Drei Frauen diskutieren ein Modell mit Windkraftanlage, Solarpanelen und Bäumen, umgeben von Diagrammen auf einem Tisch.

LkSG & CSDDD – Anforderungen an nachhaltige Lieferketten

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Überblick & Relevanz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stellen Unternehmen vor weitreichende Anforderungen. Während das LkSG bereits für viele Unternehmen gilt, erweitert die CSDDD die Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette und erhöht die Anforderungen an Risikomanagement, Präventionsmaßnahmen und Transparenz.

In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des LkSG und der CSDDD. Sie lernen, wie Sie Sorgfaltspflichten systematisch in Ihr Lieferkettenmanagement integrieren, Risiken steuern und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung, Dokumentation und Berichterstattung entwickeln. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Lieferkettenprozesse rechtskonform und nachhaltig gestalten.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Rechtliche Orientierung
    Sie verstehen die Anforderungen von LkSG und CSDDD sowie deren Zusammenspiel mit weiteren Nachhaltigkeitsvorgaben.
  • Wirksames Risikomanagement
    Sie lernen, wie Sie Risiken entlang der Lieferkette identifizieren, bewerten und ein angemessenes Risikomanagementsystem aufbauen.
  • Praktische Umsetzung
    Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten – von Präventionsmaßnahmen über Lieferantenmanagement bis hin zu Beschwerdeverfahren und Dokumentation.
  • Haftungs- und Compliance-Risiken reduzieren
    Sie kennen typische Fallstricke und erfahren, wie Sie Risiken durch geeignete Prozesse, Maßnahmen und Kontrollen minimieren können.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
    • Internationales Umfeld – Leitprinzipien von UN, OECD und ILO
    • Zusammenspiel mit anderer EU-Gesetzgebung (CSRD, EU-Taxonomie)
    • Nationale Lieferkettengesetze und regulatorische Entwicklungen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
    • Adressatenkreis, Auswirkungen auf direkt betroffene Unternehmen und auf zuliefernde Unternehmen
    • Sorgfaltspflichten entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und Konsequenzen bei Verstößen
    • Geschützte Rechtspositionen / Schutzgüter in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz
    • Haftungsrisiken (Neuer zivilrechtlicher Haftungstatbestand)
    • Angemessenheitsvorbehalt und Wirksamkeitsgebot
    • Erstellung eines Klimaplans nach CSDDD-Vorgaben
  • Aufbau eines wirksamen Risikomanagementsystems
    • Ermittlung, Analyse und Gewichtung der relevanten Risiken
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Vertragsgestaltung
    • Inhalte der Grundsatzerklärung
    • Plan zur Vermeidung von Risiken
    • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Lieferantenauswahl, -entwicklung und -audits
    • Vertragsgestaltung bei Neuverträgen und Anpassung bestehender Verträge
    • Formulierung eines Lieferantenkodex (Code of Conduct)
    • Vertragliche Zusicherung von Kontroll- und Auditrechten
    • Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, Abhilfemaßnahmen bei Missständen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
    • Verfassung einer Verfahrensordnung, Identifikation der wichtigsten Zielgruppen und passender Beschwerdekanäle
  • Dokumentations- und Berichtspflichten
    • Beantwortung des Online-Fragebogens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    • Verhältnis zu Berichtspflichten nach anderen Regelungen wie der CSRD
    • Umgang mit Betriebsgeheimnissen
  • Behördliche Kontrolle und mögliche Sanktionen
  • Praxistipps für die Umsetzung
    • Checklisten und Umsetzungs-Roadmaps
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus Einkauf, Supply Chain Management, Compliance, Recht, Nachhaltigkeitsmanagement und Risikomanagement, die für die Umsetzung der Anforderungen aus LkSG und CSDDD verantwortlich sind oder nachhaltige und regelkonforme Lieferketten gestalten möchten.

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Inklusivleistungen
  • Durchführungsgarantie
  • Kostenlose Stornierung
  • Open Badges & Zertifikat
  • Getränke & Mittagessen
  • Schulungsunterlagen

Das schätzen unsere Kund:innen

Sie sind in bester Gesellschaft, wenn Sie sich für entscheiden.

