„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Täglich werden in der Tourismus- und Freizeitbranche sensible Daten von Gästen, Interessent:innen und Mitarbeitenden empfangen, gespeichert und verarbeitet. Seit Inkrafttreten der DSGVO sind die Anforderungen an den Datenschutz deutlich gestiegen und Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben. Um Ihren Kund:innen, Gästen, Lieferant:innen und Mitarbeitenden einen sicheren Datenschutz zu gewährleisten, müssen Sie vertrauliche Daten professionell und rechtskonform managen.
In unserem Seminar erlernen Sie den rechtsicheren und sensiblen Umgang mit persönlichen Daten innerhalb Ihres Unternehmens. Unsere Rechtsexpert:innen vermitteln Ihnen kompakt und verständlich das notwendige Wissen, das Sie unmittelbar in die Praxis umsetzen können – auch ohne juristische Vorkenntnisse.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeitende aus der Tourismus- und Freizeitbranche, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen. Insbesondere angesprochen sind Personen aus den Bereichen Hotelmanagement, Marketing, Vertrieb, Rezeption und Personalwesen sowie Datenschutzkoordinator:innen und angehende Datenschutzbeauftragte.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Datenschutz in der Tourismus- und Freizeitbranche – Anforderungen rechtssicher umsetzen" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. In der Tourismusbranche umfasst dies typischerweise Namen, Adressdaten, E-Mail-Adressen, Buchungshistorien, Passdaten von Gäst:innen oder auch IP-Adressen von Webseiten-Besuchenden. Auch Daten von Mitarbeitenden und Lieferant:innen fallen darunter und müssen nach den gesetzlichen Vorgaben geschützt werden.
Der Datenschutz im Tourismus wird hauptsächlich durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt, die europaweit einheitliche Standards vorschreibt. Ergänzend dazu gilt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das bestimmte Bereiche konkretisiert oder ergänzt. Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten von Gäst:innen, Interessent:innen und Mitarbeitenden in der Branche.
Gäste haben als betroffene Personen umfassende, in der DSGVO verankerte Rechte bezüglich ihrer Daten. Dazu zählen das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, auf Berichtigung falscher Angaben, auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) und auf Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem können sie der Verarbeitung widersprechen und haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, um ihre Daten zu erhalten.
Hotels dürfen auf dem Meldeschein nur die Daten erheben, die durch das Bundesmeldegesetz (BMG) für die Meldepflicht vorgeschrieben sind. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie An- und Abreisedatum der Gäst:innen und bei ausländischen Gästen zusätzlich die Ausweisnummer. Für die Erhebung weiterer Daten, wie der E-Mail-Adresse für Werbezwecke, ist eine separate und freiwillige Einwilligung erforderlich.
Die Aufbewahrungsdauer für Gästedaten hängt von gesetzlichen Vorgaben ab. Daten aus dem Meldeschein müssen laut Bundesmeldegesetz ein Jahr aufbewahrt und danach vernichtet werden. Steuerrechtlich relevante Unterlagen wie Rechnungen unterliegen hingegen einer Aufbewahrungspflicht von bis zu zehn Jahren. Daten, die auf einer Einwilligung basieren, sind nach deren Widerruf oder Zweckerfüllung zu löschen.
Eine Einwilligung für den Newsletter-Versand ist nur gültig, wenn sie freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgt. Als rechtssicherer Standard hat sich das Double-Opt-In-Verfahren etabliert, bei dem die anmeldende Person ihre Zustimmung aktiv bestätigt, meist über einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail. Dieses Verfahren dient als Nachweis für die bewusste und protokollierte Anmeldung.
Für technisch notwendige Cookies ist keine Einwilligung erforderlich, für alle anderen Cookies (z. B. für Marketing, Analyse, Tracking) hingegen schon. Webseiten-Betreiber:innen müssen über einen Cookie-Banner eine aktive und informierte Einwilligung der Nutzenden einholen, bevor diese Cookies gesetzt werden. Eine einfache „Akzeptieren“-Schaltfläche ohne echte Wahlmöglichkeit oder bereits angekreuzte Checkboxen sind dabei nicht zulässig.
Eine Datenpanne ist ein Sicherheitsvorfall, bei dem personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert oder vernichtet werden. Das kann ein Hackerangriff, aber auch ein verlorener Laptop oder eine falsch versendete E-Mail sein. Besteht durch die Panne ein Risiko für die betroffenen Personen, muss der Vorfall innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde gemeldet werden.
Nutzt ein Hotel einen externen Dienstleister wie ein Buchungsportal oder ein Newsletter-Tool, das in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Dafür ist ein spezieller Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser regelt die Pflichten des Dienstleisters und stellt sicher, dass dieser die Daten nur nach Weisung des Hotels verarbeitet.
Ja, praktisch jede Webseite, auch die eines Tourismusbetriebs, benötigt eine Datenschutzerklärung. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, was bereits durch die Erfassung von IP-Adressen beim Aufruf der Seite geschieht, besteht eine gesetzliche Informationspflicht nach der DSGVO. Die Datenschutzerklärung muss für alle Besuchenden leicht auffindbar und verständlich sein und alle Datenverarbeitungen transparent auflisten.
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