Drei lächelnde Personen stehen um einen runden Tisch mit Notizen und Bausteinen, während eine Frau auf Unterlagen zeigt.

Reisekostenabrechnung aktuell – Recht & Praxis

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1 Tag | 9:00 – 16:00 Uhr
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Überblick & Relevanz

Die korrekte Abrechnung von Reisekosten stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Gesetzliche Änderungen, aktualisierte Pauschalen sowie neue Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen erfordern ein kontinuierlich aktuelles Fachwissen. Fehler bei der Reisekostenabrechnung können dabei zu unnötigem Verwaltungsaufwand, steuerlichen Risiken und finanziellen Nachteilen führen.

In unserem Seminar machen wir Sie systematisch und anhand zahlreicher Praxisbeispiele mit den aktuellen Regelungen der Reisekostenabrechnung vertraut. Sie lernen, die erste Tätigkeitsstätte sicher zu bestimmen, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten korrekt abzurechnen und auch Sonderfälle wie gemischt veranlasste Reisen oder die doppelte Haushaltsführung rechtssicher zu beurteilen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Gestaltung effizienter Abrechnungsprozesse und zum Umgang mit digitalen Belegen und Dokumentationen.

Nutzen

Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen

  • Aktuelles Wissen anwenden
    Sie kennen die neuesten gesetzlichen Regelungen, Pauschalen und BMF-Schreiben und wenden diese korrekt an.
  • Abrechnungsfehler vermeiden
    Sie gewinnen Sicherheit bei der Beurteilung von Sonderfällen und reduzieren Risiken bei internen und externen Prüfungen.
  • Prozesse optimieren
    Sie erhalten Impulse zur Vereinfachung und Digitalisierung Ihrer internen Reiserichtlinien und Abrechnungsabläufe.
  • Sonderfälle meistern
    Sie können auch anspruchsvolle Sachverhalte wie die doppelte Haushaltsführung, Bewirtungskosten oder gemischt veranlasste Reisen korrekt einordnen und abrechnen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Grundlagen und Rechtsquellen
    • Wichtige Begriffe: Dienstreise, Auswärtstätigkeit, Reisekosten
    • Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick (EStG, LStR, BMF-Schreiben)
  • Die erste Tätigkeitsstätte: Definition und Abgrenzung
    • Kriterien zur Bestimmung durch den Arbeitgeber
    • Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit und zum Homeoffice
    • Steuerliche Konsequenzen der Zuordnung
  • Abrechnung von Reisekosten im Inland
    • Fahrtkosten: Firmenwagen, Privat-PKW, Bahn und Flugzeug
    • Verpflegungsmehraufwendungen: Aktuelle Pauschalen und Regelungen zur Abwesenheitsdauer
    • Übernachtungskosten: Pauschalen vs. tatsächliche Kosten
    • Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber und Kürzung der Verpflegungspauschale
    • Reisenebenkosten: Was gehört dazu und was nicht?
  • Besonderheiten bei Auslandsreisen
    • Länderspezifische Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung
    • Umgang mit Fremdwährungen und Belegen
  • Bewirtungskosten und Mahlzeiten im Überblick
    • Abgrenzung: Arbeitsessen, Bewirtung von Geschäftsfreund:innen, Belohnungsessen
    • Sachbezugswerte und die 60-Euro-Grenze korrekt anwenden
  • Spezialfälle und Abgrenzungsfragen
    • Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzungen und abzugsfähige Kosten
    • Gemischt veranlasste Reisen: Korrekte Aufteilung der Kosten
    • Fortbildungsreisen und Incentive-Reisen
  • Aktuelle BMF-Schreiben und neue BFH-Rechtsprechung
    • Wichtige Urteile und ihre Auswirkungen auf die Praxis
  • Prozessoptimierung und Digitalisierung
    • Interne Reiserichtlinien gestalten und umsetzen
    • Anforderungen an Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
    • Anforderungen an digitale Belege und Archivierung
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
Bewährte Expertise seit 1993, mit Trends und Tools von heute.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiter:innen aus Buchhaltung, Personalwesen und Sekretariat, die Reisekostenabrechnungen erstellen, prüfen oder verantworten.

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Reisekostenabrechnung aktuell – Recht & Praxis

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Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.

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Professionelle Skripte & Schulungsunterlagen

Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.

Kalt- & Heißgetränke sowie Mittagessen bei Präsenzseminaren

Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.

Individuelle Inhouse-Schulung

Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.

  • Exklusiv für Ihr Team, alle Mitarbeitenden auf demselben Wissensstand
  • Inhalte gezielt auf Ihre Branche und Zielsetzungen zugeschnitten
  • Vor Ort oder live online, Reisekosten und Reisezeit sparen
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Über ifmera academy

Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.

Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.

Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.

Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmen­seminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.

Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.

Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.

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30+ Jahre
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600+ Seminare
Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete
13 Standorte
Bundesweit in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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16.000 Stimmen

FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was sind Reisekosten und was gehört alles dazu?

Reisekosten sind alle Kosten, die Beschäftigten durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Sie umfassen vier Hauptbereiche: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Arbeitgebende können diese Aufwendungen nach den gesetzlichen Regelungen steuerfrei erstatten, oder die Mitarbeitenden machen sie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend.

Was ist eine erste Tätigkeitsstätte und wie wird sie bestimmt?

Die erste Tätigkeitsstätte ist eine feste betriebliche Einrichtung, der eine Person dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber, zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Quantitative Kriterien wie die Dauer der Tätigkeit (z. B. arbeitstäglich, zwei volle Tage pro Woche oder ein Drittel der Arbeitszeit) können ebenfalls zur Bestimmung herangezogen werden, falls eine explizite Zuordnung fehlt. Das Homeoffice kann keine erste Tätigkeitsstätte sein.

Wann gibt es Verpflegungsmehraufwand und wie hoch sind die Pauschalen?

Verpflegungsmehraufwand wird als Pauschale gezahlt, wenn eine beruflich bedingte Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mehr als acht Stunden beträgt. Für Dienstreisen in Deutschland gilt eine kleine Pauschale von 14 Euro bei über acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden wird die große Pauschale von 28 Euro gewährt.

Wie werden Fahrtkosten mit dem privaten PKW abgerechnet?

Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem privaten PKW können über eine Kilometerpauschale abgerechnet werden. Arbeitgebende können die Kosten steuerfrei erstatten, oder die reisende Person macht sie als Werbungskosten geltend. Die Höhe der Pauschale variiert und ist gesetzlich geregelt; oft wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer angewendet, wobei es unterschiedliche Sätze geben kann.

Wie werden Übernachtungskosten bei einer Dienstreise steuerfrei erstattet?

Arbeitgebende können die tatsächlich nachgewiesenen und notwendigen Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Alternativ kann bei Inlandsreisen eine Pauschale von 20 Euro pro Nacht steuerfrei gezahlt werden, wenn keine oder geringere Kosten nachgewiesen werden. Diese Pauschale kann jedoch nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, falls der Arbeitgeber sie nicht erstattet.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber bei einer Dienstreise Mahlzeiten bezahlt?

Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung, muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden. Die Kürzung beträgt 20 % für ein Frühstück und jeweils 40 % für ein Mittag- oder Abendessen, bezogen auf die Tagespauschale für eine 24-stündige Abwesenheit. In Deutschland entspricht das einer Kürzung von 5,60 Euro für ein Frühstück und 11,20 Euro für ein Mittag- oder Abendessen.

Welche Pauschalen gelten für Verpflegung bei Auslandsreisen?

Für Dienstreisen ins Ausland gelten länderspezifische Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen, die jährlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt gegeben werden. Die Höhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land. Für Länder, die nicht in der BMF-Liste aufgeführt sind, gelten die Sätze für Luxemburg. Die Kürzung bei Mahlzeitengestellung findet auch bei Auslandsreisen Anwendung.

Was sind Reisenebenkosten und welche können erstattet werden?

Reisenebenkosten sind alle beruflich veranlassten Ausgaben, die nicht zu Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten zählen. Dazu gehören beispielsweise Parkgebühren, Maut, Kosten für Gepäckaufbewahrung, dienstliche Telefonate oder Eintrittsgelder für Messen. Diese Kosten können vom Arbeitgeber in ihrer tatsächlichen Höhe steuerfrei erstattet werden, wenn entsprechende Belege vorliegen. Bei fehlenden Belegen kann ein Eigenbeleg erstellt werden.

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor und was ist absetzbar?

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn eine Person aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte unterhält, während der eigene Hausstand an einem anderen Ort liegt. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes. Absetzbar sind notwendige Mehraufwendungen wie Unterkunftskosten (bis 1.000 €/Monat), Fahrtkosten für Familienheimfahrten und Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate.

Wie werden die Kosten bei einer gemischt veranlassten Reise aufgeteilt?

Bei Reisen, die sowohl berufliche als auch private Anteile haben, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Kosten, die eindeutig einem Teil zuzuordnen sind (z.B. Seminargebühren), werden direkt dem beruflichen Bereich zugewiesen. Gemeinsame Kosten wie Flug- oder Fahrtkosten werden in der Regel nach Zeitanteilen aufgeteilt. Ein Kostenabzug ist möglich, wenn der berufliche Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (mind. 10 %).

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