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LkSG & CSDDD – Anforderungen an nachhaltige Lieferketten

Durchführungsgarantie

Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

Kostenlose Stornierung

Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.

Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
  • Inhalte gezielt auf Ihre Branche und Zielsetzungen zugeschnitten
  • Vor Ort oder live online, Reisekosten und Reisezeit sparen
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.

Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das seit 2023 größere Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet. Es verlangt die Einrichtung eines Risikomanagements, um Risiken wie Kinderarbeit oder umweltschädliche Praktiken zu identifizieren, zu vermeiden und zu beenden. Betroffene Unternehmen müssen darüber jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichten.

Was ist der Unterschied zwischen LkSG und CSDDD?

Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine EU-Richtlinie mit weitreichenderen Pflichten als das deutsche LkSG, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wesentliche Unterschiede sind, dass die CSDDD für mehr Unternehmen gilt, die gesamte Wertschöpfungskette einbezieht und eine neue zivilrechtliche Haftung für Unternehmen bei Verstößen einführt. Zudem fordert die CSDDD explizit die Erstellung eines Klimaplans.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz aktuell?

Das LkSG gilt für Unternehmen mit Hauptverwaltung oder Sitz in Deutschland, die seit 2024 in der Regel mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen. Zuvor lag der Schwellenwert bei 3.000 Mitarbeitenden. Auch kleinere und mittlere Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn sie Zulieferer für direkt verpflichtete Unternehmen sind, da diese die Anforderungen oft vertraglich weitergeben.

Welche Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen in der Lieferkette erfüllen?

Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten, regelmäßig Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren implementieren. Zu den weiteren Pflichten gehören die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie sowie die jährliche Dokumentation und Berichterstattung über die Erfüllung dieser Pflichten gegenüber dem BAFA.

Was gehört in eine Risikoanalyse für das Lieferkettengesetz?

Eine Risikoanalyse nach LkSG muss menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern ermitteln, gewichten und priorisieren. Dabei werden branchen- und länderspezifische Risiken wie Zwangsarbeit, Diskriminierung oder die Verschmutzung von Wasser und Boden betrachtet. Die Ergebnisse dieser Analyse sind die Grundlage für alle weiteren Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das LkSG?

Bei Verstößen gegen das LkSG kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Zusätzlich können Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Die Sanktionen richten sich gegen die Nichterfüllung der Sorgfaltspflichten.

Wie muss ein wirksames Beschwerdeverfahren nach dem LkSG aussehen?

Ein Beschwerdeverfahren muss es Personen ermöglichen, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen in der Lieferkette hinzuweisen. Es muss für potenziell Betroffene und Mitarbeitende leicht zugänglich, verständlich und vertraulich sein. Das Unternehmen muss eine klare Verfahrensordnung festlegen und die Wirksamkeit des Verfahrens mindestens einmal jährlich überprüfen.

Was bedeutet die zivilrechtliche Haftung nach der CSDDD?

Die CSDDD führt eine neue zivilrechtliche Haftung ein, wodurch Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen. Betroffene, wie zum Beispiel geschädigte Mitarbeitende, können dann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz direkt vom verantwortlichen Unternehmen einklagen. Dies verschärft das Haftungsrisiko im Vergleich zum deutschen LkSG, das eine solche Haftung nicht vorsieht.

Wie erstellt ein Unternehmen einen Klimaplan laut CSDDD?

Nach der CSDDD müssen große Unternehmen einen Plan erstellen und umsetzen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar ist. Der Plan muss zeitgebundene, wissenschaftsbasierte Klimaziele für die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette enthalten. Die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele müssen jährlich dokumentiert und aktualisiert werden.

Was muss im Bericht an das BAFA zum LkSG stehen?

Der Bericht an das BAFA muss transparent darlegen, wie das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erfüllt hat. Inhalte sind unter anderem die ermittelten Risiken, die ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Bewertung ihrer Wirksamkeit. Der Bericht wird über einen Online-Fragebogen des BAFA eingereicht und muss auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden.

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