„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Lohn- und Gehaltspfändungen gehören zu den anspruchsvollen Aufgaben in der Entgeltabrechnung und Personaladministration. Arbeitgeber:innen übernehmen dabei als Drittschuldner:innen wichtige Aufgaben und müssen unterschiedliche Vorgaben, Fristen sowie Besonderheiten bei der Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen beachten.
In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den Grundlagen und Besonderheiten der Lohn- und Gehaltspfändung – von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen über Unterhaltspfändungen bis hin zu besonderen Fallkonstellationen. Sie lernen, typische Herausforderungen in der Praxis einzuordnen, Pfändungen korrekt zu bearbeiten und Haftungsrisiken im Arbeitsalltag zu reduzieren.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Personal, Entgeltabrechnung und Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltspfändungen bearbeiten und ihr Wissen in der Pfändungspraxis vertiefen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Lohn- und Gehaltspfändung – Grundlagen und Praxis der Pfändungsbearbeitung" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Eine Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der ein Gläubiger oder eine Gläubigerin per Gerichtsbeschluss direkt auf das Arbeitseinkommen einer schuldenden Person zugreift. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wird dabei zum:zur Drittschuldner:in und muss den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Gläubiger oder die Gläubigerin überweisen. Grundlage ist ein amtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).
Für Arbeitgeber:innen beginnt die Lohnpfändung mit der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Sie müssen dann innerhalb von zwei Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben, das pfändbare Einkommen berechnen und den entsprechenden Betrag an den Gläubiger oder die Gläubigerin abführen. Die korrekte Bearbeitung und Einhaltung von Fristen sind dabei essenziell, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Eine Pfändung ist eine hoheitliche Maßnahme durch einen gerichtlichen Beschluss, während eine Abtretung auf einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung zwischen Schuldner:in und Gläubiger:in beruht. Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zur Zahlung verpflichtet. Bei einer Lohnabtretung tritt der:die Mitarbeitende seinen:ihren Lohnanspruch freiwillig ab, oft als Kreditsicherheit. Grundsätzlich hat die zeitlich frühere Forderung Vorrang.
Die Höhe des pfändbaren Gehalts richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Die genauen Beträge sind in der gesetzlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) festgelegt, die jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Ein gesetzlicher Grundfreibetrag, die sogenannte Pfändungsfreigrenze, ist immer unpfändbar, um das Existenzminimum zu sichern.
Als Drittschuldner:innen müssen Arbeitgeber:innen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung abgeben, das pfändbare Einkommen korrekt ermitteln und den pfändbaren Betrag an den Gläubiger oder die Gläubigerin auszahlen. Sie haften für die richtige Berechnung sowie Abführung und müssen die Rangfolge bei mehreren Pfändungen beachten. Zudem unterliegen sie einer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht.
Bei mehreren Pfändungen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip, bei dem das Eingangsdatum des Beschlusses entscheidend ist. Eine neue Pfändung wird also erst bedient, wenn die ältere vollständig befriedigt ist. Eine wichtige Ausnahme bilden Unterhaltspfändungen, die oft einen gesetzlichen Vorrang haben und zuerst bedient werden müssen, unabhängig vom Zustelldatum.
Unterhaltspfändungen haben einen besonderen Vorrang vor anderen Pfändungen und ermöglichen den Zugriff auf an sich unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens. Im Gegensatz zu normalen Pfändungen gelten hier nicht die festen Pfändungsfreigrenzen aus der Tabelle. Das Vollstreckungsgericht legt den pfändbaren Betrag und den notwendigen Selbstbehalt für die schuldende Person individuell fest.
Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 795 Euro (Stand Juli 2026) unpfändbar. Urlaubsgeld ist in der Regel unpfändbar, sofern es sich im üblichen Rahmen hält. Andere Sonderzahlungen wie Boni oder Abfindungen sind hingegen oft voll pfändbar, nachdem sie zum laufenden Einkommen addiert wurden. Die Hälfte der Vergütung für Überstunden ist ebenfalls geschützt.
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein Girokonto, das auf Antrag in ein Konto mit Pfändungsschutz umgewandelt wird. Es sichert automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag vor dem Zugriff durch Gläubiger:innen, auch wenn eine Kontopfändung vorliegt. Dieser Schutz ist wichtig, um existenzielle Ausgaben wie Miete und Lebensmittel weiter bezahlen zu können. Der Freibetrag kann durch Bescheinigungen erhöht werden.
Das pfändbare Nettoeinkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und gesetzlich unpfändbare Lohnbestandteile abgezogen werden. Zu diesen unpfändbaren Bezügen zählen zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, die Hälfte der Überstundenvergütung oder bestimmte Gefahrenzulagen. Erst aus diesem bereinigten Nettoeinkommen wird mithilfe der Pfändungstabelle der pfändbare Betrag ermittelt.
Lieber stöbern statt suchen? In den Wissenswelten finden Sie alle Themen und Kategorien auf einen Blick.
Wissenswelten entdeckenLernen hört nie auf. Aufbauend auf diesen Inhalten bieten wir Ihnen spezialisierte Vertiefungen an, mit denen Sie Ihr Profil schärfen und Ihre Expertise gezielt erweitern können.