„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein anspruchsvoller Bereich, der Kenntnisse im Steuer- und Sozialversicherungsrecht erfordert. Wer Entgeltabrechnungen korrekt erstellen und nachvollziehen möchte, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen und deren Auswirkungen auf die Abrechnung verstehen.
In unserem Seminar erhalten Sie einen systematischen Einstieg in die Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Anhand typischer Fallbeispiele lernen Sie die wichtigsten Bestandteile einer Entgeltabrechnung kennen und gewinnen Sicherheit im Umgang mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Mitarbeiter:innen aus dem Personal- und Rechnungswesen, Quereinsteiger:innen sowie Fach- und Führungskräfte ohne Vorkenntnisse, die sich fundierte Grundlagen der Entgeltabrechnung aneignen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.
Der Hauptunterschied liegt in der Berechnungsgrundlage und dem Abrechnungszeitraum. Ein Gehalt ist ein festes monatliches Entgelt, das unabhängig von den geleisteten Stunden gezahlt wird, was typisch für Angestellte ist. Lohn hingegen wird auf Basis der tatsächlich gearbeiteten Stunden oder produzierter Stückzahlen berechnet und kann daher monatlich variieren, was oft bei gewerblichen Mitarbeitenden der Fall ist.
Das Bruttogehalt ist das vertraglich vereinbarte Entgelt vor jeglichen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen Steuern (wie Lohnsteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) tatsächlich an die beschäftigte Person ausgezahlt wird. Das Bruttoeinkommen ist also immer höher als das Nettoeinkommen.
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen (I-VI), die sich hauptsächlich nach dem Familienstand richten. Steuerklasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende. Verheiratete können zwischen den Kombinationen III/V oder IV/IV wählen. Steuerklasse VI kommt bei einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis zur Anwendung. Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs.
Die Sozialversicherungsbeiträge finanzieren die gesetzliche Sozialversicherung und bestehen aus vier Hauptpfeilern. Dazu gehören die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen, wobei der Arbeitnehmeranteil direkt vom Bruttogehalt einbehalten wird.
Das Nettoentgelt ergibt sich, indem vom Bruttogehalt die gesetzlichen Abzüge subtrahiert werden. Zuerst werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer abgezogen. Anschließend werden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das Nettoentgelt, das zur Auszahlung kommt.
Die private Nutzung eines Firmenwagens stellt einen geldwerten Vorteil dar, der als zusätzliches Einkommen versteuert werden muss. Dafür gibt es zwei Methoden: die pauschale 1-Prozent-Regelung oder die Führung eines Fahrtenbuchs. Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum steuerpflichtigen Bruttogehalt addiert.
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie werden als „sonstiger Bezug“ behandelt und anders als das laufende Gehalt nach einer Jahreslohnsteuertabelle besteuert. In der Sozialversicherung werden sie dem Monat der Auszahlung zugeordnet und sind beitragspflichtig, solange die jährliche Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird.
Bei einem Minijob müssen Arbeitgebende Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale abführen. Die Verdienstgrenze darf nicht regelmäßig überschritten werden. Obwohl für Minijobbende meist nur ein kleiner Rentenversicherungsbeitrag anfällt, haben sie Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung, die alle Bestandteile transparent ausweist.
Die ELStAM sind die Daten, die für den korrekten Lohnsteuerabzug benötigt und von der Finanzverwaltung elektronisch bereitgestellt werden. Sie ersetzen die frühere Lohnsteuerkarte aus Papier und umfassen Merkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuerzugehörigkeit. Arbeitgebende rufen diese Daten mit der Steuer-ID und dem Geburtsdatum der beschäftigten Person digital ab.
Arbeitnehmende haben bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgebenden. Dieser Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe des üblichen Gehalts. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht und die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich gemeldet sowie ärztlich nachgewiesen wird.
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