„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz zählen zu den zentralen Herausforderungen moderner Arbeitswelten und sind zugleich ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung. Führungskräfte und Verantwortliche im Gesundheits- und Arbeitsschutz tragen dabei eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Risiken frühzeitig zu erkennen, strukturiert zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
In unserem Seminar lernen Sie, psychische Belastungen systematisch zu erfassen und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung professionell zu bewerten. Sie entwickeln ein Verständnis für gesetzliche Anforderungen, verschiedene Analyseverfahren und geeignete Instrumente und stärken Ihre Handlungssicherheit im Umgang mit sensiblen Situationen sowie in der Ableitung und Umsetzung wirksamer Präventionsmaßnahmen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Führungskräfte, Personalverantwortliche, BGM-Beauftragte, Mitglieder der Geschäftsführung, Betriebs- und Personalrät:innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die eine rechtssichere und praxisorientierte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Gefährdungsbeurteilung – Psychische Belastung am Arbeitsplatz" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von psychischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Arbeitgebende müssen damit systematisch Belastungsfaktoren wie Arbeitsintensität oder soziales Umfeld analysieren, um passende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ziel ist die präventive Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.
Typische Beispiele für psychische Belastungen sind eine hohe Arbeitsmenge, ständiger Zeitdruck, häufige Unterbrechungen oder Konflikte mit Kolleg:innen und Vorgesetzten. Auch Faktoren wie unklare Arbeitsanweisungen, mangelnde soziale Unterstützung oder die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust zählen dazu. Diese Einflüsse können sich negativ auf die Gesundheit der Mitarbeitenden auswirken.
Psychische Belastung beschreibt die Gesamtheit aller von außen auf eine Person einwirkenden Einflüsse, wie zum Beispiel Zeitdruck oder Lärm. Die psychische Beanspruchung ist hingegen die individuelle, persönliche Auswirkung dieser Belastung auf den Menschen. Je nach persönlichen Ressourcen und Bewältigungsstrategien kann dieselbe Belastung bei verschiedenen Personen zu unterschiedlicher Beanspruchung führen.
Die Pflicht zur Durchführung ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), das Arbeitgebende zur Beurteilung aller arbeitsbedingten Gefahren verpflichtet. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 stellt das Gesetz explizit klar, dass dazu auch psychische Belastungen zählen. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten umfassend zu schützen und psychisch bedingten Erkrankungen präventiv entgegenzuwirken.
Die rechtliche Gesamtverantwortung für die Durchführung trägt immer der:die Arbeitgeber:in. Diese:r kann die Aufgabe jedoch an fachkundige Personen delegieren, zum Beispiel an Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Dienstleister:innen. Die letztendliche Verantwortung für die Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen verbleibt aber stets bei der Unternehmensleitung.
Zur Analyse psychischer Belastungen werden verschiedene Methoden eingesetzt, oft auch in Kombination. Dazu gehören standardisierte Mitarbeitendenbefragungen, moderierte Workshops wie Gesundheitszirkel, Beobachtungsinterviews oder die Nutzung von Checklisten. Die Auswahl des passenden Instruments hängt von der Betriebsgröße und den spezifischen Arbeitsbedingungen ab, um ein aussagekräftiges Bild der Situation zu erhalten.
Der Prozess folgt typischerweise sieben Schritten: Festlegen der Tätigkeitsbereiche, Ermitteln der psychischen Belastungen, Beurteilen der Risiken, Entwickeln von Maßnahmen, Durchführen dieser Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit und abschließende Dokumentation. Dieser systematische Zyklus sorgt für eine nachvollziehbare Vorgehensweise, die regelmäßig wiederholt und bei Bedarf angepasst wird.
Maßnahmen zielen auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ab und lassen sich in verhaltens- und verhältnisorientierte Ansätze unterteilen. Verhältnisorientierte Maßnahmen, wie die Optimierung von Arbeitsabläufen, die Anpassung der Arbeitszeit oder die Verbesserung der internen Kommunikation, haben dabei Vorrang. Verhaltensbezogene Maßnahmen, wie Schulungen zu Stressmanagement oder Konfliktlösung, ergänzen diese und stärken die individuellen Ressourcen der Beschäftigten.
Das Gesetz schreibt keine festen Fristen vor, fordert aber eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung. Eine Wiederholung ist zwingend erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern, nach Arbeitsunfällen oder bei neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. In der Praxis hat sich ein Rhythmus von zwei bis drei Jahren zur Überprüfung etabliert.
Mitarbeitende werden als Expert:innen für ihren eigenen Arbeitsplatz aktiv in den Prozess einbezogen. Dies geschieht zum Beispiel durch die Teilnahme an anonymen Befragungen, in moderierten Workshops (z. B. Gesundheitszirkel) oder durch strukturierte Interviews. Eine transparente Kommunikation und die Beteiligung der Belegschaft oder des Betriebsrates sind entscheidend für die Akzeptanz und den Erfolg der Maßnahmen.
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