Drei lächelnde Personen stehen um einen runden Tisch mit Notizen und Bausteinen, während eine Frau auf Unterlagen zeigt.

Lohn- und Gehaltsabrechnung – Aufbauwissen und Spezialfälle

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€ 1.260,00
2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt Personal- und Entgeltabrechnungsverantwortliche regelmäßig vor neue Herausforderungen. Gesetzesänderungen, besondere Beschäftigtengruppen sowie komplexe steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte erfordern aktuelles Fachwissen und eine sichere Anwendung in der Praxis. Fehler können dabei nicht nur zu Nachzahlungen, sondern auch zu Problemen bei Prüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger führen.

In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung anhand anspruchsvoller Praxisfälle und aktueller Entwicklungen. Sie beschäftigen sich mit Besonderheiten verschiedener Beschäftigtengruppen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderfällen sowie den Anforderungen rund um Jahresabschluss und Prüfungen. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit komplexen Abrechnungssituationen und erweitern Ihre Fachkompetenz für die tägliche Praxis.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Aktuelles Fachwissen
    Sie bleiben bei gesetzlichen Änderungen auf dem neuesten Stand und setzen neue Anforderungen sicher in der Praxis um.
  • Sicherheit bei Sonderfällen
    Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit komplexen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten sowie besonderen Abrechnungssituationen.
  • Besondere Beschäftigtengruppen korrekt abrechnen
    Sie berücksichtigen die Besonderheiten verschiedener Beschäftigtengruppen und vermeiden typische Fehlerquellen.
  • Prüfungen sicher begleiten
    Sie bereiten externe Prüfungen durch Finanzamt und Sozialversicherungsträger fundiert vor und begleiten diese sicher.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Aktuelle Gesetzesänderungen und deren Umsetzung in der Praxis
  • Besonderheiten der Entgeltabrechnung in den verschiedenen Arbeitnehmendengruppen
    • Schüler:innen, Student:innen, Praktikant:innen, Volontär:innen, Azubis, Rentner:innen
    • Minijob und kurzfristig Beschäftigte
  • Abrechnungsbesonderheiten von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Abrechnungsbesonderheiten von privat versicherten Beschäftigten
  • Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Sonderfälle in der Entgeltabrechnung
    • Einmalzahlungen, Zeiträume in der Teillohnzahlung
    • Sachbezüge, Vermögenswirksame Leistungen, geldwerte Vorteile, Dienstwagen
    • Steuerfreie- und sozialversicherungsfreie Lohnarten
    • Pauschale Versteuerung und deren Auswirkung
    • Abfindungen
    • Märzklausel
  • Abrechnung und Verbuchung von Fehlzeiten
    • Unbezahlter Urlaub, Bildungsurlaub
    • Arbeitsunfall, Krankheit, Kur
    • Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit
  • Digitale Prozesse in der Entgeltabrechnung (z. B. ELStAM, A1-Bescheinigungen)
  • Kurzarbeitergeld – Regelungen und Abrechnungspraxis
  • Aufgaben zum Jahreswechsel und Jahresabschluss
    • Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
    • Erstellung und Übermittlung der Jahresmeldungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen
    • Prüfungen durch Rentenversicherung und Finanzamt
    • Umgang mit Prüfungsanfragen und Dokumentation
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus dem Personal- und Rechnungswesen sowie Lohn- und Gehaltsbuchhalter:innen, die ihre Kenntnisse in der Entgeltabrechnung vertiefen und aktualisieren möchten.

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Inklusivleistungen
  • Durchführungsgarantie
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  • Open Badges & Zertifikat
  • Getränke & Mittagessen
  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

Sie sind in bester Gesellschaft, wenn Sie sich für entscheiden.

Inklusivleistungen – Ihr Rundum-Sorglos-Paket

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Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.

Laptop auf einem Tisch mit leerem Bildschirm. ★ ZERTIFIKAT ★
Lohn- und Gehaltsabrechnung – Aufbauwissen und Spezialfälle

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

Kostenlose Stornierung

Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Noch nicht ganz fit in den Grundlagen?

Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Lohn- und Gehaltsabrechnung – Aufbauwissen und Spezialfälle" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.

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Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.

Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

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13 Standorte
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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Der Unterschied liegt in der Berechnungsgrundlage: Gehalt ist ein festes Monatsentgelt, das unabhängig von den geleisteten Stunden gezahlt wird. Lohn hingegen basiert auf der tatsächlich gearbeiteten Zeit oder Stückzahl und kann daher monatlich variieren. Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, ist die korrekte Unterscheidung für die Entgeltabrechnung und die Vertragsgestaltung von großer Bedeutung.

Was ist ein geldwerter Vorteil und wie wird er berechnet?

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers, die nicht als Geld ausgezahlt wird, wie zum Beispiel ein Dienstwagen oder Mitarbeiterrabatte. Dieser Vorteil ist Teil des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Die Berechnung erfolgt entweder pauschal, wie bei der 1-%-Regelung für Firmenwagen, oder anhand des tatsächlichen Werts der Sachleistung, wobei bestimmte Freigrenzen und Freibeträge zu beachten sind.

Welche steuerfreien Zuschläge gibt es für Mitarbeitende?

Für Mitarbeitende gibt es steuerfreie Zuschläge, die für Arbeit zu besonderen Zeiten gezahlt werden. Dazu gehören vor allem Zuschläge für Sonntagsarbeit (bis 50 %), Feiertagsarbeit (bis 125 % bzw. 150 %) und Nachtarbeit (bis 25 % bzw. 40 %). Diese sind nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt und die gesetzlichen Prozentsätze nicht überschritten werden.

Wie funktioniert die Märzklausel bei Einmalzahlungen?

Die Märzklausel regelt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einmalzahlungen wie Boni, die zwischen dem 1. Januar und 31. März fließen. Wird durch die Sonderzahlung die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres überschritten, muss sie beitragsrechtlich dem Vorjahr zugeordnet werden, sofern der:die Beschäftigte dort schon angestellt war. Dies soll verhindern, dass die Beitragspflicht durch eine geschickte Auszahlung zu Jahresbeginn umgangen wird.

Wie wird ein Dienstwagen in der Lohnabrechnung korrekt versteuert?

Ein auch privat genutzter Dienstwagen muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dafür gibt es zwei Methoden: die pauschale 1-%-Regelung, bei der monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als Einkommen angesetzt wird, oder die individuelle Fahrtenbuchmethode. Beim Fahrtenbuch wird der exakte private Nutzungsanteil ermittelt, was bei geringer Privatnutzung steuerlich vorteilhafter sein kann.

Was müssen Arbeitgeber bei der Abrechnung von Werkstudent:innen beachten?

Bei der Abrechnung von Werkstudent:innen gilt das Werkstudentenprivileg, wodurch sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei sind. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Lediglich Beiträge zur Rentenversicherung fallen an. Arbeitgeber müssen den Studierendenstatus regelmäßig prüfen und die Arbeitszeiten genau dokumentieren.

Wie werden Abfindungen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Abfindungen sind als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sozialversicherungsfrei, aber in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Um die Steuerprogression abzumildern, kann die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würde die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt, was meist zu einer geringeren Steuerlast führt. Seit 2025 wird diese Regelung in der Regel nur noch über die Steuererklärung berücksichtigt.

Wie rechnet man eine Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld richtig ab?

Weihnachtsgeld wird als „sonstiger Bezug“ abgerechnet und ist sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungspflichtig. Die Lohnsteuer wird nach einer besonderen Berechnungsmethode ermittelt, um eine zu hohe Belastung im Auszahlungsmonat zu vermeiden. In der Sozialversicherung ist die Zahlung beitragspflichtig, solange die jährliche Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist, was eine gesonderte Prüfung erfordert.

Was passiert bei der Abrechnung während des Mutterschutzes?

Während der Mutterschutzfristen erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Übersteigt ihr durchschnittliches Nettoentgelt diesen Betrag, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Dieser Zuschuss ist für die Mitarbeiterin steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Die Aufwendungen kann sich der Arbeitgeber über das U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse erstatten lassen.

Worauf achten Prüfer:innen bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung besonders?

Prüfer:innen konzentrieren sich auf typische Fehlerquellen mit hohem Nachzahlungspotenzial. Besondere Aufmerksamkeit gilt der korrekten Versteuerung von geldwerten Vorteilen (z.B. Dienstwagen), der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Aushilfen und Minijobbern sowie der Einhaltung der Voraussetzungen für steuerfreie Zuschläge und Reisekosten. Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation aller Vorgänge ist entscheidend.

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