„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist ein wichtiges Gremium zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Belegschaft. Für Führungskräfte bedeutet dies die Pflicht, das Gremium rechtzeitig und umfassend über wirtschaftliche Angelegenheiten zu informieren. Eine professionelle Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss trägt dazu bei, Unternehmensentwicklungen transparent zu vermitteln und die Anforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu erfüllen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Aufgaben im Umgang mit dem Wirtschaftsausschuss. Sie lernen, Sitzungen zielgerichtet vorzubereiten, wirtschaftliche Kennzahlen verständlich darzustellen und angemessen auf Fragen des Gremiums zu reagieren. Dadurch schaffen Sie die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit und einen professionellen Umgang mit Informations- und Beteiligungsrechten.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Führungskräfte, Personalverantwortliche und Mitglieder der Unternehmensleitung, die für die Kommunikation mit dem Wirtschaftsausschuss verantwortlich sind oder diese strategisch gestalten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Der Wirtschaftsausschuss ist ein beratendes Gremium und Hilfsorgan des Betriebsrats, das in Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten gebildet wird. Seine Hauptaufgabe ist es, wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Unternehmensleitung zu erörtern und den Betriebsrat darüber zu informieren. Er hat keine eigenen Mitbestimmungsrechte, sondern dient als wichtiges Bindeglied, um dem Betriebsrat eine fundierte Meinungsbildung zu ökonomischen Themen zu ermöglichen.
Die zentrale Aufgabe des Wirtschaftsausschusses ist die Beratung mit dem Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten und die anschließende Unterrichtung des Betriebsrats. Er fungiert als Informations- und Konsultationsgremium, das wirtschaftliche Daten sammelt, aufarbeitet und so dem Betriebsrat ermöglicht, seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen. Eigene Entscheidungs- oder Mitbestimmungsrechte besitzt der Wirtschaftsausschuss nicht.
Ein Wirtschaftsausschuss muss gebildet werden, sobald ein Unternehmen in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmende hat. Für die Gründung ist der Betriebsrat oder, falls vorhanden, der Gesamtbetriebsrat zuständig. Die Errichtung ist eine gesetzliche Pflicht; eine Unterlassung kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats darstellen. In Unternehmen mit weniger als 101 Beschäftigten kann kein Wirtschaftsausschuss gebildet werden.
Der Wirtschaftsausschuss ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats mit reinen Informations- und Beratungsrechten zu wirtschaftlichen Themen. Der Betriebsrat hingegen ist das zentrale Organ der Arbeitnehmervertretung mit umfassenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen. Der Wirtschaftsausschuss beschafft und bewertet ökonomische Informationen, um den Betriebsrat bei dessen Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG gehören insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens, Produktions- und Investitionsprogramme sowie Rationalisierungsvorhaben. Der gesetzliche Katalog umfasst auch Themen wie die Einführung neuer Arbeitsmethoden, Betriebsänderungen oder Fusionen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; es fallen alle Vorgänge darunter, die die Interessen der Arbeitnehmenden wesentlich berühren können.
Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat mit der Unternehmensleitung zusammentreten, um über wirtschaftliche Angelegenheiten beraten zu werden. Hierbei handelt es sich um eine „Soll-Vorschrift“, was bedeutet, dass die Sitzungsfrequenz je nach betrieblichem Bedarf angepasst werden kann. Die Unternehmensleitung oder eine Vertretung ist zur Teilnahme an diesen Sitzungen verpflichtet.
„Rechtzeitig“ bedeutet, dass die Unterrichtung in der Planungsphase erfolgen muss, bevor der Unternehmer eine endgültige Entscheidung getroffen hat, damit der Ausschuss noch Einfluss nehmen kann. „Umfassend“ heißt, dass alle für eine sachkundige Beratung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Ziel ist es, einen gleichen Informationsstand zwischen Unternehmensleitung und Wirtschaftsausschuss herzustellen.
Als Unternehmer:in müssen Sie den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten informieren und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dazu zählen beispielsweise die finanzielle Lage, Produktions- und Absatzzahlen, Investitionsplanungen oder geplante Umstrukturierungen. Die Informationen müssen auch die Auswirkungen auf die Personalplanung darstellen und verständlich aufbereitet sein.
Verletzt ein:e Unternehmer:in die Pflicht zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses – sei es nicht, falsch, unvollständig oder verspätet –, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Auskunftspflicht, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, um den Anspruch durchzusetzen.
Mitglieder des Wirtschaftsausschusses unterliegen einer Geheimhaltungspflicht bezüglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die vom Unternehmer ausdrücklich als solche gekennzeichnet wurden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht gegenüber den Mitgliedern des Betriebsrats. Ein pauschaler Verweis auf Betriebsgeheimnisse berechtigt die Unternehmensleitung nicht, die Information grundsätzlich zu verweigern.
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