„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Ein solides Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist in der dynamischen Immobilienwirtschaft unerlässlich. Es schafft die Basis für rechtssichere Entscheidungen und minimiert Haftungsrisiken in allen Phasen eines Immobilienprojekts. Egal ob bei der Entwicklung, der Vermietung oder der Verwaltung – fundierte Kenntnisse schützen Ihr Investment und Ihre Reputation.
In unserem Seminar werden die zentralen Rechtsgebiete des Immobilienrechts unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung systematisch und verständlich aufbereitet vermittelt. Sie lernen, rechtliche Zusammenhänge sicher einzuordnen, typische Fallstricke zu erkennen und Verträge fundiert zu bewerten, um Ihre Aufgaben im immobilienwirtschaftlichen Alltag rechtssicher und souverän wahrzunehmen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus der Immobilienwirtschaft, Makler:innen, Hausverwalter:innen sowie Mitarbeitende von Bauträgern und Wohnungsunternehmen, die ein fundiertes juristisches Grundlagenwissen für ihre tägliche Arbeit benötigen.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.
Eigentum ist das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht über eine Immobilie, während Besitz die tatsächliche, physische Kontrolle darstellt. Der:die Eigentümer:in ist im Grundbuch eingetragen und darf die Immobilie verkaufen oder belasten. Ein:e Mieter:in ist hingegen nur Besitzer:in der Wohnung, da er:sie darin wohnt und die tatsächliche Gewalt ausübt, aber nicht der:die Eigentümer:in ist.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert. Es ist in drei Abteilungen gegliedert: Abteilung I nennt die Eigentümer:innen. Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Wohnrechte. In Abteilung III sind Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden eingetragen, die meist zur Kreditsicherung dienen.
Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird, um ein Darlehen abzusichern. Sie gibt dem Gläubiger, meist einer Bank, das Recht, die Zwangsvollstreckung der Immobilie zu betreiben, falls der:die Kreditnehmer:in die Raten nicht mehr zahlt. Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden und kann nach Tilgung des Kredits für neue Darlehen genutzt werden.
Die Hauptpflicht von Vermieter:innen ist die Überlassung der Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand. Mieter:innen sind im Gegenzug zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Weitere Pflichten umfassen die Obhutspflicht der Mieter:innen für die Wohnung und die Instandhaltungspflicht der Vermieter:innen für das Gebäude, wobei Details oft im Mietvertrag geregelt sind.
Seit Ende 2020 gilt für den Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen durch Verbraucher:innen das Prinzip der geteilten Maklerkosten. In der Regel teilen sich Käufer:in und Verkäufer:in die Provision zu gleichen Teilen. Beauftragt nur eine Partei den Makler, kann diese von der anderen Partei maximal 50 % der Kosten zurückverlangen, muss aber ihren eigenen Anteil zuerst nachweislich bezahlt haben.
Die WEMoG-Reform von 2020 hat Beschlussfassungen in Eigentümergemeinschaften erheblich vereinfacht. Bauliche Veränderungen wie die Installation von Ladesäulen oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit können nun mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Jede:r Eigentümer:in hat zudem einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters, und die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen wurde erleichtert.
Eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, und die Erhöhung darf die Kappungsgrenze von 20 % (in manchen Gebieten 15 %) innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten. Die Erhöhung muss schriftlich begründet werden und der:die Mieter:in muss zustimmen.
Der Bebauungsplan (B-Plan) legt rechtsverbindlich fest, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Er bestimmt zum Beispiel die Art der Nutzung (z. B. Wohn- oder Gewerbegebiet), das Maß der baulichen Nutzung (Geschosshöhe, Grundfläche), die Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen. Für Bauherr:innen ist er die entscheidende Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Der BGB-Bauvertrag ist der gesetzliche Standard für private Bauvorhaben, während die VOB/B ein spezielles Regelwerk für Bauleistungen ist, das ausdrücklich vereinbart werden muss. Wesentliche Unterschiede gibt es bei den Gewährleistungsfristen (BGB: 5 Jahre, VOB/B: 4 Jahre) und der Abnahme. Die VOB/B ist detaillierter auf Bauprozesse zugeschnitten, gilt aber für Verbraucher:innen als weniger vorteilhaft.
Eine ordentliche Kündigung durch den:die Vermieter:in ist nur bei einem berechtigten Interesse wirksam. Die häufigsten Gründe sind Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzungen durch den:die Mieter:in oder eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den Grund detailliert darlegen und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, die von der Mietdauer abhängen.
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