„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Baulohn stellt besondere Anforderungen an die Entgeltabrechnung im Baugewerbe. Wer Löhne und Gehälter korrekt abrechnen will, muss zahlreiche branchenspezifische Regelungen berücksichtigen: von der SOKA-BAU über das Saison-Kurzarbeitergeld bis hin zum Mehraufwands-Wintergeld. Fehler können schnell zu erheblichen Nachforderungen führen. Fundiertes und aktuelles Fachwissen ist daher für eine sichere Abrechnung unerlässlich.
In unserem Seminar vermitteln wir praxisorientiertes Spezialwissen rund um die Baulohnabrechnung. Sie erhalten einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen und lernen, wie Sie typische Fehler vermeiden und die Anforderungen der Branche sicher umsetzen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus dem Personal- und Rechnungswesen, Lohn- und Gehaltsbuchhalter:innen sowie Mitarbeitende von Steuerberatungskanzleien, die ihre Kenntnisse im Baulohn systematisch aufbauen oder vertiefen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
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Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Baulohn – Spezialwissen für die korrekte Abrechnung" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
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Der Baulohn unterscheidet sich durch zahlreiche branchenspezifische Sonderregelungen, die in der normalen Lohnabrechnung nicht existieren. Dazu gehören das Meldeverfahren an die SOKA-BAU, die Regelungen zum Urlaubsentgelt, das Saison-Kurzarbeitergeld und verschiedene Winterbau-Umlagen. Diese Besonderheiten machen die Abrechnung deutlich aufwendiger und erfordern spezielles Fachwissen, um kostspielige Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.
Die SOKA-BAU ist die Dachmarke für die Sozialkassen der Bauwirtschaft, nämlich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Bau). Ihre Hauptaufgaben sind die Sicherung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitgeberwechseln, die Finanzierung der überbetrieblichen Berufsausbildung und die Organisation der tariflichen Zusatzrente für Beschäftigte der Baubranche. Sie wird von den Tarifpartnern der Bauindustrie getragen.
Im Baugewerbe werden die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmenden nicht beim einzelnen Betrieb, sondern zentral bei der SOKA-BAU (ULAK) angespart. Der Arbeitgeber zahlt monatlich Beiträge an die SOKA-BAU, die die Urlaubsansprüche finanziert. Gewährt ein Betrieb einer beschäftigten Person Urlaub, zahlt er das Urlaubsentgelt aus und bekommt es anschließend von der SOKA-BAU erstattet. Dieses System sichert die Ansprüche auch bei häufigen Firmenwechseln.
Grundsätzlich müssen alle Betriebe des Baugewerbes, die gewerbliche Arbeitnehmende beschäftigen und überwiegend bauliche Tätigkeiten ausführen, Beiträge an die SOKA-BAU abführen. Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der Beschäftigten, nicht der Umsatz des Betriebs.
Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit speziell für das Baugewerbe. Es überbrückt Entgeltausfälle, die in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März durch witterungsbedingte oder wirtschaftliche Arbeitsausfälle entstehen. Ziel ist es, Kündigungen im Winter zu vermeiden und qualifizierte Fachkräfte in den Betrieben zu halten.
Das Saison-Kug ist eine Lohnersatzleistung für witterungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden. Das Wintergeld hingegen ist ein Zuschuss: Das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) wird für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in den Wintermonaten gezahlt, während das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) den Einsatz von Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit belohnt. Saison-Kug ersetzt also Lohn, während Wintergeld eine zusätzliche Leistung darstellt.
Im Baugewerbe gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt und für allgemeinverbindlich erklärt ist. Es gibt in der Regel zwei Lohngruppen: Mindestlohn 1 für ungelernte Tätigkeiten und den höheren Mindestlohn 2 für Fachkräfte (z.B. Gesell:innen). Die genauen Sätze werden regelmäßig von den Tarifparteien neu verhandelt und sind für alle Baubetriebe bindend.
Arbeitszeitkonten im Baugewerbe dienen dazu, die saisonalen Schwankungen auszugleichen. In auftragsstarken Zeiten können Plusstunden angesammelt werden, die dann in der Schlechtwetterperiode (Dezember bis März) als Zeitguthaben für Arbeitsausfälle genutzt werden. Der Abbau dieser Guthaben hat Vorrang vor der Beantragung von Saison-Kurzarbeitergeld und hilft, die Beschäftigung und ein verstetigtes Einkommen zu sichern.
Gewerbliche Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe erhalten ein tarifliches 13. Monatseinkommen, das in der Regel in zwei Raten ausgezahlt wird. Eine Rate wird üblicherweise mit dem Novemberlohn fällig, die zweite Rate mit dem April- oder Mai-Lohn des Folgejahres. Die genaue Höhe und die Anspruchsvoraussetzungen, wie eine Mindestbeschäftigungsdauer, sind im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) festgelegt.
Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) ist als Teil der SOKA-BAU für die betriebliche Altersvorsorge in der Baubranche zuständig. Sie gewährt Beschäftigten im Baugewerbe eine zusätzliche Rente, die sogenannte Rentenbeihilfe, um Nachteile in der gesetzlichen Rente auszugleichen, die durch branchenspezifische Bedingungen wie häufige Arbeitgeberwechsel entstehen können. Finanziert wird sie durch die Beiträge der Arbeitgeber:innen.
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