Drei lächelnde Personen stehen um einen runden Tisch mit Notizen und Bausteinen, während eine Frau auf Unterlagen zeigt.

Baulohn – Spezialwissen für die korrekte Abrechnung

Special
€ 1.260,00
2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Baulohn stellt besondere Anforderungen an die Entgeltabrechnung im Baugewerbe. Wer Löhne und Gehälter korrekt abrechnen will, muss zahlreiche branchenspezifische Regelungen berücksichtigen: von der SOKA-BAU über das Saison-Kurzarbeitergeld bis hin zum Mehraufwands-Wintergeld. Fehler können schnell zu erheblichen Nachforderungen führen. Fundiertes und aktuelles Fachwissen ist daher für eine sichere Abrechnung unerlässlich.

In unserem Seminar vermitteln wir praxisorientiertes Spezialwissen rund um die Baulohnabrechnung. Sie erhalten einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen und lernen, wie Sie typische Fehler vermeiden und die Anforderungen der Branche sicher umsetzen.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Baulohn sicher abrechnen
    Sie beherrschen die Besonderheiten der Baulohnabrechnung und wenden tarifliche sowie gesetzliche Vorgaben rechtssicher in der Praxis an.
  • SOKA-BAU professionell abwickeln
    Sie führen Melde- und Beitragsverfahren korrekt durch und erfüllen die Anforderungen von Urlaubskasse, Zusatzversorgungskasse und Sozialkassen des Baugewerbes.
  • Arbeitszeit- und Saisonregelungen korrekt anwenden
    Sie verwalten Arbeitszeitkonten rechtssicher und berechnen Saison-Kurzarbeitergeld sowie ergänzende Leistungen fehlerfrei.
  • Sonderfälle souverän bearbeiten
    Sie rechnen Urlaub, Krankheit, Feiertage, Auslösungen, Verpflegungszuschüsse und tarifliche Sonderzahlungen korrekt ab.
  • Haftungsrisiken minimieren
    Sie kennen aktuelle gesetzliche Änderungen und Rechtsprechung und vermeiden typische Fehlerquellen bei Prüfungen und Abrechnungen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen der Baulohnabrechnung
    • Abgrenzung: Wer ist Arbeitnehmer:in im Baugewerbe?
    • Besonderheiten gegenüber der „normalen“ Lohnabrechnung
  • Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-BAU)
    • Melde- und Beitragspflichten im Detail
    • Das Urlaubskassenverfahren für gewerbliche Arbeitnehmer:innen
    • Zusatzversorgungskasse (ZVK) und Rentenbeihilfe
  • Arbeitszeitflexibilisierung und Arbeitszeitkonten
    • Gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen
    • Führung und Ausgleich von Arbeitszeitkonten
  • Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Voraussetzungen und Antragsverfahren
    • Berechnung des Saison-Kug, Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und Mehraufwands-Wintergeld (MWG)
    • Abgrenzung zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld
  • Besonderheiten bei der Abrechnung
    • Mindestlohnregelungen im Baugewerbe
    • Abrechnung von Auslösungen und Verpflegungszuschüssen
    • Das 13. Monatseinkommen und weitere tarifliche Sonderzahlungen
    • Sonderfälle wie Krankheit, Feiertage und Urlaub
  • Prüfungssicherheit und Haftungsrisiken vermeiden
  • Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung im Baulohn
  • Musterfälle aus der Praxis
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus dem Personal- und Rechnungswesen, Lohn- und Gehaltsbuchhalter:innen sowie Mitarbeitende von Steuerberatungskanzleien, die ihre Kenntnisse im Baulohn systematisch aufbauen oder vertiefen möchten.

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  • Schulungsunterlagen

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Baulohn – Spezialwissen für die korrekte Abrechnung

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Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

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Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

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Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

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Über ifmera academy

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was unterscheidet den Baulohn von der normalen Lohnabrechnung?

Der Baulohn unterscheidet sich durch zahlreiche branchenspezifische Sonderregelungen, die in der normalen Lohnabrechnung nicht existieren. Dazu gehören das Meldeverfahren an die SOKA-BAU, die Regelungen zum Urlaubsentgelt, das Saison-Kurzarbeitergeld und verschiedene Winterbau-Umlagen. Diese Besonderheiten machen die Abrechnung deutlich aufwendiger und erfordern spezielles Fachwissen, um kostspielige Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.

