Drei lächelnde Personen, zwei Frauen und ein Mann, stehen hinter einem Schreibtisch mit Laptop, Gesetzestexten und Justitia-Waage.

Strafrecht im Unternehmen: Risiken erkennen, Haftung vermeiden und sicher handeln

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€ 1.260,00
2 Tage | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Strafrechtliche Risiken sind im Unternehmenskontext allgegenwärtig – sei es durch das Handeln einzelner Mitarbeitender, die Verletzung von Aufsichtspflichten durch Führungskräfte oder durch strukturelle Mängel in der Organisation. Schon fahrlässiges Handeln kann erhebliche Reputations-, Vermögens- und Haftungsschäden nach sich ziehen. Ein fundiertes Verständnis des Wirtschaftsstrafrechts ist daher wichtig, um strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

In diesem Seminar erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die wesentlichen Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts. Sie lernen typische Risikofelder – von Korruptions- und Vermögensdelikten bis hin zu Steuer-, Datenschutz- und Umweltstraftaten – kennen und setzen sich mit Präventionsmaßnahmen sowie den Grundlagen einer wirksamen Compliance auseinander. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten Unternehmen im Ermittlungsverfahren haben und wie sich strafrechtliche Risiken im Unternehmensalltag reduzieren lassen.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Risikobereiche überblicken
    Sie kennen die relevanten Straftatbestände und können Gefahrenpotenziale im Unternehmensalltag besser einordnen.
  • Haftung verstehen
    Sie verstehen die Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und die Konsequenzen für Führungskräfte und das Unternehmen.
  • Sicher im Ernstfall
    Sie wissen, wie Sie sich bei Ermittlungsverfahren verhalten und welche Rechte und Pflichten für Sie und Ihr Unternehmen bestehen.
  • Proaktiv vorbeugen
    Sie lernen die Grundzüge eines Compliance-Managements kennen und entwickeln ein Verständnis für die Prävention strafrechtlicher Risiken.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
    • Grundlagen der strafrechtlichen Haftung: Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld
    • Vorsatz und Fahrlässigkeit im Unternehmensalltag
    • Täterschaft, Teilnahme (Anstiftung und Beihilfe) sowie Handeln durch Unterlassen
    • Ordnungswidrigkeiten und Unternehmensgeldbußen nach dem OWiG
    • Strafrechtliche Verantwortung von Führungskräften und Mitarbeitenden
  • Typische Straftatbestände im Unternehmenskontext
    • Untreue zulasten des Unternehmens (§ 266 StGB)
    • Betrug und Subventionsbetrug
    • Korruptionsdelikte (§§ 299, 331 ff. StGB): Bestechlichkeit und Bestechung
    • Urkundenfälschung und Datenmanipulation
    • Datenschutzverstöße und strafrechtliche Risiken im Umgang mit Informationen
    • Weitere typische Delikte in der Unternehmenspraxis
  • Besondere Risikobereiche im Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung und Selbstanzeige
    • Bilanzstraftaten und Pflichtverletzungen im Rechnungswesen
    • Insolvenzstraftaten (z. B. Bankrott, Gläubigerbegünstigung)
    • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
    • Umweltstraftaten im unternehmerischen Kontext
  • Ermittlungsverfahren und Unternehmenspraxis
    • Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren
    • Aussageverweigerungs- und Zeugnisverweigerungsrechte
    • Durchsuchungen, Beschlagnahmen und behördliche Ermittlungen
    • Verhalten im Ernstfall: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen und Führungskräfte
  • Prävention und Haftungsvermeidung 
    • Criminal Compliance: Bedeutung und Grundzüge eines Compliance-Management-Systems
    • Interne Kontrollen und organisatorische Präventionsmaßnahmen
    • Hinweisgebersysteme als Bestandteil der Risikoprävention
    • Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrecht
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Geschäftsführer:innen, Vorstandsmitglieder, Prokurist:innen, Leitende Angestellte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Personal und Finanzen, die sich ein fundiertes Verständnis für strafrechtliche Risiken im Unternehmen aneignen möchten.

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Strafrecht im Unternehmen: Risiken erkennen, Haftung vermeiden und sicher handeln

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Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

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Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.

Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

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30+ Jahre
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Coaching und Consulting
600+ Seminare
Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete
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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist Wirtschaftsstrafrecht?

