„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden viele Prozesse im Dokumentenmanagement bereits standardmäßig automatisiert abgewickelt. Die digitale Personalakte ermöglicht jedem Unternehmen einen weiteren entscheidenden Schritt in diese Richtung. Ein großer Vorteil der digitalen Personalakte besteht darin, Prozesse im Personalwesen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
In unserem Seminar informieren wir Sie umfassend über die Umstellung auf die digitale Personalakte. Sie erhalten eine strukturierte Anleitung, die alle rechtlichen, technischen und organisatorischen Aspekte für eine erfolgreiche Einführung berücksichtigt und Ihnen Handlungssicherheit gibt.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen, Personalleiter:innen, HR-Business-Partner:innen sowie IT-Verantwortliche und Projektleitende, die die Einführung einer digitalen Personalakte planen, umsetzen oder begleiten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Die digitale Personalakte – Einführung und Umsetzung" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Eine digitale Personalakte ist die elektronische Version der traditionellen Personalakte aus Papier. Sie bündelt alle mitarbeiterbezogenen Dokumente und Informationen zentral in einer Software, statt in physischen Ordnern. Dies ermöglicht Personalverantwortlichen und berechtigten Personen einen schnellen, sicheren und ortsunabhängigen Zugriff auf relevante Daten wie Verträge, Bescheinigungen oder Gehaltsunterlagen, wodurch HR-Prozesse erheblich effizienter gestaltet werden.
Die digitalen Personalakte spart vor allem Zeit und Kosten durch effizientere und automatisierte HR-Prozesse. Dokumente sind per Volltextsuche sekundenschnell auffindbar, was den Suchaufwand minimiert. Zudem verbessert sie den Datenschutz durch klare Zugriffsberechtigungen und Protokollierung, erleichtert die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und ermöglicht den ortsunabhängigen Zugriff, was besonders bei mobiler Arbeit und für Führungskräfte vorteilhaft ist.
In eine digitale Personalakte gehören alle Dokumente, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Gesetzliche Vorgaben für den genauen Inhalt gibt es kaum, die Struktur ist meist unternehmensindividuell. Typische Inhalte sind:
Private Informationen oder ärztliche Gutachten gehören nicht hinein.
Die Einführung erfolgt als strukturiertes Projekt, das mit einer Bedarfsanalyse und Zieldefinition beginnt. Wichtige Schritte sind die Auswahl einer passenden Software, die Definition einer Aktenstruktur sowie eines Berechtigungskonzepts und die Planung der Digitalisierung von Altakten. Entscheidend für den Erfolg sind die frühzeitige Einbindung des Betriebsrats, die Klärung rechtlicher Fragen und eine transparente Kommunikation gegenüber den Mitarbeitenden.
Die zentralen rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese regeln die rechtmäßige Verarbeitung von Personaldaten, was Zweckbindung, Datensparsamkeit und ein Löschkonzept umfasst. Zudem müssen für steuerlich relevante Dokumente die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung) für eine revisionssichere Archivierung eingehalten und gesetzliche Aufbewahrungsfristen beachtet werden.
Es gibt keine einheitliche Aufbewahrungsfrist für die gesamte Personalakte; die Fristen variieren je nach Dokumentenart. Steuerrelevante Unterlagen wie Lohnabrechnungen müssen beispielsweise sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden. Für andere Dokumente gelten kürzere Fristen, die sich oft aus Verjährungsfristen für arbeitsrechtliche Ansprüche (meist drei Jahre) ergeben. Nach Fristablauf müssen die Daten datenschutzkonform gelöscht werden.
Ja, bei der Einführung einer digitalen Personalakte hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Da solche Systeme potenziell zur Überwachung von Leistung oder Verhalten der Mitarbeitenden geeignet sind, ist seine Zustimmung erforderlich. Die genauen Regelungen zu Nutzung, Inhalt und Zugriffsberechtigungen werden üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung festgehalten, um die Rechte der Beschäftigten zu wahren.
Der Datenschutz wird durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Ein zentrales Element ist ein detailliertes Rollen- und Berechtigungskonzept, das festlegt, wer welche Dokumente einsehen oder bearbeiten darf. Weitere Maßnahmen umfassen die Verschlüsselung der Daten, die lückenlose Protokollierung aller Zugriffe sowie die Umsetzung eines Löschkonzepts, um Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sicher zu entfernen.
Alte Personalakten aus Papier werden in der Regel im Rahmen der Einführung gescannt und in das neue digitale System überführt. Dieser Prozess muss eine hohe Qualität und Vollständigkeit sicherstellen, um die rechtliche Beweiskraft zu erhalten. Nach der erfolgreichen Digitalisierung und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für bestimmte Originaldokumente können die Papierakten datenschutzkonform nach DIN 66399 vernichtet werden.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist immer dann erforderlich, wenn ein Dokument gesetzlich der Schriftform bedarf und diese durch eine digitale Signatur ersetzt werden soll. Dies betrifft zum Beispiel den Abschluss von Arbeitsverträgen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote oder Aufhebungsverträge. Für viele andere Dokumente in der Personalakte, wie etwa eine Abmahnung, ist hingegen keine QES notwendig. Eine Kündigung ist elektronisch gänzlich ausgeschlossen.
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