„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Die Haftung für fehlerhafte Produkte ist eine unternehmerische Daueraufgabe, deren Komplexität durch digitale Produkte, vernetzte Systeme und die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie stetig zunimmt. Eine klare Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher wichtig, um Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Konsequenzen zu begrenzen.
In diesem Seminar lernen Sie die wesentlichen Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Produkt- und Produzentenhaftung kennen. Sie erfahren, welche Pflichten Hersteller:innen, Lieferant:innen, Händler:innen und die Unternehmensleitung treffen und wie sich Haftungsrisiken entlang des Produktlebenszyklus reduzieren lassen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen bei digitalen Produkten sowie den Umgang mit Produktrückrufen und Haftungsfällen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer:innen sowie Projektleitende aus den Bereichen Produktmanagement, Entwicklung, Konstruktion, Qualitätsmanagement und Recht, die für die Sicherheit und Konformität von Produkten verantwortlich sind.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, während die Produzentenhaftung auf dem Deliktsrecht (§ 823 BGB) basiert und ein Verschulden des Herstellers voraussetzt. Das bedeutet, bei der Produkthaftung haftet ein Unternehmen allein für das Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produkts, das einen Schaden verursacht. Die beiden Haftungsformen bestehen nebeneinander und können parallel geltend gemacht werden.
Für ein fehlerhaftes Produkt haftet primär der:die Hersteller:in des Endprodukts. Als Hersteller:in gelten aber auch Unternehmen, die Teilprodukte fertigen, Produkte in die EU importieren oder ihren Markennamen auf einem fremden Produkt anbringen (Quasi-Hersteller:in). Unter bestimmten Umständen können auch Händler:innen oder Lieferant:innen haften, beispielsweise wenn der:die eigentliche Hersteller:in nicht ermittelt werden kann.
In der Produkthaftung werden hauptsächlich drei Fehlerarten unterschieden: Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler. Ein Konstruktionsfehler liegt vor, wenn das Design des Produkts an sich unsicher ist. Fabrikationsfehler sind Abweichungen in der Herstellung einzelner Stücke, sogenannte „Ausreißer“. Instruktionsfehler entstehen durch mangelhafte oder fehlende Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise, die zu einer unsicheren Nutzung führen.
Die Gewährleistung ist ein vertraglicher Anspruch des Käufers bzw. der Käuferin gegenüber dem verkaufenden Unternehmen und bezieht sich auf Mängel am Produkt selbst. Die Produkthaftung hingegen ist ein gesetzlicher, vom Vertrag losgelöster Anspruch direkt gegen den:die Hersteller:in. Sie greift, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Folgeschaden entsteht, also eine Person verletzt oder eine andere private Sache beschädigt wird.
Ansprüche aus Produkthaftung verjähren drei Jahre, nachdem der:die Geschädigte Kenntnis vom Schaden, dem Fehler und der ersatzpflichtigen Person erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Unabhängig von dieser Kenntnis erlischt der Anspruch jedoch endgültig zehn Jahre, nachdem der:die Hersteller:in das schadhafte Produkt in den Verkehr gebracht hat. Für Personenschäden können nach BGB teils längere Fristen gelten.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis Ende 2026 umgesetzt sein muss, erweitert die Haftung erheblich. Künftig gelten auch Software, KI-Systeme und digitale Dateien wie 3D-Druckvorlagen als Produkte. Zudem werden neben Herstellenden auch Fulfillment-Dienstleister und Online-Plattformen leichter haftbar gemacht. Die bisherige Haftungsobergrenze von 85 Mio. Euro für Personenschäden entfällt, und es gibt Beweiserleichterungen für Geschädigte.
Nach der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie haften Hersteller:innen verschuldensunabhängig für Schäden, die durch fehlerhafte Software oder KI-Systeme verursacht werden. Bislang war die Haftung für reine Software rechtlich komplex, doch künftig wird sie explizit als „Produkt“ eingestuft. Damit wird der:die Entwickler:in oder das Unternehmen, das die KI in Verkehr bringt, direkt verantwortlich, wenn ein Fehler zu einem Personen- oder Sachschaden führt.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bei einem Produktrückruf die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden zu informieren. Ziel ist es, Verbraucher:innen wirksam vor den Gefahren des unsicheren Produkts zu warnen und es vom Markt zu nehmen. Die Maßnahmen müssen eine effektive Abhilfe sicherstellen, was je nach Fall Reparatur, Austausch des Produkts oder die Erstattung des Kaufpreises umfassen kann.
Unternehmen können Haftungsrisiken durch präventive Maßnahmen minimieren. Dazu gehören ein umfassendes Qualitätsmanagement, sorgfältige Konstruktion, klare Instruktionen und die lückenlose Dokumentation aller Prozesse. Wichtig sind zudem die kontinuierliche Produktbeobachtung nach dem Verkauf und die Auswahl zuverlässiger Zulieferbetriebe. Eine Produkthaftpflichtversicherung ist zudem unerlässlich, um die finanziellen Folgen eines unvermeidbaren Schadensfalls abzusichern.
Im Produkthaftungsfall kann Schadensersatz für Personen- und Sachschäden gefordert werden. Bei Personenschäden umfasst dies Heilungskosten, Verdienstausfall und ein angemessenes Schmerzensgeld. Sachschäden an anderen, privat genutzten Gegenständen werden ebenfalls ersetzt, wobei nach aktueller deutscher Rechtslage eine Selbstbeteiligung von 500 Euro gilt. Der Schaden am fehlerhaften Produkt selbst ist nicht durch die Produkthaftung abgedeckt.
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