vertriebssoftware, unabhängig davon, ob eine Überwachung tatsächlich beabsichtigt ist. Die Beteiligung muss bereits in der Planungs- und Testphase erfolgen, bevor der:die Arbeitgeber:in sich für ein System entscheidet.

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