„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das deutsche Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mieter:innen und Vermieter:innen und bildet die Grundlage für Wohn- und Gewerberaummietverhältnisse. Kenntnisse der wesentlichen gesetzlichen Regelungen helfen dabei, Mietverhältnisse richtig einzuordnen und typische Fragestellungen im Mietalltag besser zu verstehen.
In unserem Seminar lernen Sie die Grundlagen des Wohn- und Gewerberaummietrechts kennen. Sie erhalten einen Überblick über den Abschluss von Mietverträgen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Mängel und Leistungsstörungen sowie die Beendigung von Mietverhältnissen und gewinnen Orientierung für die Anwendung der wichtigsten mietrechtlichen Regelungen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Vermieter:innen, Hausverwalter:innen, Immobilienmakler:innen sowie Mitarbeitende aus Wohnungsunternehmen und der Immobilienwirtschaft, die Grundlagen des Wohn- und Gewerberaummietrechts für ihre berufliche Praxis erwerben oder auffrischen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.
Der Hauptunterschied liegt im Schutzniveau für die Mietenden. Das Wohnraummietrecht schützt Mieter:innen als sozial schwächere Partei sehr umfassend, etwa durch strenge Regeln bei Kündigung und Mieterhöhung. Im Gewerberaummietrecht herrscht hingegen weitgehende Vertragsfreiheit, da von einem ausgewogeneren Kräfteverhältnis zwischen den Vertragsparteien ausgegangen wird. Soziale Schutzvorschriften wie der Kündigungsschutz greifen hier in der Regel nicht.
Die Hauptpflicht von Vermieter:innen ist die Überlassung der Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand, während Mieter:innen zur pünktlichen Zahlung der Miete verpflichtet sind. Vermieter:innen müssen die Wohnung instand halten, während Mieter:innen die Mietsache sorgfältig behandeln müssen. Weitere Pflichten, etwa zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder zur Duldung von Modernisierungen, werden oft im Mietvertrag konkretisiert.
Ein Mietvertrag muss zwingend die Vertragsparteien (Mieter:in, Vermieter:in), das Mietobjekt, den Mietbeginn und die Höhe der Miete inklusive Nebenkosten enthalten. Ohne diese wesentlichen Punkte ist der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen. Empfehlenswert sind zudem Regelungen zur Mietkaution, zur Hausordnung und zur Verantwortlichkeit für Reparaturen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Die Mietkaution darf gesetzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Diese Regelung aus § 551 BGB dient dem Schutz von Mieter:innen vor überhöhten Forderungen. Eine vertragliche Vereinbarung über eine höhere Kaution ist unwirksam. Mieter:innen haben zudem das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen, beginnend mit dem Mietverhältnis.
Vermieter:innen können die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, wenn die letzte Erhöhung mindestens ein Jahr zurückliegt und die Miete 15 Monate unverändert war. Eine weitere Möglichkeit ist eine Erhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen. Die Erhöhung muss schriftlich begründet werden, etwa mit einem Mietspiegel, und darf die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % (oder 15 % in angespannten Märkten) innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Für Mieter:innen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist immer drei Monate, unabhängig von der Mietdauer. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. Für Vermieter:innen verlängert sich die Frist je nach Dauer des Mietverhältnisses: nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate.
Grundsätzlich ist die Instandhaltung und damit auch die Durchführung von Schönheitsreparaturen Pflicht der Vermieter:innen. Diese Pflicht kann jedoch durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag auf die Mieter:innen übertragen werden. Viele solcher Klauseln, insbesondere mit starren Fristen, sind unwirksam. Ist die Klausel ungültig, müssen Mieter:innen bei Auszug nicht renovieren.
Umlagefähig sind nur laufend entstehende Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu gehören typischerweise die Grundsteuer, Kosten für Wasser und Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege und bestimmte Versicherungen. Einmalige Reparatur- oder Verwaltungskosten dürfen hingegen nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein.
Eine Mietminderung ist möglich, wenn ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt, der den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Voraussetzung ist, dass der Mangel den Vermieter:innen unverzüglich gemeldet wird, damit diese die Möglichkeit zur Beseitigung haben. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Heizungsausfall im Winter, Schimmelbefall oder Baulärm.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist wirksam, wenn der:die Vermieter:in die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben konkret und nachvollziehbar dargelegt werden. Ein nur vorgetäuschter oder überzogener Bedarf macht die Kündigung unwirksam und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Mieter:innen können zudem bei einem Härtefall Widerspruch einlegen.
Lieber stöbern statt suchen? In den Wissenswelten finden Sie alle Themen und Kategorien auf einen Blick.
Wissenswelten entdeckenLernen hört nie auf. Aufbauend auf diesen Inhalten bieten wir Ihnen spezialisierte Vertiefungen an, mit denen Sie Ihr Profil schärfen und Ihre Expertise gezielt erweitern können.