Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Urlaubsrecht – Aktuelle Regelungen und Praxisfragen

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Überblick & Relevanz

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, dessen Grundlagen im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt sind. Gleichzeitig wird das Urlaubsrecht fortlaufend durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weiterentwickelt. Für Personalverantwortliche und Arbeitgeber:innen ergeben sich daraus zahlreiche Fragen rund um Urlaubsansprüche, Verfall, Krankheit oder Sonderfälle im Arbeitsalltag.

In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den zentralen Regelungen und aktuellen Entwicklungen im Urlaubsrecht. Sie lernen, Urlaubsansprüche korrekt einzuordnen, typische Praxisfälle zu bearbeiten und aktuelle Rechtsprechung auf den Unternehmensalltag zu übertragen.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Aktuelle Rechtslage
    Sie kennen die entscheidenden Urteile von EuGH und BAG zum Urlaubsrecht.
  • Sichere Anwendung
    Sie setzen die Hinweispflicht korrekt um und managen den Verfall von Ansprüchen.
  • Korrekte Berechnung
    Sie berechnen Urlaubsansprüche auch in Sonderfällen wie Teilzeit oder Ein-/Austritt fehlerfrei.
  • Praxistransfer
    Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für typische Situationen im Arbeitsalltag.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG)
  • Urlaubsanspruch: Entstehung, Umfang und Berechnung
  • Die Hinweispflicht des Arbeitgebers als Voraussetzung für den Urlaubsverfall
  • Besonderheiten bei Teilzeit, unterjährigem Ein-/Austritt und Schwerbehinderung
  • Urlaubsübertragung und Verfall: Voraussetzungen und Fristen
  • Verjährung des Urlaubsanspruchs: Die aktuelle BAG-Rechtsprechung und ihre Folgen
  • Urlaubsgewährung: Ablehnung oder Widerruf durch den Arbeitgeber
  • Krankheit vor und während des Urlaubs; Umgang mit lang andauernder Krankheit
  • Umgang mit Urlaubsansprüchen bei Kurzarbeit
  • Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld
  • Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit
  • Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
  • Anspruch auf unbezahlten Urlaub
  • Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Ansprüche auf Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung (z.B. nach § 616 BGB)
  • Abgrenzung zwischen gesetzlichem und vertraglichem Mehrurlaub
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Urlaubsplanung und -grundsätzen
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Personalverantwortliche, Führungskräfte und Unternehmer:innen, die sich einen kompakten Überblick über aktuelle Regelungen und Praxisfragen im Urlaubsrecht verschaffen möchten.

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Urlaubsrecht – Aktuelle Regelungen und Praxisfragen

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Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
  • Inhalte gezielt auf Ihre Branche und Zielsetzungen zugeschnitten
  • Vor Ort oder live online, Reisekosten und Reisezeit sparen
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Über ifmera academy

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Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Arbeitnehmenden stehen laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Da das Gesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht, entspricht dies einem Anspruch von vier Wochen. Bei einer üblichen 5-Tage-Woche ergibt sich daraus ein gesetzlicher Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen. Arbeits- oder Tarifverträge sehen häufig eine höhere Anzahl an Urlaubstagen vor.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den geleisteten Stunden. Die gängige Formel lautet: (Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit) × eigene Arbeitstage pro Woche. Arbeitet eine Person also an drei Tagen pro Woche in einem Unternehmen mit 30 Tagen Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche, stehen ihr 18 Tage Urlaub zu.

Was passiert mit meinem Resturlaub am Jahresende?

Resturlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, da er sonst zum 31. Dezember verfällt. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur ausnahmsweise bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) möglich. Dieser übertragene Urlaub muss dann in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, ansonsten verfällt er endgültig.

Wann verfällt mein Urlaubsanspruch endgültig?

Ein Urlaubsanspruch verfällt nur dann, wenn der:die Arbeitgeber:in die Mitarbeitenden zuvor konkret über ihren Resturlaub und den drohenden Verfall informiert hat. Ohne diesen rechtzeitigen und eindeutigen Hinweis bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen und sammelt sich über die Jahre an. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Hinweis erfolgt ist.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Tage, an denen Sie im Urlaub arbeitsunfähig krank sind, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit dem:der Arbeitgeber:in unverzüglich melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch; die Krankheitstage werden Ihrem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben und müssen neu beantragt werden.

Kann mein Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub widerrufen?

Nein, ein einmal genehmigter Urlaub ist für den:die Arbeitgeber:in bindend und kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Eine Ausnahme gilt nur für absolute, unvorhersehbare Notfälle, die die Existenz des Betriebs gefährden, wie etwa eine Naturkatastrophe. Üblicher Personalmangel oder eine hohe Auftragslage reichen als Grund für einen Widerruf ausdrücklich nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?

Das Urlaubsentgelt ist die gesetzlich vorgeschriebene Fortzahlung des Lohns oder Gehalts während des Urlaubs. Jede:r Arbeitnehmer:in hat darauf einen Anspruch. Das Urlaubsgeld hingegen ist eine freiwillige Sonderzahlung des:der Arbeitgeber:in, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld ergibt sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag.

Wie viel Urlaub steht mir bei einer Kündigung zu?

Kann Resturlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss er finanziell ausgeglichen werden (Urlaubsabgeltung). Die Höhe der Abgeltung berechnet sich aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Austritt. Der Umfang des Anspruchs hängt vom Zeitpunkt der Kündigung im Kalenderjahr und der Wartezeit ab.

Verfällt Urlaub bei langer Krankheit?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit nicht am Jahresende, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Diese Frist wurde vom Europäischen Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht festgelegt. Urlaub aus dem Jahr 2024 würde bei fortdauernder Krankheit also erst am 31. März 2026 verfallen. Dies gilt aber nur, wenn der Urlaub wegen der Krankheit nicht genommen werden konnte.

Wann habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?

Anspruch auf bezahlte Freistellung, oft Sonderurlaub genannt, besteht nach § 616 BGB bei einer vorübergehenden, unverschuldeten Verhinderung aus persönlichen Gründen. Typische anerkannte Anlässe sind die Geburt des eigenen Kindes, der Tod naher Angehöriger oder ein betriebsbedingter Umzug. Konkrete Regelungen zur Dauer und zu den Anlässen finden sich oft in Arbeits- oder Tarifverträgen.

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