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen. Es befasst sich mit Delikten wie Betrug, Korruption, Untreue oder Steuerhinterziehung, die von Unternehmen oder deren Mitarbeitenden ausgehen. Ziel ist der Schutz des fairen Wettbewerbs, des Vermögens und des Vertrauens in die Wirtschaft.

Wann haften Geschäftsführer:innen persönlich für das Unternehmen?

Geschäftsführer:innen haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, wenn sie eigene Straftaten begehen oder ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflichten verletzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie es unterlassen, durch geeignete Kontrollen Straftaten von Mitarbeitenden zu verhindern. Eine solche Pflichtverletzung kann zu Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Was bedeutet Compliance und warum ist sie wichtig?

Compliance bezeichnet die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und internen Regeln durch ein Unternehmen und seine Mitarbeitenden. Sie ist entscheidend, um Strafen, Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden. Ein wirksames Compliance-Management-System hilft, Risiken systematisch zu erkennen, zu steuern und Haftungsfälle für die Geschäftsleitung und das Unternehmen zu reduzieren.

Welche Strafen drohen Unternehmen bei Gesetzesverstößen?

Unternehmen selbst können in Deutschland nicht strafrechtlich verurteilt, aber nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Geldbußen belegt werden. Diese können bis zu 10 Millionen Euro betragen oder den aus der Tat gezogenen wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, was existenzbedrohend sein kann. Zusätzlich drohen den handelnden Personen wie Geschäftsführer:innen persönliche Geld- oder Freiheitsstrafen.

Was sind typische Beispiele für Korruption im Geschäftsleben?

Typische Beispiele für Korruption sind die Gewährung von Vorteilen wie Schmiergeldzahlungen oder teuren Geschenken, um Aufträge zu erhalten (Bestechung). Auch die Annahme solcher Vorteile als Gegenleistung für eine ungerechtfertigte Bevorzugung (Bestechlichkeit) ist strafbar. Sogenannte Kickback-Zahlungen, bei denen ein Teil des Auftragswertes heimlich an die beauftragende Person zurückfließt, sind ebenfalls eine verbreitete Form.

Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft?

Bei einer Durchsuchung sollten Sie Ruhe bewahren, sofort eine:n Anwält:in kontaktieren und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen und widersprechen Sie der Maßnahme und einer Beschlagnahme zu Protokoll, ohne jedoch Widerstand zu leisten. Mitarbeitende sollten angewiesen werden, keine Auskünfte zu erteilen und alle Anfragen an die Leitung oder die Anwält:innen zu verweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Betrug?

Bei der Untreue schädigt eine Person mit einer Vermögensbetreuungspflicht, z. B. ein:e Geschäftsführer:in, das Vermögen des eigenen Unternehmens durch einen Pflichtmissbrauch. Beim Betrug wird hingegen eine fremde Person durch eine Täuschung dazu gebracht, über ihr Vermögen zu verfügen, wodurch sie sich selbst schädigt. Der Hauptunterschied liegt also darin, ob eine Vertrauensstellung missbraucht oder eine Täuschungshandlung vorgenommen wird.

Welche strafrechtlichen Risiken gibt es bei Datenschutzverstößen?

Neben hohen Bußgeldern nach der DSGVO von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes können Datenschutzverstöße auch strafrechtliche Folgen haben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 42 BDSG) kann die wissentliche und unrechtmäßige Übermittlung oder Verarbeitung personenbezogener Daten mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden, insbesondere bei gewerbsmäßiger oder bereichernder Absicht.

Wann liegt eine strafbare Steuerhinterziehung im Unternehmen vor?

Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden und dadurch Steuern verkürzt werden. Dies betrifft z. B. nicht deklarierte Einnahmen oder überhöhte Betriebsausgaben. Verantwortlich sind in der Regel die Geschäftsführer:innen als gesetzliche Vertreter:innen, aber auch faktische Geschäftsführer:innen oder beteiligte Mitarbeitende können als Täter:innen oder Gehilf:innen belangt werden.

Was ist ein Hinweisgebersystem und ist es Pflicht?

Ein Hinweisgebersystem ist ein sicherer Kanal, über den Personen (sog. Whistleblower) vertraulich auf Rechtsverstöße in einem Unternehmen hinweisen können. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen in Deutschland mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine solche interne Meldestelle einzurichten. Das System dient der Frühaufklärung von Risiken und dem Schutz der hinweisgebenden Personen vor Repressalien.

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