Drei diverse Personen an einem Bürotisch. Mann zeigt auf Grafik, Frau mit Tablet, Sicherheitsschloss-Symbol auf Tisch.

Datenschutz in der Tourismus- und Freizeitbranche – Anforderungen rechtssicher umsetzen

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Überblick & Relevanz

Täglich werden in der Tourismus- und Freizeitbranche sensible Daten von Gästen, Interessent:innen und Mitarbeitenden empfangen, gespeichert und verarbeitet. Seit Inkrafttreten der DSGVO sind die Anforderungen an den Datenschutz deutlich gestiegen und Verstöße können erhebliche Konsequenzen haben. Um Ihren Kund:innen, Gästen, Lieferant:innen und Mitarbeitenden einen sicheren Datenschutz zu gewährleisten, müssen Sie vertrauliche Daten professionell und rechtskonform managen.

In unserem Seminar erlernen Sie den rechtsicheren und sensiblen Umgang mit persönlichen Daten innerhalb Ihres Unternehmens. Unsere Rechtsexpert:innen vermitteln Ihnen kompakt und verständlich das notwendige Wissen, das Sie unmittelbar in die Praxis umsetzen können – auch ohne juristische Vorkenntnisse.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Rechtssicherheit gewinnen
    Sie kennen die zentralen Vorgaben der DSGVO und des BDSG und können diese auf typische Prozesse in der Tourismusbranche anwenden.
  • Risiken minimieren
    Sie identifizieren Datenschutzrisiken bei der Verarbeitung von Gäste-, Interessent:innen- und Mitarbeitendendaten und leiten passende Schutzmaßnahmen ab.
  • Prozesse optimieren
    Sie gestalten Abläufe wie Online-Buchungen, Newsletter-Versand und die Verwaltung von Meldedaten datenschutzkonform.
  • Kompetent handeln
    Sie wissen, wie Sie auf Anfragen von Betroffenen (z. B. Löschanträge) oder bei Datenpannen richtig reagieren.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen des Datenschutzes nach DSGVO und BDSG
    • Definition „personenbezogene Daten“
    • Grundsätze der Datenverarbeitung
    • Anwendungsbereich in Tourismus und Freizeit
  • Umgang mit persönlichen Daten von Gästen, Interessent:innen, Lieferant:innen und Mitarbeitenden
  • Datenschutz im täglichen Arbeitsablauf (z. B. Meldebogen, Gästekartei)
  • Speicherung von Kund:innen- und Personaldaten
    • Zugriffsberechtigung und Rollenkonzepte
    • Löschkonzepte, Löschfristen und Aufbewahrungspflichten
    • Zweckbindung und Zulässigkeit der Datennutzung
  • Rechte der Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung & Co.
  • Gestaltung des datenschutzkonformen Internetauftritts
    • Datenschutzerklärung
    • Newsletter und Einwilligung für Marketing
    • Online-Buchung und Zahlungsdienstleister
    • Umgang mit Cookies und Tracking-Tools
  • Datenschutz bei der Zusammenarbeit mit Dritten (Auftragsverarbeitung)
  • Umgang mit Datenpannen und Meldepflichten
  • Datenschutzaspekte beim Einsatz von KI-Anwendungen
  • Rechtliche Konsequenzen bei Verletzung des Datenschutzes
  • Praxisfälle aus der Branche
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeitende aus der Tourismus- und Freizeitbranche, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen. Insbesondere angesprochen sind Personen aus den Bereichen Hotelmanagement, Marketing, Vertrieb, Rezeption und Personalwesen sowie Datenschutzkoordinator:innen und angehende Datenschutzbeauftragte.

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Freie Plätze Gut gebucht keine Platzgarantie
Inklusivleistungen
  • Durchführungsgarantie
  • Kostenlose Stornierung
  • Open Badges & Zertifikat
  • Getränke & Mittagessen
  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

Sie sind in bester Gesellschaft, wenn Sie sich für entscheiden.

Inklusivleistungen – Ihr Rundum-Sorglos-Paket

Open Badges & Zertifikat

Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.

Laptop auf einem Tisch mit leerem Bildschirm. ★ ZERTIFIKAT ★
Datenschutz in der Tourismus- und Freizeitbranche – Anforderungen rechtssicher umsetzen

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

Kostenlose Stornierung

Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Noch nicht ganz fit in den Grundlagen?

Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Datenschutz in der Tourismus- und Freizeitbranche – Anforderungen rechtssicher umsetzen" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.

