„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Aktuelle Entwicklungen im Mietrecht, neue gesetzliche Vorgaben und eine umfangreiche Rechtsprechung stellen Vermieter:innen und Immobilienverwaltungen vor vielfältige Anforderungen. Themen wie Vertragsgestaltung, Modernisierung, Betriebskostenabrechnung oder Kündigungen erfordern eine sorgfältige Einordnung mietrechtlicher Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen.
In diesem Aufbauseminar beschäftigen Sie sich mit ausgewählten Fragestellungen des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts. Sie erhalten einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung, mietvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie praktische Fragestellungen rund um Betriebskosten, Modernisierung, Kündigung und digitale Mietverwaltung.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Private und gewerbliche Vermieter:innen, Hausverwalter:innen, Immobilien- und Asset-Manager:innen sowie Mitarbeitende aus Wohnungsunternehmen, die ihre fortgeschrittenen mietrechtlichen Kenntnisse gezielt vertiefen und aktualisieren möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Mietrecht Aufbau – Vertiefung zu Vertragsgestaltung und Kündigung" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
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Der Hauptunterschied liegt im gesetzlichen Schutz und der Vertragsfreiheit. Das Wohnraummietrecht schützt Mieter:innen als sozial schwächere Partei durch strenge Vorschriften, etwa bei Kündigung und Mieterhöhung. Im Gewerbemietrecht herrscht dagegen weitgehende Vertragsfreiheit, da man von einem geschäftlichen Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien ausgeht. Entscheidend für die Einordnung ist der tatsächliche Nutzungszweck, nicht die Vertragsüberschrift.
Umlagefähige Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes entstehen und im Mietvertrag vereinbart sein müssen. Dazu zählen laut Betriebskostenverordnung unter anderem die Grundsteuer, Kosten für Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege und bestimmte Versicherungen. Nicht umlagefähig sind hingegen einmalige Reparaturkosten oder Verwaltungskosten wie Bankgebühren und Porto.
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Wiedervermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dort darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 Prozent übersteigen. Welche Gebiete als angespannt gelten, legen die einzelnen Bundesländer per Verordnung fest. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und nach umfassenden Modernisierungen.
Die häufigsten Gründe für eine fristlose Kündigung durch Vermieter:innen sind erhebliche Mietrückstände und eine schwerwiegende Störung des Hausfriedens. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Mietrückstand zwei Monatsmieten übersteigt. Auch die unerlaubte Untervermietung, eine vertragswidrige gewerbliche Nutzung oder die erhebliche Gefährdung bzw. Verwahrlosung der Wohnung können eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
Eine Eigenbedarfskündigung erfordert die Darlegung nachvollziehbarer Gründe im Kündigungsschreiben. Vermieter:innen müssen schriftlich erklären, für welche berechtigte Person (z.B. für sich selbst, Familien- oder Haushaltsangehörige) sie die Wohnung benötigen. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten, die sich je nach Mietdauer auf drei, sechs oder neun Monate verlängern. Die Kündigung muss allen Mieter:innen nachweislich zugehen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermieter:innen richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren beträgt die Frist drei Monate. Hat die mietende Person zwischen fünf und acht Jahren in der Wohnung gelebt, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Nach einer Mietdauer von über acht Jahren gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten. Diese Fristen sind zwingend und können nicht zum Nachteil der Mieter:innen verkürzt werden.
Wirksam sind Klauseln, die Schönheitsreparaturen flexibel nach dem tatsächlichen Bedarf regeln. Unwirksam sind hingegen starre Fristenpläne, die eine Renovierung unabhängig vom Zustand der Wohnung vorschreiben. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, ist eine Klausel, die Mieter:innen zur Renovierung verpflichtet, in der Regel unwirksam. Auch die Vorschrift einer bestimmten Wandfarbe während der Mietzeit oder die Pflicht zum Außenanstrich von Fenstern machen eine Klausel ungültig.
Vermieter:innen dürfen die Miete hauptsächlich aus drei Gründen erhöhen: zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, nach einer Modernisierung oder im Rahmen einer Staffel- oder Indexmiete. Für eine Anpassung an die Vergleichsmiete muss die Miete 15 Monate unverändert sein und darf die Kappungsgrenze nicht überschreiten. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist nach bestimmten baulichen Verbesserungen möglich, während Staffel- und Indexmieten bereits im Mietvertrag vereinbart sein müssen.
Häufige Fehler sind die verspätete Zustellung der Abrechnung und formelle Mängel wie ein fehlender Umlageschlüssel. Oft werden auch nicht umlagefähige Kosten wie Reparatur- oder Verwaltungskosten abgerechnet. Weitere Fehlerquellen sind die Abrechnung von Posten, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden, oder eine falsche Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Mietparteien.
Vermieter:innen dürfen die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Dabei müssen Kosten für reine Instandhaltungsmaßnahmen sowie erhaltene öffentliche Fördergelder abgezogen werden. Zusätzlich gibt es eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete darf sich innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter erhöhen, bei Vormieten unter 7 Euro pro Quadratmeter sogar nur um 2 Euro.
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