„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das Erstgespräch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist ein entscheidender Schritt für den gesamten weiteren Verlauf des BEM-Prozesses. Es legt die Grundlage für Vertrauen, Offenheit und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Führungskraft, HR und betroffener Person. Gleichzeitig erfordert es ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit, Struktur und kommunikativem Feingefühl.
In unserem Seminar lernen Sie, das BEM-Erstgespräch professionell vorzubereiten und sicher durchzuführen. Sie entwickeln die Fähigkeit, auch in sensiblen Gesprächssituationen Vertrauen aufzubauen, den BEM-Prozess transparent zu erläutern und gemeinsam mit den Mitarbeitenden tragfähige Lösungen zur Wiedereingliederung zu erarbeiten.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Führungskräfte, Personalverantwortliche, BEM-Beauftragte sowie Mitglieder des Betriebs- oder Personalrats, die BEM-Erstgespräche rechtssicher und konstruktiv führen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Das Erstgespräch sicher und professionell führen" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Das BEM-Erstgespräch ist ein freiwilliges, vertrauliches Gespräch, das Arbeitgeber:innen anbieten müssen, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr krank waren. Hauptziel ist es, gemeinsam zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Krankheit vorgebeugt und der Arbeitsplatz langfristig erhalten werden kann. Es ist ein offener Suchprozess, um individuelle Lösungen und Unterstützungsmaßnahmen zu finden.
Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Beschäftigte absolut freiwillig. Sie können das Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen, und es dürfen ihnen daraus keine direkten Nachteile entstehen. Arbeitgeber:innen sind lediglich verpflichtet, das BEM anzubieten, während die angeschriebene Person die Hoheit über das Verfahren behält und es jederzeit beenden kann.
Am BEM-Erstgespräch nehmen grundsätzlich die betroffene beschäftigte Person und ein:e Vertreter:in des Arbeitgebers teil. Die beschäftigte Person entscheidet, ob weitere Akteure wie der Betriebs- oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsarzt oder eine persönliche Vertrauensperson hinzugezogen werden. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der beschäftigten Person dürfen keine weiteren Personen teilnehmen, um die Vertraulichkeit zu wahren.
Ein typisches Erstgespräch beginnt mit der Begrüßung und der Erklärung der Ziele, der Freiwilligkeit und des Datenschutzes. Anschließend wird in einem vertrauensvollen Rahmen die Ausgangssituation analysiert, um mögliche Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit zu verstehen. Ziel ist es, gemeinsam erste Ideen für Maßnahmen zu entwickeln und das weitere Vorgehen abzustimmen, was in einer Vereinbarung festgehalten werden kann.
Die zentrale rechtliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist § 167 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dieses Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber:innen, Beschäftigten nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres ein BEM anzubieten. Weitere relevante Regelungen betreffen den Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Typische Fragen zielen darauf ab, die Arbeitssituation zu verstehen und Lösungsansätze zu finden, ohne nach Diagnosen zu forschen. Beispiele sind: „Was würde Ihnen helfen, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen?“, „Gibt es Belastungen am Arbeitsplatz, die wir reduzieren können?“ oder „Was erhoffen Sie sich vom BEM-Prozess?“. Es geht darum, gemeinsam zu ergründen, welche betrieblichen Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit unterstützen können.
Der Datenschutz wird durch strikte Zweckbindung und Vertraulichkeit gewährleistet; die Daten dürfen nur für das BEM verwendet werden. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht, und Gesundheitsdaten werden nur mit ausdrücklicher, freiwilliger Einwilligung der beschäftigten Person verarbeitet. Die BEM-Akte muss zudem getrennt von der Personalakte aufbewahrt werden, um den Zugriff auf den berechtigten Personenkreis zu beschränken.
Eine Ablehnung des BEM-Angebots führt zu keinen direkten arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder Kündigung. Allerdings kann es sich in einem späteren Kündigungsschutzprozess nachteilig auswirken, da der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist, nach milderen Mitteln zu suchen. Der Arbeitgeber dokumentiert die Ablehnung, um nachzuweisen, dass er das Verfahren ordnungsgemäß angeboten hat.
Zur Vorbereitung sollten Sie sich über Ihre Rechte und die Ziele des BEM informieren. Überlegen Sie, welche Aspekte Ihrer Arbeitssituation Sie ansprechen möchten und welche Vorschläge Sie zur Verbesserung haben. Sie haben zudem das Recht, eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zum Gespräch mitzunehmen, beispielsweise ein Mitglied des Betriebsrats oder eine andere Person, die Sie unterstützt.
Ein erfolgreiches Erstgespräch schafft eine Vertrauensbasis und führt zu einer gemeinsamen Vereinbarung über das weitere Vorgehen. Das Ergebnis kann die Planung konkreter Maßnahmen sein, wie eine stufenweise Wiedereingliederung, Anpassungen am Arbeitsplatz oder die Einleitung weiterer Hilfen. Es kann aber auch ergeben, dass aktuell keine Maßnahmen notwendig sind und das Verfahren damit vorerst abgeschlossen wird.
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