Vorkurs
Basic
Datenschutz
Datenschutz Grundlagen – DSGVO und BDSG sicher anwenden
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bilden den verbindlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland.…
64 Termine

Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
  • Inhalte gezielt auf Ihre Branche und Zielsetzungen zugeschnitten
  • Vor Ort oder live online, Reisekosten und Reisezeit sparen
Weitere Infos zum Ablauf

Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

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Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was sind personenbezogene Daten in der Tourismusbranche?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. In der Tourismusbranche umfasst dies typischerweise Namen, Adressdaten, E-Mail-Adressen, Buchungshistorien, Passdaten von Gäst:innen oder auch IP-Adressen von Webseiten-Besuchenden. Auch Daten von Mitarbeitenden und Lieferant:innen fallen darunter und müssen nach den gesetzlichen Vorgaben geschützt werden.

Welche Gesetze regeln den Datenschutz im Tourismus hauptsächlich?

Der Datenschutz im Tourismus wird hauptsächlich durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt, die europaweit einheitliche Standards vorschreibt. Ergänzend dazu gilt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das bestimmte Bereiche konkretisiert oder ergänzt. Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten von Gäst:innen, Interessent:innen und Mitarbeitenden in der Branche.

Welche Rechte haben Gäste bezüglich ihrer persönlichen Daten?

Gäste haben als betroffene Personen umfassende, in der DSGVO verankerte Rechte bezüglich ihrer Daten. Dazu zählen das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, auf Berichtigung falscher Angaben, auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) und auf Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem können sie der Verarbeitung widersprechen und haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, um ihre Daten zu erhalten.

Welche Daten dürfen Hotels von Gästen auf dem Meldeschein erheben?

Hotels dürfen auf dem Meldeschein nur die Daten erheben, die durch das Bundesmeldegesetz (BMG) für die Meldepflicht vorgeschrieben sind. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie An- und Abreisedatum der Gäst:innen und bei ausländischen Gästen zusätzlich die Ausweisnummer. Für die Erhebung weiterer Daten, wie der E-Mail-Adresse für Werbezwecke, ist eine separate und freiwillige Einwilligung erforderlich.

Wie lange müssen Gästedaten im Hotel aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsdauer für Gästedaten hängt von gesetzlichen Vorgaben ab. Daten aus dem Meldeschein müssen laut Bundesmeldegesetz ein Jahr aufbewahrt und danach vernichtet werden. Steuerrechtlich relevante Unterlagen wie Rechnungen unterliegen hingegen einer Aufbewahrungspflicht von bis zu zehn Jahren. Daten, die auf einer Einwilligung basieren, sind nach deren Widerruf oder Zweckerfüllung zu löschen.

Wann ist die Einwilligung für den Newsletter-Versand gültig?

Eine Einwilligung für den Newsletter-Versand ist nur gültig, wenn sie freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgt. Als rechtssicherer Standard hat sich das Double-Opt-In-Verfahren etabliert, bei dem die anmeldende Person ihre Zustimmung aktiv bestätigt, meist über einen Link in einer Bestätigungs-E-Mail. Dieses Verfahren dient als Nachweis für die bewusste und protokollierte Anmeldung.

Was muss bei Cookies auf einer Hotel-Webseite beachtet werden?

Für technisch notwendige Cookies ist keine Einwilligung erforderlich, für alle anderen Cookies (z. B. für Marketing, Analyse, Tracking) hingegen schon. Webseiten-Betreiber:innen müssen über einen Cookie-Banner eine aktive und informierte Einwilligung der Nutzenden einholen, bevor diese Cookies gesetzt werden. Eine einfache „Akzeptieren“-Schaltfläche ohne echte Wahlmöglichkeit oder bereits angekreuzte Checkboxen sind dabei nicht zulässig.

Was ist eine Datenpanne und wie müssen Betriebe darauf reagieren?

Eine Datenpanne ist ein Sicherheitsvorfall, bei dem personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert oder vernichtet werden. Das kann ein Hackerangriff, aber auch ein verlorener Laptop oder eine falsch versendete E-Mail sein. Besteht durch die Panne ein Risiko für die betroffenen Personen, muss der Vorfall innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde gemeldet werden.

Was bedeutet Auftragsverarbeitung bei der Zusammenarbeit mit Buchungsportalen?

Nutzt ein Hotel einen externen Dienstleister wie ein Buchungsportal oder ein Newsletter-Tool, das in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Dafür ist ein spezieller Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser regelt die Pflichten des Dienstleisters und stellt sicher, dass dieser die Daten nur nach Weisung des Hotels verarbeitet.

Braucht jede Webseite eines Tourismusbetriebs eine Datenschutzerklärung?

Ja, praktisch jede Webseite, auch die eines Tourismusbetriebs, benötigt eine Datenschutzerklärung. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, was bereits durch die Erfassung von IP-Adressen beim Aufruf der Seite geschieht, besteht eine gesetzliche Informationspflicht nach der DSGVO. Die Datenschutzerklärung muss für alle Besuchenden leicht auffindbar und verständlich sein und alle Datenverarbeitungen transparent auflisten.

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