„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:innen und Betriebsrat. Kenntnisse der Beteiligungsrechte, Mitbestimmungsregelungen und Informationspflichten sind entscheidend, um betriebliche Entscheidungen vorzubereiten, rechtliche Risiken zu reduzieren und Veränderungen im Unternehmen konstruktiv zu begleiten.
In unserem Seminar beschäftigen Sie sich mit den zentralen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts aus Arbeitgebersicht. Sie lernen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen und setzen sich mit typischen Herausforderungen, Verhandlungen und Konfliktsituationen der betrieblichen Praxis auseinander. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für eine professionelle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
Für Mitglieder eines Betriebsrates bieten wir ein separates Seminar Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte an.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Geschäftsführer:innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Prokurist:innen, die die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat konstruktiv gestalten und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen im Arbeitsalltag sicher einordnen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgebenden. Seine Kernaufgaben sind die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen sowie die Ausübung von Beteiligungsrechten. Er soll Maßnahmen beantragen, die dem Betrieb und den Mitarbeitenden dienen, und arbeitet dabei vertrauensvoll mit der Unternehmensleitung zusammen.
Diese Begriffe beschreiben die unterschiedliche Intensität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Die Anhörung verpflichtet den Arbeitgebenden, die Meinung des Betriebsrats einzuholen, z. B. vor jeder Kündigung. Bei der Mitwirkung bestehen Beratungs- und Vorschlagsrechte. Die echte Mitbestimmung ist das stärkste Recht: Hier ist die Zustimmung des Betriebsrats für eine Maßnahme zwingend erforderlich.
Der Betriebsrat hat ein starkes, erzwingbares Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG. Dazu gehören kollektive Regelungen wie Beginn und Ende der Arbeitszeit, Anordnung von Überstunden, Pausenregelungen und die Einführung von IT-Systemen, die potenziell das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden überwachen können. Auch die Ordnung im Betrieb ist mitbestimmungspflichtig.
Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber:in und Betriebsrat, der verbindliche Regeln für die Arbeitsverhältnisse im Betrieb festlegt. Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmenden des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte, und kann Themen wie Arbeitszeitmodelle, mobile Arbeit oder technische Einrichtungen regeln.
Ja, in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmenden muss der Betriebsrat jeder Einstellung zustimmen. Er kann seine Zustimmung jedoch nur aus den im Gesetz (§ 99 BetrVG) genannten Gründen verweigern, etwa wenn die Einstellung gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine Auswahlrichtlinie verstößt. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung unberechtigt, kann sie gerichtlich ersetzt werden.
Der Arbeitgebende muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung umfassend über die Person und die Kündigungsgründe informieren. Der Betriebsrat hat dann bei einer ordentlichen Kündigung eine Woche Zeit, um schriftlich Bedenken zu äußern oder zu widersprechen; bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage. Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung ist unwirksam.
Eine zustimmungspflichtige Versetzung liegt vor, wenn einem Mitarbeitenden ein anderer Arbeitsbereich für voraussichtlich länger als einen Monat zugewiesen wird. Sie liegt auch dann vor, wenn die Zuweisung mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist, selbst bei kürzerer Dauer. Der Arbeitgebende benötigt hierfür die Zustimmung des Betriebsrats, die nur aus bestimmten Gründen verweigert werden darf.
Ja, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit und Homeoffice. Während die Entscheidung, ob Homeoffice überhaupt angeboten wird, beim Arbeitgebenden liegt, muss die konkrete Umsetzung – also das „Wie“ – mit dem Betriebsrat geregelt werden. Dies betrifft Regelungen zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Datenschutz und die Nutzung technischer Einrichtungen.
Können sich Arbeitgeber:in und Betriebsrat in Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung nicht einigen, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. Diese besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzenden beider Parteien und einem:einer unparteiischen Vorsitzenden. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die fehlende Einigung und ist für beide Seiten rechtlich verbindlich.
Ein Sozialplan muss verhandelt werden, wenn eine geplante Betriebsänderung (z. B. Stilllegung, Massenentlassung) zu wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft führt. Dies gilt für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmenden. Der Sozialplan soll die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Mitarbeitenden ausgleichen oder mildern, meist durch Abfindungszahlungen.
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