„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Corporate Websites, Social Media und digitale Werbung gehören für viele Unternehmen zum festen Bestandteil der Kommunikation und Kundengewinnung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenschutz, Kennzeichnungspflichten, Urheberrecht und den Umgang mit digitalen Inhalten. Auch aktuelle Entwicklungen rund um den Digital Services Act (DSA), internationale Datentransfers und KI-gestützte Inhalte beeinflussen die rechtlichen Rahmenbedingungen im digitalen Umfeld.
In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den relevanten rechtlichen Anforderungen für Websites, Social Media, Online-Marketing und digitale Inhalte. Sie erhalten einen Überblick über Datenschutz, Online-Werbung, Haftungsfragen sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich digitaler Kommunikation und setzen sich mit typischen Fragestellungen aus dem Unternehmensalltag auseinander.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus Marketing, PR, Kommunikation und Social Media sowie an Selbstständige und Verantwortliche für digitale Inhalte und Online-Marketing.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
Ein Impressum muss die zentralen Kontakt- und Identifikationsdaten der betreibenden Person oder des Unternehmens enthalten.
Dazu gehören Name und Anschrift, eine E-Mail-Adresse sowie eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit wie eine Telefonnummer. Je nach Rechtsform sind auch Angaben wie die Registernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gesetzlich vorgeschrieben, um die Anbieterkennzeichnung transparent zu gestalten.
Jede Person oder jedes Unternehmen, das auf einer Website personenbezogene Daten verarbeitet, benötigt eine Datenschutzerklärung.
Dies ist praktisch immer der Fall, sobald Kontaktformulare, Web-Analyse-Tools oder Social-Media-Plugins genutzt werden. Die Erklärung muss Besuchende transparent über Art, Zweck und Umfang der Datenerhebung informieren, um den Anforderungen der DSGVO zu genügen.
Der Digital Services Act (DSA) schafft neue, EU-weite Regeln für Online-Dienste, insbesondere für Plattformen wie soziale Netzwerke und Marktplätze.
Sein Hauptziel ist es, gegen illegale Inhalte wie Hassrede oder gefälschte Produkte vorzugehen und die Grundrechte der Nutzenden zu schützen. Plattformen müssen transparenter agieren, illegale Inhalte schneller entfernen und verständliche Meldeverfahren für alle Nutzenden bereitstellen.
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf dem Endgerät von Besuchenden speichert, um sie bei einem späteren Besuch wiederzuerkennen.
Ein Cookie-Banner ist gesetzlich vorgeschrieben, um die aktive Einwilligung für alle technisch nicht essenziellen Cookies einzuholen. Dies betrifft insbesondere Cookies für Marketing, Tracking und Analyse, da hierfür laut DSGVO und TDDDG eine Zustimmung der nutzenden Person erforderlich ist.
Ein Social-Media-Post muss immer dann als Werbung gekennzeichnet werden, wenn Sie dafür eine Gegenleistung erhalten und er einen kommerziellen Zweck verfolgt.
Eine Gegenleistung kann Geld, aber auch ein kostenloses Produkt oder eine Dienstleistung sein. Die Kennzeichnung muss für die Betrachtenden auf den ersten Blick eindeutig erkennbar sein, um den Vorwurf der Schleichwerbung zu vermeiden.
Auf Ihrer Website dürfen Sie nur Bilder verwenden, für die Sie die notwendigen Nutzungsrechte, auch Lizenzen genannt, besitzen.
Das sind typischerweise eigene Fotos, Bilder von lizenzierten Stock-Portalen oder Werke unter einer freien Lizenz wie Creative Commons. Die unrechtmäßige Nutzung fremder Bilder stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann teure Abmahnungen zur Folge haben.
Grundsätzlich haften Seitenbetreibende nicht sofort für rechtswidrige Kommentare von Dritten, solange sie keine Kenntnis davon haben.
Sobald sie jedoch auf einen rechtsverletzenden Inhalt, zum Beispiel eine Beleidigung, aufmerksam gemacht werden, müssen sie diesen unverzüglich entfernen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie selbst für den Inhalt haftbar gemacht werden, was als Störerhaftung bezeichnet wird.
Ob Sie KI-generierte Inhalte kommerziell verwenden dürfen, hängt von den Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Dienstes ab.
Während viele Anbieter die kommerzielle Nutzung erlauben, genießen rein KI-generierte Werke nach aktueller Rechtslage meist keinen Urheberrechtsschutz. Es ist essenziell, die Lizenzvereinbarungen genau zu prüfen und eine mögliche Kennzeichnungspflicht für KI-erstellte Inhalte zu beachten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Um Newsletter rechtssicher zu versenden, benötigen Sie eine nachweisbare, ausdrückliche Einwilligung der empfangenden Personen.
Diese wird am besten über das Double-Opt-in-Verfahren eingeholt, bei dem die Anmeldung per Klick in einer Bestätigungs-Mail verifiziert wird. Zudem muss jeder Newsletter ein vollständiges Impressum sowie eine einfache Abmeldemöglichkeit enthalten, um gesetzeskonform zu sein.
Bei einer Abmahnung sollten Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen vornehmen.
Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, bevor Sie die Forderung geprüft haben. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und lassen Sie das Schreiben umgehend von einer spezialisierten anwaltlichen Person prüfen, um die Rechtmäßigkeit und das weitere Vorgehen zu klären.
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