Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Insolvenzrecht für Gläubiger – Rechte kennen, Forderungen sichern

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2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Meldet ein:e Geschäftspartner:in Insolvenz an, ist schnelles und strategisches Handeln gefragt, um finanzielle Risiken zu begrenzen. Ein grundlegendes Verständnis des Insolvenzrechts hilft dabei, die eigene Position als Gläubiger:in besser einzuschätzen, Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu kennen und Entscheidungen im Insolvenzverfahren fundiert vorzubereiten.

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des Insolvenzrechts aus Gläubigersicht – von der Forderungsanmeldung über Sicherungsrechte bis hin zu aktuellen Sanierungsinstrumenten wie dem StaRUG. Anhand typischer Praxisfälle lernen Sie, Chancen und Risiken im Insolvenzverfahren einzuordnen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Interessen abzuleiten.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Verfahren verstehen
    Sie kennen die Abläufe eines Insolvenzverfahrens sowie die Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Gläubiger:innen.
  • Forderungen sichern
    Sie lernen, Sicherungsrechte wie den Eigentumsvorbehalt gezielt einzusetzen und deren Bedeutung im Insolvenzverfahren einzuordnen.
  • Risiken erkennen
    Sie verstehen die Grundlagen der Insolvenzanfechtung und können typische Risikokonstellationen besser einschätzen.
  • Proaktiv handeln
    Sie identifizieren Warnsignale bei Geschäftspartner:innen frühzeitig und lernen geeignete präventive Maßnahmen kennen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen des Insolvenzrechts 
    • Überblick über Verfahrensarten und Verfahrensablauf
    • Die Beteiligten im Insolvenzverfahren: Rollen, Rechte und Pflichten
    • Das Insolvenzeröffnungsverfahren
    • Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf Gläubiger:innen
  • Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren
    • Laufende Verträge und das Wahlrecht des Insolvenzverwalters
    • Forderungsanmeldung, Prüfung und Feststellung
    • Der Weg zur Insolvenzquote
    • Sicherungsrechte in der Praxis: Aus- und Absonderungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Pfandrechte
  • Insolvenzanfechtung und Haftungsrisiken
    • Grundlagen der Insolvenzanfechtung
    • Typische Anfechtungstatbestände
    • Kongruente und inkongruente Deckung
    • Strategien zur Risikominimierung
  • Sanierung und Restrukturierung
    • Insolvenzplan und Restrukturierung
    • Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
    • Aktuelle Sanierungs- und Restrukturierungsinstrumente im Überblick
  • Prävention und aktuelle Entwicklungen
    • Frühwarnsignale bei Geschäftspartner:innen erkennen
    • Präventives Forderungs- und Risikomanagement
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus Forderungsmanagement, Finanzbuchhaltung, Rechtsabteilungen sowie alle, die mit insolventen Geschäftspartner:innen zu tun haben.

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Insolvenzrecht für Gläubiger – Rechte kennen, Forderungen sichern

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Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was müssen Gläubiger:innen bei einer Insolvenz ihres Geschäftspartners tun?

Sobald Sie von der Insolvenz erfahren, müssen Sie Ihre offenen Forderungen schriftlich bei dem:der zuständigen Insolvenzverwalter:in zur Insolvenztabelle anmelden. Nur so nehmen Sie am Verfahren teil und haben die Chance auf eine anteilige Rückzahlung (Insolvenzquote). Warten Sie nicht auf eine Aufforderung, sondern handeln Sie proaktiv, um keine Fristen zu versäumen und Ihre Rechte zu wahren.

Wie melde ich eine Forderung im Insolvenzverfahren richtig an?

Die Forderungsanmeldung muss schriftlich an den:die Insolvenzverwalter:in oder Sachwalter:in erfolgen, nicht an das Gericht. Sie müssen den genauen Betrag, den Rechtsgrund (z. B. Rechnung, Vertrag) und Ihre Daten angeben sowie Belege in Kopie beifügen. Die Anmeldung ist erst nach der offiziellen Verfahrenseröffnung möglich und sollte innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Welche Rechte haben Gläubiger:innen im Insolvenzverfahren?

Das Hauptrecht ist die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, um an der Verteilung der Insolvenzmasse teilzunehmen. Darüber hinaus haben Gläubiger:innen das Recht, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen, den Gläubigerausschuss zu wählen und unter bestimmten Umständen die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen. Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt können zudem eine bevorrechtigte Behandlung ermöglichen.

Was bedeutet die Insolvenzquote für mich als Gläubiger:in?

Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den Sie am Ende des Verfahrens auf Ihre anerkannte Forderung zurückerhalten. Sie errechnet sich aus der verfügbaren Insolvenzmasse geteilt durch die Summe aller angemeldeten Forderungen. Erhalten Sie beispielsweise bei einer Forderung von 1.000 Euro und einer Quote von 5 % lediglich 50 Euro zurück.

Was ist der Unterschied zwischen Aussonderung und Absonderung?

Aussonderung bedeutet, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört und vom Eigentümer:in herausverlangt werden kann, z. B. bei einfachem Eigentumsvorbehalt. Absonderung hingegen bedeutet, dass ein Gegenstand zwar zur Masse gehört, ein:e Gläubiger:in aber ein Recht auf eine bevorzugte Befriedigung aus dem Verwertungserlös hat, beispielsweise bei einem Pfandrecht oder einer Sicherungsübereignung.

Wie funktioniert der Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz des Käufers?

Haben Sie Ware unter einfachem Eigentumsvorbehalt geliefert, bleiben Sie bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer:in. Im Insolvenzfall können Sie die Ware herausverlangen (Aussonderung), falls der:die Insolvenzverwalter:in den Kaufvertrag nicht erfüllen will. Bei erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalten wandelt sich dieses Recht oft in ein schwächeres Absonderungsrecht, also eine bevorzugte Befriedigung aus dem Erlös.

Was ist eine Insolvenzanfechtung durch den:die Insolvenzverwalter:in?

Durch die Insolvenzanfechtung kann der:die Insolvenzverwalter:in bestimmte Zahlungen oder Vermögensübertragungen, die vor der Insolvenzeröffnung stattfanden, rückgängig machen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu erhöhen und eine gerechte Verteilung an alle Gläubiger:innen sicherzustellen. Besonders kritisch sind Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits bekannt war.

Was passiert mit laufenden Verträgen bei einer Firmeninsolvenz?

Bei Verträgen, die von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt sind, hat der:die Insolvenzverwalter:in ein Wahlrecht. Er:sie kann entscheiden, den Vertrag zu erfüllen, wodurch Ihre Forderungen zu Masseverbindlichkeiten werden und vorrangig bedient werden. Lehnt er:sie die Erfüllung ab, können Sie lediglich Schadensersatz als normale Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden.

Was ist ein Schutzschirmverfahren und was bedeutet es für Gläubiger:innen?

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung, die eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters ermöglicht. Es kann nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden und gibt dem Unternehmen bis zu drei Monate Zeit, einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Während dieser Zeit sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger:innen grundsätzlich blockiert, um die Sanierungschancen zu wahren.

Was ist das StaRUG-Verfahren und wie unterscheidet es sich zur Insolvenz?

Das StaRUG-Verfahren (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens. Es richtet sich an Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit und zielt darauf ab, eine Insolvenz durch einen Restrukturierungsplan zu vermeiden, dem die Gläubiger:innen zustimmen. Im Gegensatz zur öffentlichen Insolvenz kann dieses Verfahren weitgehend nichtöffentlich und in Eigenregie ablaufen.

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