„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Das Patentrecht bietet Unternehmen und Erfinder:innen die Möglichkeit, technische Innovationen zu schützen und wirtschaftlich zu nutzen. Wer Erfindungen erfolgreich absichern möchte, sollte die grundlegenden Anforderungen an die Patentfähigkeit, das Anmeldeverfahren und die verschiedenen Schutzrechte kennen. Ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen hilft dabei, Schutzmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
In unserem Seminar lernen Sie die Grundlagen des Patentrechts kennen – von den Voraussetzungen einer Patentanmeldung über das Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und Europäischen Patentamt (EPA) bis hin zu den wichtigsten Aspekten des Patentschutzes und der Patentverwertung. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Patentrecht.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Geschäftsführer:innen, Führungskräfte, Mitarbeitende aus Entwicklungs-, Forschungs- und Rechtsabteilungen sowie Patent- und Innovationsmanager:innen, die ein fundiertes Grundverständnis im Patentrecht aufbauen oder vertiefen möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Ein Patent ist ein staatlich gewährtes Schutzrecht für eine technische Erfindung, das seiner Inhaberin oder seinem Inhaber für eine begrenzte Zeit ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Es schützt neue, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhende und gewerblich anwendbare Erzeugnisse oder Verfahren vor Nachahmung. Im Gegenzug für dieses Monopol wird die Erfindung veröffentlicht, was den technischen Fortschritt fördert.
Der Hauptunterschied liegt im Prüfungsverfahren, der Schutzdauer und den Kosten. Während ein Patent auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wird und bis zu 20 Jahre gilt, wird ein Gebrauchsmuster nur registriert und gilt maximal 10 Jahre. Dafür ist das Gebrauchsmuster, oft „kleines Patent“ genannt, schneller und günstiger zu erlangen, bietet aber eine geringere Rechtssicherheit, da die Schutzfähigkeit erst im Streitfall geprüft wird.
Eine Erfindung muss drei zentrale Kriterien erfüllen, um patentierbar zu sein: Sie muss neu, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Neuheit bedeutet, dass die Erfindung vor dem Anmeldetag weltweit nicht öffentlich bekannt war. Eine erfinderische Tätigkeit liegt vor, wenn sich die Lösung für eine fachkundige Person nicht naheliegend aus dem Stand der Technik ergibt.
Die reinen Amtsgebühren für eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA sind überschaubar und beginnen bei ca. 400 Euro für Anmeldung, Recherche und Prüfung. Die Gesamtkosten sind jedoch deutlich höher, da meist Honorare für Patentanwält:innen hinzukommen, die für die Ausarbeitung und Betreuung der Anmeldung anfallen. Diese können, je nach Komplexität der Erfindung, mehrere tausend Euro betragen.
Ein Patent hat eine maximale Laufzeit von 20 Jahren, gerechnet ab dem Anmeldetag. Um den Schutz über die gesamte Dauer aufrechtzuerhalten, müssen jährlich steigende Gebühren an das jeweilige Patentamt entrichtet werden. Wird eine Jahresgebühr nicht bezahlt, erlischt das Patent vorzeitig. Für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzverlängerung beantragt werden.
Der Prozess beginnt mit der Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen, die eine technische Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen umfassen. Nach der Einreichung beim Patentamt (z. B. dem DPMA) wird die Anmeldung formal geprüft. Anschließend findet auf Antrag eine Sachprüfung statt, bei der Neuheit und erfinderische Tätigkeit bewertet werden. Nach erfolgreicher Prüfung und Zahlung der Gebühren wird das Patent erteilt und veröffentlicht.
Es gibt kein globales „Weltpatent“; Schutz muss für jedes Land oder jede Region einzeln erlangt werden. Eine Möglichkeit ist die europäische Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA). Eine weitere Option ist eine internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT). Diese vereinfacht das Verfahren, indem eine einzige Anmeldung die Anmeldephase in vielen Ländern gleichzeitig einleitet, bevor nationale Prüfungsverfahren beginnen.
Eine Patentrecherche ist entscheidend, um den Stand der Technik zu ermitteln und die Neuheit der eigenen Erfindung zu prüfen. Sie hilft, die Erfolgsaussichten einer Anmeldung realistisch einzuschätzen und unnötige Kosten für eine aussichtslose Anmeldung zu vermeiden. Zudem können durch die Recherche bestehende Schutzrechte Dritter identifiziert werden, deren Verletzung zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen könnte.
Wenn Dritte ein Patent ohne Erlaubnis nutzen, kann die patentinhabende Person rechtliche Schritte einleiten. Ein üblicher erster Schritt ist eine außergerichtliche Abmahnung, mit der die verletzende Partei zur Unterlassung aufgefordert wird. Führt dies nicht zum Erfolg, kann eine Patentverletzungsklage bei Gericht eingereicht werden, um Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft durchzusetzen.
Grundsätzlich gehört eine Erfindung immer der erfindenden Person. Das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht regelt jedoch den Umgang mit sogenannten Diensterfindungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstehen. Arbeitnehmende müssen solche Erfindungen ihrem Arbeitgeber melden, der dann das Recht hat, die Erfindung gegen eine angemessene Vergütung für sich in Anspruch zu nehmen und zum Patent anzumelden.
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