„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) sind viele Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet, sobald sie bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Sie ist das zentrale Instrument zur Erfassung aller Geschäftsvorfälle und zur Ermittlung des Periodenerfolgs mittels Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
In diesem Kompaktseminar erhalten Sie praxisorientiertes Wissen über die Grundlagen der doppelten Buchführung nach HGB. Sie lernen typische Geschäftsvorfälle sicher nachzuvollziehen, Buchungssystematiken zu verstehen und die Zusammenhänge zwischen Buchführung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzuordnen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Mitarbeiter:innen aus dem Rechnungswesen, Quereinsteiger:innen, Selbstständige sowie Assistent:innen, die fundierte Kenntnisse in der doppelten Buchführung nach HGB aufbauen oder vertiefen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Die doppelte Buchführung ist ein System, bei dem jeder Geschäftsvorfall zweifach erfasst wird: einmal im Soll auf einem Konto und einmal im Haben auf einem Gegenkonto. Dieses Prinzip stellt sicher, dass die Buchhaltung immer ausgeglichen ist und bildet die Grundlage für Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). So werden Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträge lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert, um den Unternehmenserfolg exakt zu ermitteln.
Zur doppelten Buchführung sind laut Handelsgesetzbuch (HGB) grundsätzlich alle Kaufleute verpflichtet. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG kraft ihrer Rechtsform. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden buchführungspflichtig, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten: aktuell mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr. Freiberufliche Tätigkeiten sind davon ausgenommen.
Soll und Haben bezeichnen die linke (Soll) und die rechte (Haben) Seite eines Buchungskontos. Es handelt sich um reine Positionsbegriffe, die nicht mit „schulden“ oder „besitzen“ gleichzusetzen sind. Ob ein Zugang im Soll oder Haben gebucht wird, hängt von der Kontoart ab. Bei einem Aktivkonto (z. B. Bank) steht der Zugang im Soll, bei einem Passivkonto (z. B. Verbindlichkeiten) im Haben.
Ein Buchungssatz ist die schriftliche Anweisung zur Verbuchung eines Geschäftsvorfalls und folgt immer dem Schema „Soll an Haben“. Zuerst wird das Konto genannt, das im Soll bebucht wird, gefolgt vom Konto, das im Haben angesprochen wird, und dem jeweiligen Betrag. Jeder Buchungssatz betrifft mindestens zwei Konten und stellt sicher, dass die Summe der Soll-Buchungen immer der Summe der Haben-Buchungen entspricht.
Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Aufstellung, die das Vermögen (Aktiva) und die Schulden inklusive Eigenkapital (Passiva) eines Unternehmens zeigt. Im Gegensatz dazu ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eine zeitraumbezogene Rechnung. Sie stellt die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Die Bilanz zeigt die Bestände, die GuV die Erfolgsströme.
Bestandskonten erfassen das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens und bilden die Grundlage der Bilanz. Ihre Salden werden am Jahresende in das neue Geschäftsjahr übertragen. Erfolgskonten hingegen erfassen Aufwendungen (z. B. Miete) und Erträge (z. B. Umsätze) und fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein. Sie werden am Jahresende abgeschlossen und beeinflussen das Eigenkapital.
Die Umsatzsteuer auf Verkäufe wird als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt auf dem Konto „Umsatzsteuer“ im Haben gebucht. Die in Eingangsrechnungen enthaltene Steuer wird als Forderung an das Finanzamt auf dem Konto „Vorsteuer“ im Soll erfasst. Am Ende einer Periode (meist monatlich) werden beide Konten miteinander verrechnet. Die Differenz ergibt die zu zahlende Umsatzsteuerlast oder einen Erstattungsanspruch (Vorsteuerüberhang).
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind ein Regelwerk aus geschriebenen und ungeschriebenen Normen für die Buchhaltung. Sie sollen sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle richtig, vollständig, klar und nachvollziehbar erfasst werden. Wichtige Prinzipien sind zum Beispiel der Grundsatz der Belegpflicht („Keine Buchung ohne Beleg“), der Klarheit und der Vollständigkeit. Sie dienen dem Schutz von Gläubiger:innen und dem Unternehmen selbst.
Eine Eingangsrechnung wird als Verbindlichkeit gegenüber Lieferant:innen oder Dienstleistenden gebucht. Der Buchungssatz spricht dabei ein Aufwands- oder Bestandskonto im Soll an, zum Beispiel „Wareneingang“ oder „Büromaterial“. Die enthaltene Vorsteuer wird auf dem Konto „Vorsteuer“ ebenfalls im Soll erfasst. Im Haben wird der gesamte Bruttobetrag auf einem Verbindlichkeitskonto (Kreditorenkonto) gebucht, bis die Rechnung bezahlt wird.
Abschreibungen erfassen den Wertverzehr von Anlagegütern wie Maschinen oder Fahrzeugen als Aufwand. Der Buchungssatz lautet „Abschreibungen auf Sachanlagen“ (Aufwandskonto) an das entsprechende Anlagekonto (z. B. „Fuhrpark“). Durch diese Buchung wird der Aufwand in der GuV erfasst und gleichzeitig der Wert des Anlageguts in der Bilanz gemindert. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach den Anschaffungskosten und der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
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