„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Meldet ein:e Geschäftspartner:in Insolvenz an, ist schnelles und strategisches Handeln gefragt, um finanzielle Risiken zu begrenzen. Ein grundlegendes Verständnis des Insolvenzrechts hilft dabei, die eigene Position als Gläubiger:in besser einzuschätzen, Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu kennen und Entscheidungen im Insolvenzverfahren fundiert vorzubereiten.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des Insolvenzrechts aus Gläubigersicht – von der Forderungsanmeldung über Sicherungsrechte bis hin zu aktuellen Sanierungsinstrumenten wie dem StaRUG. Anhand typischer Praxisfälle lernen Sie, Chancen und Risiken im Insolvenzverfahren einzuordnen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Interessen abzuleiten.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Mitarbeitende aus Forderungsmanagement, Finanzbuchhaltung, Rechtsabteilungen sowie alle, die mit insolventen Geschäftspartner:innen zu tun haben.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Insolvenzrecht für Gläubiger – Rechte kennen, Forderungen sichern" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
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Sobald Sie von der Insolvenz erfahren, müssen Sie Ihre offenen Forderungen schriftlich bei dem:der zuständigen Insolvenzverwalter:in zur Insolvenztabelle anmelden. Nur so nehmen Sie am Verfahren teil und haben die Chance auf eine anteilige Rückzahlung (Insolvenzquote). Warten Sie nicht auf eine Aufforderung, sondern handeln Sie proaktiv, um keine Fristen zu versäumen und Ihre Rechte zu wahren.
Die Forderungsanmeldung muss schriftlich an den:die Insolvenzverwalter:in oder Sachwalter:in erfolgen, nicht an das Gericht. Sie müssen den genauen Betrag, den Rechtsgrund (z. B. Rechnung, Vertrag) und Ihre Daten angeben sowie Belege in Kopie beifügen. Die Anmeldung ist erst nach der offiziellen Verfahrenseröffnung möglich und sollte innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Das Hauptrecht ist die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, um an der Verteilung der Insolvenzmasse teilzunehmen. Darüber hinaus haben Gläubiger:innen das Recht, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen, den Gläubigerausschuss zu wählen und unter bestimmten Umständen die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen. Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt können zudem eine bevorrechtigte Behandlung ermöglichen.
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den Sie am Ende des Verfahrens auf Ihre anerkannte Forderung zurückerhalten. Sie errechnet sich aus der verfügbaren Insolvenzmasse geteilt durch die Summe aller angemeldeten Forderungen. Erhalten Sie beispielsweise bei einer Forderung von 1.000 Euro und einer Quote von 5 % lediglich 50 Euro zurück.
Aussonderung bedeutet, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört und vom Eigentümer:in herausverlangt werden kann, z. B. bei einfachem Eigentumsvorbehalt. Absonderung hingegen bedeutet, dass ein Gegenstand zwar zur Masse gehört, ein:e Gläubiger:in aber ein Recht auf eine bevorzugte Befriedigung aus dem Verwertungserlös hat, beispielsweise bei einem Pfandrecht oder einer Sicherungsübereignung.
Haben Sie Ware unter einfachem Eigentumsvorbehalt geliefert, bleiben Sie bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer:in. Im Insolvenzfall können Sie die Ware herausverlangen (Aussonderung), falls der:die Insolvenzverwalter:in den Kaufvertrag nicht erfüllen will. Bei erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalten wandelt sich dieses Recht oft in ein schwächeres Absonderungsrecht, also eine bevorzugte Befriedigung aus dem Erlös.
Durch die Insolvenzanfechtung kann der:die Insolvenzverwalter:in bestimmte Zahlungen oder Vermögensübertragungen, die vor der Insolvenzeröffnung stattfanden, rückgängig machen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu erhöhen und eine gerechte Verteilung an alle Gläubiger:innen sicherzustellen. Besonders kritisch sind Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits bekannt war.
Bei Verträgen, die von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt sind, hat der:die Insolvenzverwalter:in ein Wahlrecht. Er:sie kann entscheiden, den Vertrag zu erfüllen, wodurch Ihre Forderungen zu Masseverbindlichkeiten werden und vorrangig bedient werden. Lehnt er:sie die Erfüllung ab, können Sie lediglich Schadensersatz als normale Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden.
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung, die eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters ermöglicht. Es kann nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden und gibt dem Unternehmen bis zu drei Monate Zeit, einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Während dieser Zeit sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger:innen grundsätzlich blockiert, um die Sanierungschancen zu wahren.
Das StaRUG-Verfahren (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens. Es richtet sich an Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit und zielt darauf ab, eine Insolvenz durch einen Restrukturierungsplan zu vermeiden, dem die Gläubiger:innen zustimmen. Im Gegensatz zur öffentlichen Insolvenz kann dieses Verfahren weitgehend nichtöffentlich und in Eigenregie ablaufen.
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