„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitet die EU die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf zahlreiche Unternehmen aus. Die Basis für die Berichterstattung bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die eine detaillierte Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) verlangen. Die neuen Regelungen lösen die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und bringen weitreichende Anforderungen an Prozesse, Datenmanagement und Berichterstattung mit sich.
In unserem Aufbauseminar vertiefen Sie Ihr Wissen zu den Anforderungen von CSRD und ESRS und lernen deren praktische Umsetzung kennen. Sie erfahren, wie Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, geeignete Datenstrukturen aufbauen und den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung systematisch gestalten. Praxisnahe Beispiele und Handlungsempfehlungen unterstützen Sie dabei, die Anforderungen effizient und nachvollziehbar umzusetzen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Controlling, Finanzen, Recht und Unternehmensstrategie, die für die Umsetzung oder Prüfung der CSRD-Berichtspflichten verantwortlich sind.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Wenn Ihnen noch das fundamentale Wissen zu "CSRD & ESRS – Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgreich umsetzen" fehlt, ist unser Vorkurs Ihre perfekte Vorbereitung. Frischen Sie die wichtigsten Grundlagen entspannt auf und steigen im Hauptkurs von der ersten Minute an voll durch – ohne Lücken, ohne Druck.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
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Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
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Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie über ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu berichten. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung transparenter, konsistenter und vergleichbarer zu machen. Die Berichte werden Teil des Lageberichts und müssen extern geprüft werden.
Die ESRS sind die verbindlichen Berichtsstandards, die festlegen, was und wie Unternehmen im Rahmen der CSRD berichten müssen. Sie wurden von der EFRAG entwickelt und umfassen übergreifende Standards sowie themenspezifische Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Diese Standards sollen eine einheitliche und qualitativ hochwertige Berichterstattung in der gesamten EU sicherstellen.
Von der CSRD sind schrittweise alle großen Unternehmen betroffen, auch wenn sie nicht kapitalmarktorientiert sind. Nach einer Anpassung durch das Omnibus-Paket gelten ab dem Geschäftsjahr 2027 strengere Kriterien: Die Pflicht greift für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und gleichzeitig über 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlicher Tätigkeit in der EU fallen unter die Regelung.
Die doppelte Wesentlichkeit ist das zentrale Prinzip der CSRD und verlangt die Analyse von Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven. Zum einen wird die „Inside-Out“-Perspektive betrachtet, also die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft. Zum anderen wird die „Outside-In“-Perspektive analysiert, also die finanziellen Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen ergeben.
Die CSRD ersetzt die NFRD und weitet deren Anforderungen erheblich aus. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen ist deutlich größer und umfasst statt ca. 11.700 nun rund 50.000 Organisationen in der EU. Zudem macht die CSRD die Anwendung der einheitlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie eine externe Prüfung der Berichte zur Pflicht, was unter der NFRD nicht der Fall war.
Die Durchführung beginnt mit der Identifizierung relevanter Nachhaltigkeitsthemen und der Einbeziehung von Stakeholdern wie Mitarbeitenden, Kund:innen und Investor:innen. Anschließend bewertet das Unternehmen die Themen sowohl hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Wesentlichkeit) als auch hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken und Chancen für das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit). Die Ergebnisse werden in einer Matrix visualisiert und bestimmen die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts.
Unternehmen müssen sowohl quantitative als auch qualitative Daten zu allen als wesentlich identifizierten ESG-Themen erheben. Dies umfasst Informationen zu Strategie, Prozessen, Zielen und Kennzahlen, wie sie in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgegeben sind. Beispiele sind CO₂-Emissionen (Scope 1-3), Energieverbrauch, Daten zur Gleichstellung von Mitarbeitenden oder Informationen zum Management von Lieferkettenrisiken.
ESG (Umwelt, Soziales, Governance) ist der inhaltliche Rahmen, der die drei zentralen Verantwortungsbereiche von Unternehmen beschreibt. Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, strukturiert und nachprüfbar über ihre Leistungen und Strategien in genau diesen drei ESG-Bereichen zu berichten. Die CSRD wandelt die freiwilligen ESG-Prinzipien somit in eine verbindliche Berichtspflicht mit klaren Regeln um.
Eine gute Vorbereitung erfordert den Aufbau verlässlicher Prozesse und einer soliden Datengrundlage für alle berichteten Informationen. Unternehmen sollten ihre Managementansätze, Kennzahlen und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sorgfältig dokumentieren und Belege systematisch sammeln. Eine interne Vorabprüfung oder „Readiness Check“ kann helfen, Lücken frühzeitig zu erkennen und den formalen Prüfungsprozess durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in effizienter zu gestalten.
Die Anwendung der CSRD erfolgt gestaffelt. Unternehmen, die bereits der NFRD unterlagen, mussten für das Geschäftsjahr 2024 berichten. Nach einer Anpassung durch das Omnibus-Paket müssen neu betroffene, sehr große Unternehmen (über 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz) erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten, also im Jahr 2028. Für börsennotierte KMU gelten spätere Fristen.
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