„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen bringt zahlreiche rechtliche Fragestellungen mit sich – von Verträgen und Genehmigungen über Urheber- und Datenschutzfragen bis hin zu Haftungs- und Sicherheitsaspekten. Besonders digitale und hybride Veranstaltungsformate stellen Unternehmen und Veranstalter:innen vor zusätzliche Anforderungen.
In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den zentralen rechtlichen Grundlagen des Veranstaltungs- und Eventrechts. Sie lernen wichtige Vertragsarten, Genehmigungsprozesse sowie typische Praxisfragen im Eventmanagement kennen und setzen sich mit aktuellen Entwicklungen rund um Datenschutz, digitale Events und Krisensituationen auseinander.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Eventmanager:innen, Marketingverantwortliche, Projektleitende sowie Mitarbeitende aus Agenturen und Unternehmen, die sich mit rechtlichen Fragestellungen im Veranstaltungs- und Eventbereich beschäftigen.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "Veranstaltungs- und Eventrecht – Grundlagen und Praxis" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Das Veranstaltungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Events. Es ist kein einzelnes Gesetzbuch, sondern eine Querschnittsmaterie aus öffentlichem Recht (z. B. Genehmigungen, Sicherheit) und Zivilrecht (z. B. Verträge, Haftung). Dazu gehören auch Aspekte wie Datenschutz, Urheberrecht und Steuern, die für Veranstaltende relevant sind.
Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn der Teilnehmendenkreis nicht klar abgrenzbar und persönlich miteinander verbunden ist. Sobald potenziell jede:r ein Ticket erwerben oder teilnehmen kann, liegt eine öffentliche Veranstaltung vor. Im Gegensatz dazu stehen private Feiern im engsten Familien- oder Freundeskreis, die nicht für eine unbestimmte Öffentlichkeit zugänglich sind und daher in der Regel keine GEMA-Gebührenpflicht auslösen.
Welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt von Art, Ort und Größe des Events ab. Häufig benötigen Veranstaltende eine Anmeldung beim Ordnungsamt, eine Schanklizenz für Alkoholausschank und eine GEMA-Anmeldung für Musik. Bei Nutzung öffentlicher Flächen ist eine Sondernutzerlaubnis nötig. Für Großveranstaltungen kann zudem eine Baugenehmigung nach der Versammlungsstättenverordnung erforderlich werden.
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist ein Landesgesetz, das bauliche und betriebliche Sicherheitsanforderungen für Veranstaltungsorte festlegt. Sie gilt für Locations ab einer bestimmten Größe, zum Beispiel mit Räumen für über 200 Besuchende. Geregelt werden darin unter anderem die Anzahl und Breite von Fluchtwegen, der Brandschutz sowie die maximal zulässige Personenzahl in den Räumlichkeiten.
Grundsätzlich haftet die veranstaltende Person oder Organisation für Schäden, die Besuchende auf einem Event erleiden. Dies ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, die verlangt, alle notwendigen Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Diese Haftung kann durch den Abschluss einer speziellen Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgesichert werden, die bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden greift.
Laut DSGVO müssen Veranstaltende bei der Anmeldung transparent darüber informieren, welche Daten zu welchem Zweck und wie lange erhoben werden (Art. 13 DSGVO). Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht, und es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Für weitergehende Nutzungen, wie den Versand von Newslettern oder die Veröffentlichung auf Teilnehmendenlisten, ist eine separate, aktive Einwilligung der anmeldenden Person erforderlich.
Für die Veröffentlichung von Fotos, auf denen einzelne Personen erkennbar sind, ist grundsätzlich deren Einwilligung erforderlich (Recht am eigenen Bild). Eine Ausnahme kann für Bilder gelten, auf denen Personen nur als Beiwerk einer Szenerie oder Teil einer größeren Menschenmenge erscheinen. Um rechtlich sicher zu agieren, sollten Veranstaltende vorab über die Fotoaufnahmen informieren und idealerweise eine nachweisbare Zustimmung einholen.
Gebühren an die GEMA müssen gezahlt werden, sobald urheberrechtlich geschützte Musik im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung gespielt wird. Dies betrifft sowohl Live-Musik als auch die Wiedergabe von Tonträgern durch DJs oder Streamingdienste. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach Faktoren wie der Raumgröße und der Höhe des Eintrittsgeldes. Private Feiern sind von der GEMA-Pflicht ausgenommen.
Fällt eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie) aus, entfallen in der Regel die primären Leistungspflichten beider Vertragsparteien. Teilnehmende haben dann meist einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, aber oft keinen Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden wie Reisekosten. Entscheidend für die genaue Abwicklung sind jedoch die individuellen vertraglichen Vereinbarungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zu den wichtigsten Verträgen für Veranstaltende gehören Mietverträge für die Location, Künstler- und Referent:innenverträge sowie Dienstleistungsverträge mit Technik- oder Cateringfirmen. Ebenso zentral sind Sponsoringverträge zur Finanzierung und Kooperationsverträge mit Partner:innen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtliche Beziehung zu den Teilnehmenden und sind daher ebenfalls von großer Bedeutung.
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