„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Die korrekte Abrechnung von Reisekosten stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Gesetzliche Änderungen, aktualisierte Pauschalen sowie neue Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen erfordern ein kontinuierlich aktuelles Fachwissen. Fehler bei der Reisekostenabrechnung können dabei zu unnötigem Verwaltungsaufwand, steuerlichen Risiken und finanziellen Nachteilen führen.
In unserem Seminar machen wir Sie systematisch und anhand zahlreicher Praxisbeispiele mit den aktuellen Regelungen der Reisekostenabrechnung vertraut. Sie lernen, die erste Tätigkeitsstätte sicher zu bestimmen, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten korrekt abzurechnen und auch Sonderfälle wie gemischt veranlasste Reisen oder die doppelte Haushaltsführung rechtssicher zu beurteilen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Gestaltung effizienter Abrechnungsprozesse und zum Umgang mit digitalen Belegen und Dokumentationen.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeiter:innen aus Buchhaltung, Personalwesen und Sekretariat, die Reisekostenabrechnungen erstellen, prüfen oder verantworten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
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Reisekosten sind alle Kosten, die Beschäftigten durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen. Sie umfassen vier Hauptbereiche: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Arbeitgebende können diese Aufwendungen nach den gesetzlichen Regelungen steuerfrei erstatten, oder die Mitarbeitenden machen sie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend.
Die erste Tätigkeitsstätte ist eine feste betriebliche Einrichtung, der eine Person dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber, zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Quantitative Kriterien wie die Dauer der Tätigkeit (z. B. arbeitstäglich, zwei volle Tage pro Woche oder ein Drittel der Arbeitszeit) können ebenfalls zur Bestimmung herangezogen werden, falls eine explizite Zuordnung fehlt. Das Homeoffice kann keine erste Tätigkeitsstätte sein.
Verpflegungsmehraufwand wird als Pauschale gezahlt, wenn eine beruflich bedingte Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mehr als acht Stunden beträgt. Für Dienstreisen in Deutschland gilt eine kleine Pauschale von 14 Euro bei über acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden wird die große Pauschale von 28 Euro gewährt.
Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem privaten PKW können über eine Kilometerpauschale abgerechnet werden. Arbeitgebende können die Kosten steuerfrei erstatten, oder die reisende Person macht sie als Werbungskosten geltend. Die Höhe der Pauschale variiert und ist gesetzlich geregelt; oft wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer angewendet, wobei es unterschiedliche Sätze geben kann.
Arbeitgebende können die tatsächlich nachgewiesenen und notwendigen Übernachtungskosten steuerfrei erstatten. Alternativ kann bei Inlandsreisen eine Pauschale von 20 Euro pro Nacht steuerfrei gezahlt werden, wenn keine oder geringere Kosten nachgewiesen werden. Diese Pauschale kann jedoch nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, falls der Arbeitgeber sie nicht erstattet.
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung, muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden. Die Kürzung beträgt 20 % für ein Frühstück und jeweils 40 % für ein Mittag- oder Abendessen, bezogen auf die Tagespauschale für eine 24-stündige Abwesenheit. In Deutschland entspricht das einer Kürzung von 5,60 Euro für ein Frühstück und 11,20 Euro für ein Mittag- oder Abendessen.
Für Dienstreisen ins Ausland gelten länderspezifische Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen, die jährlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt gegeben werden. Die Höhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land. Für Länder, die nicht in der BMF-Liste aufgeführt sind, gelten die Sätze für Luxemburg. Die Kürzung bei Mahlzeitengestellung findet auch bei Auslandsreisen Anwendung.
Reisenebenkosten sind alle beruflich veranlassten Ausgaben, die nicht zu Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten zählen. Dazu gehören beispielsweise Parkgebühren, Maut, Kosten für Gepäckaufbewahrung, dienstliche Telefonate oder Eintrittsgelder für Messen. Diese Kosten können vom Arbeitgeber in ihrer tatsächlichen Höhe steuerfrei erstattet werden, wenn entsprechende Belege vorliegen. Bei fehlenden Belegen kann ein Eigenbeleg erstellt werden.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn eine Person aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte unterhält, während der eigene Hausstand an einem anderen Ort liegt. Voraussetzung ist eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes. Absetzbar sind notwendige Mehraufwendungen wie Unterkunftskosten (bis 1.000 €/Monat), Fahrtkosten für Familienheimfahrten und Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate.
Bei Reisen, die sowohl berufliche als auch private Anteile haben, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Kosten, die eindeutig einem Teil zuzuordnen sind (z.B. Seminargebühren), werden direkt dem beruflichen Bereich zugewiesen. Gemeinsame Kosten wie Flug- oder Fahrtkosten werden in der Regel nach Zeitanteilen aufgeteilt. Ein Kostenabzug ist möglich, wenn der berufliche Anteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (mind. 10 %).
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