Drei lächelnde Personen stehen um einen runden Tisch mit Notizen und Bausteinen, während eine Frau auf Unterlagen zeigt.

Lohn- und Gehaltspfändung – Grundlagen und Praxis der Pfändungsbearbeitung

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Überblick & Relevanz

Lohn- und Gehaltspfändungen gehören zu den anspruchsvollen Aufgaben in der Entgeltabrechnung und Personaladministration. Arbeitgeber:innen übernehmen dabei als Drittschuldner:innen wichtige Aufgaben und müssen unterschiedliche Vorgaben, Fristen sowie Besonderheiten bei der Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen beachten.

In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den Grundlagen und Besonderheiten der Lohn- und Gehaltspfändung – von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen über Unterhaltspfändungen bis hin zu besonderen Fallkonstellationen. Sie lernen, typische Herausforderungen in der Praxis einzuordnen, Pfändungen korrekt zu bearbeiten und Haftungsrisiken im Arbeitsalltag zu reduzieren.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Pfändungen korrekt bearbeiten
    Sie wenden die wesentlichen Vorschriften in der Pfändungspraxis an und reduzieren Fehlerquellen im Arbeitsalltag.
  • Berechnungen meistern
    Sie ermitteln auch in komplexen Fällen die pfändbaren Beträge fehlerfrei und sicher.
  • Prozesse optimieren
    Sie wickeln Pfändungen und Abtretungen effizient ab und sparen wertvolle Zeit in der Administration.
  • Sonderfälle lösen
    Sie beschäftigen sich mit Unterhaltspfändungen, Mehrfachpfändungen sowie weiteren besonderen Konstellationen der Pfändungspraxis.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Aufbau und Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB)
  • Verfahren der Lohnpfändung von der Zustellung bis zur Beendigung
  • Drittschuldnererklärung: Fristen, Inhalte und Pflichten
  • Vorrang und Rangfolge bei Abtretung und Pfändung
  • Rangfolge bei mehreren Pfändungen und deren korrekte Bearbeitung
  • Pfändungsbeträge bei Normalpfändung richtig berechnen
    • Ermittlung des pfändbaren Nettoeinkommens
    • Berücksichtigung unpfändbarer Bezüge und Freibeträge
    • Besonderheiten bei Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld)
  • Unterhaltspfändung als Sonderfall
    • Verständnis des Beschlusses bei Unterhaltspfändung
    • Bedeutung von Freibeträgen und Selbstbehalten bei Unterhaltspfändungen
    • Ermittlung von Pfändungsbeträgen bei Unterhaltspfändungen
  • Besondere Herausforderungen in der Pfändungspraxis
    • Pfändung von Vorschüssen und Abschlagszahlungen
    • Aufrechnung durch den Arbeitgeber bei Zusammentreffen mit einer Pfändung
    • Besonderheiten bei Einmalzahlungen, Sonderzahlungen und Abfindungen
    • Grundlagen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
  • Datenschutz im Umgang mit Pfändungsdaten
  • Zahlreiche Beispiele und Fälle aus der Praxis
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Personal, Entgeltabrechnung und Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltspfändungen bearbeiten und ihr Wissen in der Pfändungspraxis vertiefen möchten.

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Lohn- und Gehaltspfändung – Grundlagen und Praxis der Pfändungsbearbeitung

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Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist eine Lohnpfändung?

Eine Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der ein Gläubiger oder eine Gläubigerin per Gerichtsbeschluss direkt auf das Arbeitseinkommen einer schuldenden Person zugreift. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wird dabei zum:zur Drittschuldner:in und muss den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Gläubiger oder die Gläubigerin überweisen. Grundlage ist ein amtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB).

Wie funktioniert eine Lohnpfändung für Arbeitgeber:innen?

Für Arbeitgeber:innen beginnt die Lohnpfändung mit der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Sie müssen dann innerhalb von zwei Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben, das pfändbare Einkommen berechnen und den entsprechenden Betrag an den Gläubiger oder die Gläubigerin abführen. Die korrekte Bearbeitung und Einhaltung von Fristen sind dabei essenziell, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Pfändung und Abtretung?

Eine Pfändung ist eine hoheitliche Maßnahme durch einen gerichtlichen Beschluss, während eine Abtretung auf einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung zwischen Schuldner:in und Gläubiger:in beruht. Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zur Zahlung verpflichtet. Bei einer Lohnabtretung tritt der:die Mitarbeitende seinen:ihren Lohnanspruch freiwillig ab, oft als Kreditsicherheit. Grundsätzlich hat die zeitlich frühere Forderung Vorrang.

Wie viel vom Gehalt ist pfändbar?

Die Höhe des pfändbaren Gehalts richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Die genauen Beträge sind in der gesetzlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) festgelegt, die jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Ein gesetzlicher Grundfreibetrag, die sogenannte Pfändungsfreigrenze, ist immer unpfändbar, um das Existenzminimum zu sichern.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber:innen als Drittschuldner:innen?

Als Drittschuldner:innen müssen Arbeitgeber:innen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung abgeben, das pfändbare Einkommen korrekt ermitteln und den pfändbaren Betrag an den Gläubiger oder die Gläubigerin auszahlen. Sie haften für die richtige Berechnung sowie Abführung und müssen die Rangfolge bei mehreren Pfändungen beachten. Zudem unterliegen sie einer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht.

Welche Rangfolge gilt bei mehreren Pfändungen?

Bei mehreren Pfändungen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip, bei dem das Eingangsdatum des Beschlusses entscheidend ist. Eine neue Pfändung wird also erst bedient, wenn die ältere vollständig befriedigt ist. Eine wichtige Ausnahme bilden Unterhaltspfändungen, die oft einen gesetzlichen Vorrang haben und zuerst bedient werden müssen, unabhängig vom Zustelldatum.

Was ist das Besondere an einer Unterhaltspfändung?

Unterhaltspfändungen haben einen besonderen Vorrang vor anderen Pfändungen und ermöglichen den Zugriff auf an sich unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens. Im Gegensatz zu normalen Pfändungen gelten hier nicht die festen Pfändungsfreigrenzen aus der Tabelle. Das Vollstreckungsgericht legt den pfändbaren Betrag und den notwendigen Selbstbehalt für die schuldende Person individuell fest.

Sind Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld pfändbar?

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 795 Euro (Stand Juli 2026) unpfändbar. Urlaubsgeld ist in der Regel unpfändbar, sofern es sich im üblichen Rahmen hält. Andere Sonderzahlungen wie Boni oder Abfindungen sind hingegen oft voll pfändbar, nachdem sie zum laufenden Einkommen addiert wurden. Die Hälfte der Vergütung für Überstunden ist ebenfalls geschützt.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein Girokonto, das auf Antrag in ein Konto mit Pfändungsschutz umgewandelt wird. Es sichert automatisch einen monatlichen Grundfreibetrag vor dem Zugriff durch Gläubiger:innen, auch wenn eine Kontopfändung vorliegt. Dieser Schutz ist wichtig, um existenzielle Ausgaben wie Miete und Lebensmittel weiter bezahlen zu können. Der Freibetrag kann durch Bescheinigungen erhöht werden.

Wie wird das pfändbare Nettoeinkommen berechnet?

Das pfändbare Nettoeinkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und gesetzlich unpfändbare Lohnbestandteile abgezogen werden. Zu diesen unpfändbaren Bezügen zählen zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, die Hälfte der Überstundenvergütung oder bestimmte Gefahrenzulagen. Erst aus diesem bereinigten Nettoeinkommen wird mithilfe der Pfändungstabelle der pfändbare Betrag ermittelt.

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