„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Strafrechtliche Risiken sind im Unternehmenskontext allgegenwärtig – sei es durch das Handeln einzelner Mitarbeitender, die Verletzung von Aufsichtspflichten durch Führungskräfte oder durch strukturelle Mängel in der Organisation. Schon fahrlässiges Handeln kann erhebliche Reputations-, Vermögens- und Haftungsschäden nach sich ziehen. Ein fundiertes Verständnis des Wirtschaftsstrafrechts ist daher wichtig, um strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
In diesem Seminar erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die wesentlichen Aspekte des Wirtschaftsstrafrechts. Sie lernen typische Risikofelder – von Korruptions- und Vermögensdelikten bis hin zu Steuer-, Datenschutz- und Umweltstraftaten – kennen und setzen sich mit Präventionsmaßnahmen sowie den Grundlagen einer wirksamen Compliance auseinander. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten Unternehmen im Ermittlungsverfahren haben und wie sich strafrechtliche Risiken im Unternehmensalltag reduzieren lassen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Geschäftsführer:innen, Vorstandsmitglieder, Prokurist:innen, Leitende Angestellte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance, Personal und Finanzen, die sich ein fundiertes Verständnis für strafrechtliche Risiken im Unternehmen aneignen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben stehen. Es befasst sich mit Delikten wie Betrug, Korruption, Untreue oder Steuerhinterziehung, die von Unternehmen oder deren Mitarbeitenden ausgehen. Ziel ist der Schutz des fairen Wettbewerbs, des Vermögens und des Vertrauens in die Wirtschaft.
Geschäftsführer:innen haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, wenn sie eigene Straftaten begehen oder ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflichten verletzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie es unterlassen, durch geeignete Kontrollen Straftaten von Mitarbeitenden zu verhindern. Eine solche Pflichtverletzung kann zu Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Compliance bezeichnet die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und internen Regeln durch ein Unternehmen und seine Mitarbeitenden. Sie ist entscheidend, um Strafen, Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden. Ein wirksames Compliance-Management-System hilft, Risiken systematisch zu erkennen, zu steuern und Haftungsfälle für die Geschäftsleitung und das Unternehmen zu reduzieren.
Unternehmen selbst können in Deutschland nicht strafrechtlich verurteilt, aber nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Geldbußen belegt werden. Diese können bis zu 10 Millionen Euro betragen oder den aus der Tat gezogenen wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, was existenzbedrohend sein kann. Zusätzlich drohen den handelnden Personen wie Geschäftsführer:innen persönliche Geld- oder Freiheitsstrafen.
Typische Beispiele für Korruption sind die Gewährung von Vorteilen wie Schmiergeldzahlungen oder teuren Geschenken, um Aufträge zu erhalten (Bestechung). Auch die Annahme solcher Vorteile als Gegenleistung für eine ungerechtfertigte Bevorzugung (Bestechlichkeit) ist strafbar. Sogenannte Kickback-Zahlungen, bei denen ein Teil des Auftragswertes heimlich an die beauftragende Person zurückfließt, sind ebenfalls eine verbreitete Form.
Bei einer Durchsuchung sollten Sie Ruhe bewahren, sofort eine:n Anwält:in kontaktieren und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen und widersprechen Sie der Maßnahme und einer Beschlagnahme zu Protokoll, ohne jedoch Widerstand zu leisten. Mitarbeitende sollten angewiesen werden, keine Auskünfte zu erteilen und alle Anfragen an die Leitung oder die Anwält:innen zu verweisen.
Bei der Untreue schädigt eine Person mit einer Vermögensbetreuungspflicht, z. B. ein:e Geschäftsführer:in, das Vermögen des eigenen Unternehmens durch einen Pflichtmissbrauch. Beim Betrug wird hingegen eine fremde Person durch eine Täuschung dazu gebracht, über ihr Vermögen zu verfügen, wodurch sie sich selbst schädigt. Der Hauptunterschied liegt also darin, ob eine Vertrauensstellung missbraucht oder eine Täuschungshandlung vorgenommen wird.
Neben hohen Bußgeldern nach der DSGVO von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes können Datenschutzverstöße auch strafrechtliche Folgen haben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 42 BDSG) kann die wissentliche und unrechtmäßige Übermittlung oder Verarbeitung personenbezogener Daten mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden, insbesondere bei gewerbsmäßiger oder bereichernder Absicht.
Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden und dadurch Steuern verkürzt werden. Dies betrifft z. B. nicht deklarierte Einnahmen oder überhöhte Betriebsausgaben. Verantwortlich sind in der Regel die Geschäftsführer:innen als gesetzliche Vertreter:innen, aber auch faktische Geschäftsführer:innen oder beteiligte Mitarbeitende können als Täter:innen oder Gehilf:innen belangt werden.
Ein Hinweisgebersystem ist ein sicherer Kanal, über den Personen (sog. Whistleblower) vertraulich auf Rechtsverstöße in einem Unternehmen hinweisen können. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen in Deutschland mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine solche interne Meldestelle einzurichten. Das System dient der Frühaufklärung von Risiken und dem Schutz der hinweisgebenden Personen vor Repressalien.
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