„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) stellen Unternehmen vor weitreichende Anforderungen. Während das LkSG bereits für viele Unternehmen gilt, erweitert die CSDDD die Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette und erhöht die Anforderungen an Risikomanagement, Präventionsmaßnahmen und Transparenz.
In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Anforderungen des LkSG und der CSDDD. Sie lernen, wie Sie Sorgfaltspflichten systematisch in Ihr Lieferkettenmanagement integrieren, Risiken steuern und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung, Dokumentation und Berichterstattung entwickeln. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Lieferkettenprozesse rechtskonform und nachhaltig gestalten.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus Einkauf, Supply Chain Management, Compliance, Recht, Nachhaltigkeitsmanagement und Risikomanagement, die für die Umsetzung der Anforderungen aus LkSG und CSDDD verantwortlich sind oder nachhaltige und regelkonforme Lieferketten gestalten möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das seit 2023 größere Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet. Es verlangt die Einrichtung eines Risikomanagements, um Risiken wie Kinderarbeit oder umweltschädliche Praktiken zu identifizieren, zu vermeiden und zu beenden. Betroffene Unternehmen müssen darüber jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichten.
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine EU-Richtlinie mit weitreichenderen Pflichten als das deutsche LkSG, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Wesentliche Unterschiede sind, dass die CSDDD für mehr Unternehmen gilt, die gesamte Wertschöpfungskette einbezieht und eine neue zivilrechtliche Haftung für Unternehmen bei Verstößen einführt. Zudem fordert die CSDDD explizit die Erstellung eines Klimaplans.
Das LkSG gilt für Unternehmen mit Hauptverwaltung oder Sitz in Deutschland, die seit 2024 in der Regel mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen. Zuvor lag der Schwellenwert bei 3.000 Mitarbeitenden. Auch kleinere und mittlere Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn sie Zulieferer für direkt verpflichtete Unternehmen sind, da diese die Anforderungen oft vertraglich weitergeben.
Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten, regelmäßig Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren implementieren. Zu den weiteren Pflichten gehören die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie sowie die jährliche Dokumentation und Berichterstattung über die Erfüllung dieser Pflichten gegenüber dem BAFA.
Eine Risikoanalyse nach LkSG muss menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern ermitteln, gewichten und priorisieren. Dabei werden branchen- und länderspezifische Risiken wie Zwangsarbeit, Diskriminierung oder die Verschmutzung von Wasser und Boden betrachtet. Die Ergebnisse dieser Analyse sind die Grundlage für alle weiteren Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Bei Verstößen gegen das LkSG kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Zusätzlich können Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Die Sanktionen richten sich gegen die Nichterfüllung der Sorgfaltspflichten.
Ein Beschwerdeverfahren muss es Personen ermöglichen, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen in der Lieferkette hinzuweisen. Es muss für potenziell Betroffene und Mitarbeitende leicht zugänglich, verständlich und vertraulich sein. Das Unternehmen muss eine klare Verfahrensordnung festlegen und die Wirksamkeit des Verfahrens mindestens einmal jährlich überprüfen.
Die CSDDD führt eine neue zivilrechtliche Haftung ein, wodurch Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen. Betroffene, wie zum Beispiel geschädigte Mitarbeitende, können dann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz direkt vom verantwortlichen Unternehmen einklagen. Dies verschärft das Haftungsrisiko im Vergleich zum deutschen LkSG, das eine solche Haftung nicht vorsieht.
Nach der CSDDD müssen große Unternehmen einen Plan erstellen und umsetzen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar ist. Der Plan muss zeitgebundene, wissenschaftsbasierte Klimaziele für die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette enthalten. Die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele müssen jährlich dokumentiert und aktualisiert werden.
Der Bericht an das BAFA muss transparent darlegen, wie das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erfüllt hat. Inhalte sind unter anderem die ermittelten Risiken, die ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Bewertung ihrer Wirksamkeit. Der Bericht wird über einen Online-Fragebogen des BAFA eingereicht und muss auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden.
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