„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Der Verkauf von Immobilien erfordert ein strukturiertes Vorgehen sowie fundierte Kenntnisse rechtlicher, organisatorischer und vertrieblicher Abläufe. Kaufvertragsprozesse, notarielle Beurkundungen, gesetzliche Vorgaben und Haftungsfragen müssen sicher eingeordnet und professionell begleitet werden. Gleichzeitig sind eine marktgerechte Objektaufbereitung und die strukturierte Betreuung von Kaufinteressent:innen entscheidend für einen erfolgreichen Verkaufsprozess.
In unserem Seminar lernen Sie die wesentlichen Schritte des professionellen Immobilienverkaufs kennen – von der Objektaufnahme und Vermarktung über die Begleitung des Kaufvertragsprozesses bis hin zu rechtlichen und organisatorischen Anforderungen nach dem Verkauf. Sie erhalten einen fundierten Überblick über relevante Rechtsgrundlagen, Bewertungsansätze und typische Abläufe in der Maklerpraxis.
Fortbildungsveranstaltung gemäß § 34c GewO / § 15b MaBV
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Einsteiger:innen und Quereinsteiger:innen im Immobiliengeschäft, Nachwuchsmakler:innen sowie Mitarbeitende aus Banken und Hausverwaltungen, die ein fundiertes Grundlagenwissen für den Immobilienverkauf aufbauen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.
Eine Immobilienmakler:in begleitet den gesamten Verkaufsprozess von der Bewertung bis zur Übergabe. Zu den Kernaufgaben gehören die Ermittlung eines marktgerechten Preises, die professionelle Vermarktung der Immobilie durch ein Exposé, die Organisation und Durchführung von Besichtigungen sowie die Bonitätsprüfung von Interessent:innen. Zudem unterstützt die Person bei den Vertragsverhandlungen und koordiniert den Notartermin, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten.
Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen eine neue Regelung zur Maklerprovision. Beauftragt eine Partei (meist die verkaufende) eine:n Makler:in, muss diese mindestens 50 % der Kosten tragen. In der Praxis hat sich etabliert, dass sich Verkäufer:innen und Käufer:innen die Provision in der Regel zu gleichen Teilen (50:50) aufteilen, was die Fairness im Prozess erhöht.
Beide Vertragsarten binden den Verkauf exklusiv an eine:n Makler:in. Der entscheidende Unterschied liegt im Recht zum Privatverkauf. Beim einfachen Alleinauftrag darf die Eigentümer:in die Immobilie weiterhin selbst verkaufen, ohne dass eine Provision fällig wird. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist dies ausgeschlossen und alle Interessent:innen müssen an die beauftragte Maklerperson verwiesen werden, was dieser maximale Sicherheit gibt.
Die Immobilienbewertung ermittelt den realistischen Verkehrswert einer Immobilie durch anerkannte Verfahren. Gängig sind das Vergleichswertverfahren, bei dem ähnliche, kürzlich verkaufte Objekte herangezogen werden, das Sachwertverfahren, das die Bausubstanz bewertet, und das Ertragswertverfahren für Renditeobjekte. Ein:e Gutachter:in oder Makler:in kombiniert diese Methoden oft und berücksichtigt Lage, Zustand sowie Ausstattung für eine fundierte Preisfindung.
Für einen rechtssicheren Immobilienverkauf ist eine Reihe von Dokumenten unerlässlich. Zu den wichtigsten gehören ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), eine Flurkarte, die Bauakte mit Grundrissen und Baubeschreibung sowie der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen zusätzlich die Teilungserklärung, Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu.
Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis, das die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks dokumentiert und für Rechtssicherheit sorgt. Es ist in drei Abteilungen gegliedert: Abteilung I nennt die Eigentümer:innen, Abteilung II listet Lasten wie Wohn- oder Wegerechte auf und Abteilung III enthält Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden. Ein sauberer Grundbuchauszug ist für den Verkauf und die Finanzierung essenziell.
Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und macht einen Immobilienkauf erst rechtskräftig. Im Termin verliest die Notarperson den gesamten Kaufvertrag, erläutert die Inhalte und klärt Fragen beider Parteien. Anschließend unterschreiben Käufer:in, Verkäufer:in und die Notarperson die Urkunde. Danach veranlasst das Notariat alle weiteren Schritte wie die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Die Auflassungsvormerkung ist eine Art „Reservierung“ im Grundbuch, die den Anspruch der Käufer:innen auf das Eigentum sichert. Sie wird nach der notariellen Beurkundung eingetragen und verhindert, dass die verkaufende Partei die Immobilie zwischenzeitlich an jemand anderen verkauft oder mit neuen Schulden (z.B. einer Hypothek) belastet. Dieser Schutzmechanismus ist ein unverzichtbarer Schritt für eine sichere Transaktion.
Immobilienmakler:innen sind gesetzlich verpflichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Sie müssen ihre Vertragspartner:innen – also Käufer:innen und Verkäufer:innen – identifizieren und die Ausweisdokumente prüfen sowie dokumentieren. Zudem müssen sie den wirtschaftlich Berechtigten feststellen und bei ungewöhnlichen Transaktionen oder Verdachtsmomenten, wie hohen Barzahlungen, eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben.
In der Regel wird im Kaufvertrag die Haftung für Sachmängel durch Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ ausgeschlossen. Eine Haftung besteht jedoch, wenn die verkaufende Person einen Mangel arglistig verschwiegen hat, obwohl sie davon wusste. Ebenso haftet sie, wenn im Vertrag eine bestimmte Eigenschaft (z. B. „trockener Keller“) zugesichert wurde, die sich später als falsch herausstellt. Die Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel beträgt fünf Jahre.
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