„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Die Anlagenbuchhaltung ist ein zentraler und anspruchsvoller Bereich des Rechnungswesens. Die Anwendung der relevanten Regelwerke, insbesondere nach Handelsgesetzbuch und IFRS, erfordert ein vertieftes fachliches Verständnis. Zudem bieten bestehende Prozesse häufig Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung.
In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen zu den wesentlichen Themen der modernen Anlagenbuchhaltung. Anhand praxisnaher Fallbeispiele werden komplexe Sachverhalte strukturiert aufgearbeitet und Sie haben die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragestellungen aus der beruflichen Praxis einzubringen und zu diskutieren.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus dem Rechnungswesen und der Buchhaltung, Bilanzbuchhalter:innen sowie Mitarbeitende aus dem Controlling, die ihre Kenntnisse in der Anlagenbuchhaltung vertiefen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Anlagenbuchhaltung für Fortgeschrittene – HGB & IFRS in der Praxis" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Die Anlagenbuchhaltung ist für die vollständige Erfassung und Verwaltung des Anlagevermögens eines Unternehmens zuständig. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Bewertung von Zugängen, die Berechnung und Buchung von Abschreibungen sowie die Dokumentation von Abgängen. Sie erstellt zudem den Anlagenspiegel als wichtigen Bestandteil des Jahresabschlusses und liefert Daten für Investitionsentscheidungen und das Controlling.
Der zentrale Unterschied liegt in der Folgebewertung: Während das HGB strikt das Anschaffungskostenprinzip vorschreibt, erlauben die IFRS wahlweise auch die Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (Revaluation Model). Zudem gibt es nach IFRS strengere Vorschriften zur Durchführung von Wertminderungstests (Impairment Test nach IAS 36) und unterschiedliche Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverträgen (IFRS 16) und Entwicklungskosten.
Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis abzüglich Minderungen wie Skonti sowie alle Nebenkosten, die nötig sind, um den Gegenstand betriebsbereit zu machen (z. B. Transport, Montage). Herstellungskosten beinhalten Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile, die bei der Eigenfertigung eines Vermögenswerts anfallen. Diese Werte bilden die Basis für die Aktivierung und die planmäßigen Abschreibungen.
Erhaltungsaufwand dient der Instandhaltung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und wird sofort als Betriebsausgabe verbucht. Nachträgliche Herstellungskosten hingegen führen zu einer wesentlichen Verbesserung oder Erweiterung über den ursprünglichen Zustand hinaus und müssen aktiviert werden. Sie werden also dem Wert des Anlageguts hinzugerechnet und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
Nach IFRS 16 müssen Leasingnehmende für fast alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset) und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz ansetzen. Dies führt zu einer Bilanzverlängerung, da das bisherige Operating Leasing, das nicht in der Bilanz erschien, weitgehend abgeschafft wurde. Ausnahmen gelten nur für kurzfristige Leasingverträge unter 12 Monaten und für Vermögenswerte von geringem Wert.
Ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) nach IAS 36 ist immer dann durchzuführen, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung eines Vermögenswerts gibt. Solche Indikatoren können z. B. physische Schäden oder ein unerwarteter Markteinbruch sein. Unabhängig von Indikatoren muss der Test für Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens einmal jährlich erfolgen.
Die Komponentenmethode zerlegt eine Sachanlage in wesentliche Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, die dann separat abgeschrieben werden. Während dieser Ansatz nach IFRS (IAS 16) für Sachanlagen verpflichtend ist, wenn die Kriterien erfüllt sind, gilt er nach HGB als zulässiges Wahlrecht. Voraussetzung nach HGB ist, dass es sich um physisch austauschbare Komponenten handelt, die im Verhältnis zum Gesamtwert wesentlich sind.
Aktivierte Eigenleistungen, also selbst geschaffene Vermögenswerte, werden mit ihren Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosten. Die Aktivierung führt zu einem Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung, der den angefallenen Herstellungsaufwand neutralisiert. So wird eine korrekte Darstellung des geschaffenen Werts im Vermögen und des Ergebnisses sichergestellt.
Nach HGB und IFRS (IAS 20) gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Der Zuschuss kann entweder direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des geförderten Vermögenswerts abgesetzt werden, was die Abschreibungsbasis mindert. Alternativ kann der Zuschuss als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer des Anlageguts ertragswirksam aufgelöst werden. Eine sofortige Erfassung als Ertrag ist ebenfalls möglich.
Der Anlagenspiegel, auch Anlagengitter genannt, ist meist ein Pflichtbestandteil des Anhangs und zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens. Er enthält für jede Anlageposition die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die kumulierten Abschreibungen. Er dient der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Wertentwicklung für Bilanzlesende.
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