„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt Personal- und Entgeltabrechnungsverantwortliche regelmäßig vor neue Herausforderungen. Gesetzesänderungen, besondere Beschäftigtengruppen sowie komplexe steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte erfordern aktuelles Fachwissen und eine sichere Anwendung in der Praxis. Fehler können dabei nicht nur zu Nachzahlungen, sondern auch zu Problemen bei Prüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger führen.
In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung anhand anspruchsvoller Praxisfälle und aktueller Entwicklungen. Sie beschäftigen sich mit Besonderheiten verschiedener Beschäftigtengruppen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderfällen sowie den Anforderungen rund um Jahresabschluss und Prüfungen. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit komplexen Abrechnungssituationen und erweitern Ihre Fachkompetenz für die tägliche Praxis.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus dem Personal- und Rechnungswesen sowie Lohn- und Gehaltsbuchhalter:innen, die ihre Kenntnisse in der Entgeltabrechnung vertiefen und aktualisieren möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Lohn- und Gehaltsabrechnung – Aufbauwissen und Spezialfälle" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Der Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage: Gehalt ist ein festes Monatsentgelt, das unabhängig von den geleisteten Stunden gezahlt wird. Lohn hingegen basiert auf der tatsächlich gearbeiteten Zeit oder Stückzahl und kann daher monatlich variieren. Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, ist die korrekte Unterscheidung für die Entgeltabrechnung und die Vertragsgestaltung von großer Bedeutung.
Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers, die nicht als Geld ausgezahlt wird, wie zum Beispiel ein Dienstwagen oder Mitarbeiterrabatte. Dieser Vorteil ist Teil des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Die Berechnung erfolgt entweder pauschal, wie bei der 1-%-Regelung für Firmenwagen, oder anhand des tatsächlichen Werts der Sachleistung, wobei bestimmte Freigrenzen und Freibeträge zu beachten sind.
Für Mitarbeitende gibt es steuerfreie Zuschläge, die für Arbeit zu besonderen Zeiten gezahlt werden. Dazu gehören vor allem Zuschläge für Sonntagsarbeit (bis 50 %), Feiertagsarbeit (bis 125 % bzw. 150 %) und Nachtarbeit (bis 25 % bzw. 40 %). Diese sind nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt und die gesetzlichen Prozentsätze nicht überschritten werden.
Die Märzklausel regelt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einmalzahlungen wie Boni, die zwischen dem 1. Januar und 31. März fließen. Wird durch die Sonderzahlung die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres überschritten, muss sie beitragsrechtlich dem Vorjahr zugeordnet werden, sofern der:die Beschäftigte dort schon angestellt war. Dies soll verhindern, dass die Beitragspflicht durch eine geschickte Auszahlung zu Jahresbeginn umgangen wird.
Ein auch privat genutzter Dienstwagen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dafür gibt es zwei Methoden: die pauschale 1-%-Regelung, bei der monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als Einkommen angesetzt wird, oder die individuelle Fahrtenbuchmethode. Beim Fahrtenbuch wird der exakte private Nutzungsanteil ermittelt, was bei geringer Privatnutzung steuerlich vorteilhafter sein kann.
Bei der Abrechnung von Werkstudent:innen gilt das Werkstudentenprivileg, wodurch sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei sind. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Lediglich Beiträge zur Rentenversicherung fallen an. Arbeitgeber müssen den Studierendenstatus regelmäßig prüfen und die Arbeitszeiten genau dokumentieren.
Abfindungen sind als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sozialversicherungsfrei, aber in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Um die Steuerprogression abzumildern, kann die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würde die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt, was meist zu einer geringeren Steuerlast führt. Seit 2025 wird diese Regelung in der Regel nur noch über die Steuererklärung berücksichtigt.
Weihnachtsgeld wird als „sonstiger Bezug“ abgerechnet und ist sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig. Die Lohnsteuer wird nach einer besonderen Berechnungsmethode ermittelt, um eine zu hohe Belastung im Auszahlungsmonat zu vermeiden. In der Sozialversicherung ist die Zahlung beitragspflichtig, solange die jährliche Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist, was eine gesonderte Prüfung erfordert.
Während der Mutterschutzfristen erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Übersteigt ihr durchschnittliches Nettoentgelt diesen Betrag, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Dieser Zuschuss ist für die Mitarbeiterin steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die Aufwendungen kann sich der Arbeitgeber über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse erstatten lassen.
Prüfer:innen konzentrieren sich auf typische Fehlerquellen mit hohem Nachzahlungspotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt der korrekten Versteuerung von geldwerten Vorteilen (z.B. Dienstwagen), der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Aushilfen und Minijobbern sowie der Einhaltung der Voraussetzungen für steuerfreie Zuschläge und Reisekosten. Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller Vorgänge ist entscheidend.
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