Was ist die SOKA-BAU und welche Aufgaben hat sie?

Die SOKA-BAU ist die Dachmarke für die Sozialkassen der Bauwirtschaft, nämlich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Bau). Ihre Hauptaufgaben sind die Sicherung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitgeberwechseln, die Finanzierung der überbetrieblichen Berufsausbildung und die Organisation der tariflichen Zusatzrente für Beschäftigte der Baubranche. Sie wird von den Tarifpartnern der Bauindustrie getragen.

Wie funktioniert das Urlaubsverfahren im Baugewerbe?

Im Baugewerbe werden die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmenden nicht beim einzelnen Betrieb, sondern zentral bei der SOKA-BAU (ULAK) angespart. Der Arbeitgeber zahlt monatlich Beiträge an die SOKA-BAU, die die Urlaubsansprüche finanziert. Gewährt ein Betrieb einer beschäftigten Person Urlaub, zahlt er das Urlaubsentgelt aus und bekommt es anschließend von der SOKA-BAU erstattet. Dieses System sichert die Ansprüche auch bei häufigen Firmenwechseln.

Wer muss Beiträge an die SOKA-BAU zahlen?

Grundsätzlich müssen alle Betriebe des Baugewerbes, die gewerbliche Arbeitnehmende beschäftigen und überwiegend bauliche Tätigkeiten ausführen, Beiträge an die SOKA-BAU abführen. Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der Beschäftigten, nicht der Umsatz des Betriebs.

Was ist das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug)?

Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit speziell für das Baugewerbe. Es überbrückt Entgeltausfälle, die in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März durch witterungsbedingte oder wirtschaftliche Arbeitsausfälle entstehen. Ziel ist es, Kündigungen im Winter zu vermeiden und qualifizierte Fachkräfte in den Betrieben zu halten.

Was ist der Unterschied zwischen Wintergeld und Saison-Kug?

Das Saison-Kug ist eine Lohnersatzleistung für witterungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden. Das Wintergeld hingegen ist ein Zuschuss: Das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) wird für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in den Wintermonaten gezahlt, während das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) den Einsatz von Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung von Kurzarbeit belohnt. Saison-Kug ersetzt also Lohn, während Wintergeld eine zusätzliche Leistung darstellt.

Welcher Mindestlohn gilt aktuell im Baugewerbe?

Im Baugewerbe gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn, der über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt und für allgemeinverbindlich erklärt ist. Es gibt in der Regel zwei Lohngruppen: Mindestlohn 1 für ungelernte Tätigkeiten und den höheren Mindestlohn 2 für Fachkräfte (z.B. Gesell:innen). Die genauen Sätze werden regelmäßig von den Tarifparteien neu verhandelt und sind für alle Baubetriebe bindend.

Wie funktionieren Arbeitszeitkonten in der Baubranche?

Arbeitszeitkonten im Baugewerbe dienen dazu, die saisonalen Schwankungen auszugleichen. In auftragsstarken Zeiten können Plusstunden angesammelt werden, die dann in der Schlechtwetterperiode (Dezember bis März) als Zeitguthaben für Arbeitsausfälle genutzt werden. Der Abbau dieser Guthaben hat Vorrang vor der Beantragung von Saison-Kurzarbeitergeld und hilft, die Beschäftigung und ein verstetigtes Einkommen zu sichern.

Wann wird das 13. Monatseinkommen im Baugewerbe gezahlt?

Gewerbliche Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe erhalten ein tarifliches 13. Monatseinkommen, das in der Regel in zwei Raten ausgezahlt wird. Eine Rate wird üblicherweise mit dem Novemberlohn fällig, die zweite Rate mit dem April- oder Mai-Lohn des Folgejahres. Die genaue Höhe und die Anspruchsvoraussetzungen, wie eine Mindestbeschäftigungsdauer, sind im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) festgelegt.

Was ist die ZVK-Bau (Zusatzversorgungskasse)?

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) ist als Teil der SOKA-BAU für die betriebliche Altersvorsorge in der Baubranche zuständig. Sie gewährt Beschäftigten im Baugewerbe eine zusätzliche Rente, die sogenannte Rentenbeihilfe, um Nachteile in der gesetzlichen Rente auszugleichen, die durch branchenspezifische Bedingungen wie häufige Arbeitgeberwechsel entstehen können. Finanziert wird sie durch die Beiträge der Arbeitgeber:innen.

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