„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Bei Investitionen, An- und Verkauf sowie der Vermietung von Immobilien sind fundierte steuerliche Kenntnisse entscheidend, denn sie beeinflussen maßgeblich die Rendite und den Erfolg Ihres Vorhabens. Wer die Regeln des Steuerrechts kennt, kann seine Entscheidungen in Immobilienfragen wirkungsvoll verbessern und Fallstricke vermeiden.
In diesem Seminar erhalten Sie einen systematischen Überblick über die relevanten Steuerarten. Anhand von aktuellen Übungen und Fallbeispielen erarbeiten Sie sich ein sicheres Fundament zur steuerlichen Beurteilung und Optimierung Ihrer Immobilien.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Immobilienmakler:innen, Hausverwaltungen, Investor:innen, Wohnungsbaugesellschaften, Banken sowie private Vermieter:innen, die ihre steuerlichen Kenntnisse aktualisieren und vertiefen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Beim Immobilienkauf fällt einmalig die Grunderwerbsteuer an, deren Höhe vom Bundesland abhängt. Während des Besitzes ist jährlich die Grundsteuer an die Gemeinde zu zahlen. Erzielen Sie als Eigentümer:in Mieteinnahmen, unterliegen diese der Einkommensteuer. Bei einer unentgeltlichen Übertragung kann zudem Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.
Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf der Gewinn aus einem privaten Immobilienverkauf steuerfrei ist. Bei vermieteten oder unbebauten Immobilien beträgt diese Frist zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf. Eine Ausnahme gilt für selbstgenutzte Immobilien: Hier ist der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde.
Die AfA ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über dessen Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Dabei wird jährlich ein bestimmter Prozentsatz der Kosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen, was die Steuerlast senkt. Für nach 1924 errichtete Wohngebäude beträgt die lineare AfA in der Regel 2 % pro Jahr, für Neubauten seit 2023 sogar 3 %.
Bei Einkünften aus Vermietung können Sie alle damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere die Gebäude-Abschreibung (AfA), Zinsen für Immobilienkredite, die Grundsteuer sowie Kosten für Instandhaltung und Reparaturen. Auch Ausgaben für die Hausverwaltung, Versicherungen oder die Mietersuche mindern die steuerpflichtigen Einnahmen.
Ein Immobilienverkauf ist steuerfrei, wenn die gesetzliche Spekulationsfrist abgelaufen ist. Für vermietete Objekte beträgt diese Frist zehn Jahre nach dem Kauf. Haben Sie die Immobilie durchgehend seit der Anschaffung oder zumindest im Jahr des Verkaufs sowie den beiden Vorjahren ausschließlich selbst bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer ebenfalls, unabhängig von der Haltedauer.
Die neue Grundsteuer berechnet sich nach der Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis wird dann mit dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die jährliche Steuerlast zu bestimmen.
Die private Vermögensverwaltung umfasst das Halten und Vermieten von Immobilien mit steuerlichen Vorteilen, wie dem steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren. Der gewerbliche Grundstückshandel liegt vor, wenn eine händlertypische Verkaufsabsicht besteht, was zu Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht führt. Ein wichtiges Indiz für die Abgrenzung ist die „Drei-Objekt-Grenze“: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, gilt oft als gewerblich handelnd.
Grunderwerbsteuer lässt sich sparen, indem der Kaufpreis für bewegliches Inventar separat im Notarvertrag ausgewiesen wird. Dazu gehören zum Beispiel eine Einbauküche, Möbel oder eine Markise, da die Steuer nur auf das Grundstück und das Gebäude anfällt. Bei Neubauten kann der getrennte Erwerb von Grundstück und Bauleistung ebenfalls die Steuerlast senken, weil die Steuer dann nur auf den Grundstückspreis anfällt.
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie anhand gesetzlich geregelter Verfahren. Maßgeblich ist der sogenannte gemeine Wert, der dem Verkehrswert (Marktwert) entsprechen soll. Je nach Immobilienart wendet das Finanzamt das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren an. Ein von Ihnen beauftragtes Gutachten kann einen niedrigeren Wert nachweisen und so die Steuerlast senken.
Die Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Vermieter:innen können jedoch zur Umsatzsteuer optieren, wenn sie an andere Unternehmer:innen für deren Geschäftstätigkeit vermieten. Diese Option lohnt sich, da sie den Vorsteuerabzug für eigene Ausgaben (z.B. für Bau oder Sanierung) ermöglicht. Voraussetzung ist, dass der:die Mieter:in die Räume fast ausschließlich für umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt.
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