„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentraler Bestandteil eines modernen und verantwortungsvollen Personal- und Gesundheitsmanagements. Es dient dazu, langzeiterkrankte Mitarbeitende nachhaltig in den Arbeitsprozess zurückzuführen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuten Ausfällen vorzubeugen. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an Organisation, Kommunikation und rechtssichere Prozessgestaltung.
In unserem Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen, Abläufe und Akteursstrukturen des BEM-Verfahrens kennen und verstehen, wie ein strukturiertes und sensibel geführtes Eingliederungsmanagement in der Praxis umgesetzt wird. Sie entwickeln Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten sowie in der Planung und Steuerung individueller Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Führungskräfte, Personalverantwortliche, Mitglieder des Betriebsrats sowie BEM-Beauftragte, die ein fundiertes Grundwissen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement aufbauen und rechtssicher anwenden möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren für Mitarbeitende, die länger erkrankt sind. Ziel ist es, gemeinsam Wege zu finden, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneuten Erkrankungen vorzubeugen. Es handelt sich um einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess, der vom Arbeitgeber angeboten wird, um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.
Ein Arbeitgeber muss allen Beschäftigten ein BEM anbieten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Diese Pflicht aus § 167 Abs. 2 SGB IX gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Die Fristberechnung erfolgt rollierend, also immer rückblickend auf die letzten 12 Monate ab Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit.
Ja, die Teilnahme am BEM ist für alle Beschäftigten uneingeschränkt freiwillig. Die betroffene Person muss dem Verfahren ausdrücklich zustimmen und kann diese Zustimmung auch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine Ablehnung des Angebots darf keine direkten arbeitsrechtlichen Nachteile, wie etwa eine Abmahnung, zur Folge haben, denn das Selbstbestimmungsrecht der Mitarbeitenden steht im Vordergrund.
Das oberste Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu überwinden und deren Arbeitsplatz zu erhalten. Darüber hinaus soll erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und geklärt werden, welche Hilfen oder Anpassungen am Arbeitsplatz dafür notwendig sind. Langfristig dient das BEM dem Gesundheitsschutz, der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und der Stärkung der Bindung zum Unternehmen.
Die Ablehnung eines BEM-Angebots hat keine direkten negativen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis. Allerdings kann es die Position des Arbeitgebers in einem möglichen späteren Kündigungsschutzprozess stärken. Hat der Arbeitgeber ein korrektes BEM angeboten und die beschäftigte Person lehnt ab, kann eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht leichter als verhältnismäßig eingestuft werden, da der Versuch einer gemeinsamen Lösungsfindung nicht wahrgenommen wurde.
Am BEM-Gespräch nehmen grundsätzlich nur die betroffene Person und ein:e Vertreter:in des Arbeitgebers teil. Die oder der Beschäftigte hat das Recht, eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuzuziehen. Weitere Akteur:innen wie der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsarzt dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person am Verfahren beteiligt werden, um die Vertraulichkeit zu wahren.
Ein BEM-Verfahren beginnt mit einer schriftlichen Einladung durch den Arbeitgeber, die über Ziele und Datenschutz aufklärt. Stimmt die beschäftigte Person zu, folgt ein Erstgespräch zur Analyse der Situation. Anschließend werden gemeinsam Maßnahmen geplant, umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft. Der gesamte Prozess wird vertraulich behandelt und in einer von der Personalakte getrennten BEM-Akte dokumentiert.
Die Maßnahmen im BEM sind sehr individuell und werden auf den Einzelfall zugeschnitten. Typische Beispiele sind:
Ziel ist es, eine passende Lösung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu finden.
Die Teilnahme am BEM bietet keinen absoluten Schutz vor einer Kündigung, stärkt aber den Kündigungsschutz erheblich. Ein korrekt durchgeführtes BEM ist für Arbeitgeber eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung, da sie nachweisen müssen, dass alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Wurde kein BEM angeboten, ist eine Kündigung wegen Krankheit vor Gericht oft nur schwer durchsetzbar.
Das BEM ist der übergeordnete, ergebnisoffene Prozess, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Die stufenweise Wiedereingliederung, auch „Hamburger Modell“ genannt, ist hingegen eine sehr häufige, aber nur eine von vielen möglichen konkreten Maßnahmen innerhalb eines BEM-Verfahrens. Das BEM klärt also den Bedarf, während die Wiedereingliederung ein Werkzeug zur schrittweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz sein kann.
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