„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern bereits Teil unserer Arbeitswelt. Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union nun den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, um den Einsatz von KI-Systemen zu regulieren. Für Unternehmen bedeutet das: neue Pflichten, klare Regeln und hohe Bußgelder bei Verstößen. Wer KI nutzt oder plant, sie einzusetzen, muss sich jetzt mit den rechtlichen Anforderungen vertraut machen.
In unserem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die zentralen Inhalte der KI-Verordnung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie KI-Systeme korrekt klassifizieren, Compliance-Anforderungen umsetzen und Ihre Organisation auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Ob als Anbieter:in, Betreiber:in oder Nutzer:in von KI – dieses Seminar macht Sie fit für die rechtssichere Anwendung von künstlicher Intelligenz in Ihrem Unternehmen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Führungskräfte, Projektleitende, IT-Verantwortliche, Legal & Compliance Manager:innen sowie Produktentwickler:innen, die für die Einführung, Nutzung oder Entwicklung von KI-Systemen verantwortlich sind.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Haben Sie diesen Kurs erst einmal abgeschlossen, stehen Ihnen neue Türen offen. Diese Aufbau-Module bauen direkt auf Ihren neuen Fähigkeiten auf und führen Sie zur vollen Fachkompetenz.
Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Es schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI-Systeme vertrauenswürdig sind und die Grundrechte und die Sicherheit der Menschen schützen.
Die KI-Verordnung gilt für Anbieter:innen, die KI-Systeme entwickeln und auf dem EU-Markt bereitstellen, sowie für Nutzer:innen (Betreiber:innen), die KI im beruflichen Kontext einsetzen. Sie betrifft auch Importeur:innen und Händler:innen. Entscheidend ist die Nutzung in der EU, weshalb auch Unternehmen außerhalb der EU betroffen sein können, deren KI-Anwendungen oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden.
Der EU AI Act wird 24 Monate nach seinem Inkrafttreten am 1. August 2024 vollständig anwendbar sein, also ab August 2026. Allerdings gelten einige Regeln schon früher: Verbote für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko greifen bereits nach 6 Monaten (Februar 2025). Die gestaffelten Fristen geben Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und Compliance sicherzustellen.
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: unannehmbares, hohes, begrenztes und minimales Risiko. KI mit unannehmbarem Risiko, wie staatliches Social Scoring, ist verboten. Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Auflagen, während für KI mit begrenztem Risiko, wie Chatbots, Transparenzpflichten gelten. KI-Anwendungen mit minimalem Risiko sind weitgehend unreguliert.
Als Hochrisiko-Systeme gelten KI-Anwendungen, die ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellen. Dazu gehören KI-Systeme in kritischen Bereichen wie Medizintechnik, Personalwesen (z.B. Bewerberauswahl), Kreditwürdigkeitsprüfung oder Strafverfolgung. Diese Systeme müssen strenge Anforderungen erfüllen und eine Konformitätsbewertung durchlaufen, bevor sie auf den Markt kommen dürfen.
Der EU AI Act verbietet KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko für die Grundrechte. Dazu zählen staatliches Social Scoring, das das Verhalten von Bürger:innen bewertet, und KI, die menschliches Verhalten manipulativ beeinflusst. Ebenfalls verboten sind die ungezielte Erfassung von Gesichtsbildern aus dem Internet zur Erstellung von Datenbanken und Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.
Unternehmen müssen je nach Risikoklasse ihrer KI-Systeme unterschiedliche Pflichten erfüllen. Für Anbieter:innen von Hochrisiko-KI sind ein Risikomanagementsystem, hohe Datenqualität, technische Dokumentation und menschliche Aufsicht vorgeschrieben. Nutzer:innen von Hochrisiko-Systemen müssen deren Einsatz überwachen und für die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Für bestimmte KI-Anwendungen wie Chatbots gelten zudem Transparenzpflichten.
Bei Verstößen gegen den EU AI Act drohen empfindliche Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt sind. Für die Nutzung verbotener KI-Systeme können Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Bei anderen Verstößen, etwa gegen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, sind Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes möglich.
Der AI Act und die DSGVO sind zwei sich ergänzende Regelwerke: Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten, müssen beide Verordnungen beachtet werden. Die DSGVO schützt die personenbezogenen Daten, während der AI Act das KI-System selbst reguliert. Der AI Act konkretisiert und erweitert Anforderungen an Datenqualität, Transparenz und Risikobewertung, die auf den Grundsätzen der DSGVO aufbauen.
Die ISO/IEC 42001 ist eine internationale Norm, die einen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb eines KI-Managementsystems (AIMS) vorgibt. Ein solches System hilft Organisationen, die mit KI verbundenen Risiken und Chancen systematisch zu steuern und die verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von KI sicherzustellen. Es dient als praktischer Ansatz, um die Compliance-Anforderungen des EU AI Act nachweisbar zu erfüllen.
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