„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und bildet die Grundlage für Transparenz, Wettbewerb und einen wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel. Für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber:innen ist ein fundiertes Verständnis der relevanten Regelungen – von GWB über VgV bis zur UVgO – zunehmend wichtig.
In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den Grundlagen und Abläufen öffentlicher Vergabeverfahren. Sie lernen die verschiedenen Verfahrensarten, Anforderungen an Vergabeunterlagen sowie die elektronische Vergabe kennen und setzen sich mit aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht auseinander. Praxisbeispiele unterstützen dabei, typische Fragestellungen aus dem Vergabealltag einzuordnen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Mitarbeitende aus Verwaltung und Unternehmen sowie Fach- und Führungskräfte, die ihre Kenntnisse im Vergaberecht aufbauen oder auffrischen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Das Vergaberecht umfasst alle Regeln für den Einkauf von Leistungen durch die öffentliche Hand. Es soll sicherstellen, dass Steuergelder wirtschaftlich verwendet werden und der Wettbewerb zwischen Unternehmen fair, transparent und diskriminierungsfrei abläuft. So wird gewährleistet, dass alle qualifizierten Anbieter:innen eine gerechte Chance auf den Auftrag erhalten und die öffentlichen Mittel effizient eingesetzt werden.
Zum Ausschreiben nach Vergaberecht sind öffentliche Auftraggeber:innen verpflichtet. Dazu zählen klassische staatliche Stellen wie Bund, Länder und Gemeinden sowie deren Sondervermögen. Aber auch andere juristische Personen, die im Allgemeininteresse handeln und überwiegend staatlich kontrolliert oder finanziert werden, wie zum Beispiel Universitäten, öffentliche Krankenhäuser oder Stadtwerke, müssen diese Regeln anwenden.
Ein Vergabeverfahren startet mit der Bedarfsermittlung und der Erstellung der Vergabeunterlagen. Darauf folgt die öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung. Unternehmen reichen daraufhin ihre Angebote ein, welche die Vergabestelle in vier Stufen prüft: formale Richtigkeit, Eignung der Bieter:innen, Angemessenheit des Preises und schließlich die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Am Ende wird der Zuschlag erteilt.
Ein Auftrag muss europaweit ausgeschrieben werden, sobald sein geschätzter Nettowert bestimmte EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Diese Wertgrenzen sind je nach Auftragsart – Bau-, Liefer- oder Dienstleistung – unterschiedlich und werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre neu festgelegt. Liegt der Auftragswert darunter, gelten die flexibleren nationalen Vergaberegeln.
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen direkt ein Angebot abgeben. Das nichtoffene Verfahren ist hingegen zweistufig: Zuerst findet ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb statt, bei dem sich Unternehmen um die Teilnahme bewerben. Erst nach einer Eignungsprüfung fordert der:die Auftraggeber:in eine begrenzte Anzahl ausgewählter Bewerber:innen zur Angebotsabgabe auf.
Die Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die für die Erstellung eines Angebots nötig sind. Kernstück ist die Leistungsbeschreibung, die den Auftragsgegenstand detailliert definiert. Weitere zentrale Bestandteile sind die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, die Eignungs- und Zuschlagskriterien inklusive ihrer Gewichtung sowie Formblätter für die Angebotsabgabe und geforderte Nachweise.
Angebote werden in einem mehrstufigen Prozess bewertet. Zuerst wird die Eignung der Bieter:innen anhand von Kriterien wie Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geprüft. Danach wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der zuvor bekannt gemachten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese umfassen neben dem Preis oft auch Qualität, Ausführungsfristen oder Nachhaltigkeitsaspekte.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht zwingend das billigste. Es wird anhand von vorab festgelegten Zuschlagskriterien ermittelt, die neben dem Preis auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte umfassen können. Die Vergabestelle gewichtet diese Kriterien, um das Angebot zu finden, das den größten Nutzen für die investierten Mittel verspricht.
Erkennen Unternehmen einen Fehler im Vergabeverfahren, müssen sie diesen unverzüglich beim Auftraggeber rügen. Diese Rüge ist eine formelle Beschwerde und Voraussetzung für einen späteren Rechtsschutz. Hilft der:die Auftraggeber:in der Rüge nicht ab, kann das Unternehmen innerhalb einer Frist von 15 Tagen einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer stellen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Nachhaltigkeit spielt eine immer wichtigere Rolle und ist gesetzlich verankert. Öffentliche Auftraggeber:innen können und sollen strategische Ziele wie Umweltschutz, Energieeffizienz, Ressourcenschonung oder soziale Aspekte wie faire Arbeitsbedingungen berücksichtigen. Dies kann über die Leistungsbeschreibung, Eignungs- oder Zuschlagskriterien geschehen, um eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu fördern.
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