Drei Personen, zwei Männer und eine Frau, betrachten und besprechen ein 3D-Organigramm-Modell auf einem Tisch in einem hellen Raum.

NIS2-Richtlinie und nationale Umsetzung in Deutschland

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Überblick & Relevanz

Die NIS2-Richtlinie ist ein EU-weites Gesetz, das die Cyber- und Informationssicherheit von Organisationen regelt. Nach dem Inkrafttreten im Januar 2023 soll die NIS2-Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden – in Deutschland ist eine Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfs bis März 2025 anvisiert. Die neue Richtlinie erweitert die Zahl der betroffenen Unternehmen und führt zu strengeren Anforderungen an die Cybersicherheit sowie schärferen Sanktionen.

In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen, wie Sie die NIS2-Richtlinie rechtssicher in Ihrem Unternehmen umsetzen. Die Lerninhalte runden wir mit Praxisbeispielen und -übungen ab, um Sie auch als Nicht-Jurist:in abzuholen. Damit bekommen Sie praktische Wissenstools mit auf den Weg, um die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen durch die NIS2-Richtlinie besser zu verstehen und einzusetzen.

Seminarinhalt

Schritt für Schritt ans Ziel

  • Einführung in die NIS2-Richtlinie
    • Ziele und Hintergrund der NIS2-Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit)
    • Unterschiede zur ersten NIS-Richtlinie und erweiterter Anwendungsbereich
    • Bedeutung der Richtlinie für kritische Infrastrukturen und wesentliche Dienste
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen
    • Rechtliche Anforderungen der NIS2-Richtlinie
    • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
    • Sanktionen und Haftungsrisiken
  • Governance und Verantwortlichkeiten
    • Rolle der Geschäftsführung in der Umsetzung der NIS2-Richtlinie
    • Bestimmung von Sicherheitsverantwortlichen und deren Pflichten
  • Risikomanagement nach NIS2
    • Verpflichtung zur Risikoanalyse und Risikobewertung
    • Maßnahmen zur Minimierung von Cyberrisiken
    • Sicherheit der Lieferkette
  • Technische Sicherheitsanforderungen nach NIS2
    • Netzwerk- und Informationssicherheitstechnologien
    • Kontinuitätsplanung und Krisenmanagement
  • Meldung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen
    • Verfahren für die Meldung von Vorfällen an Behörden und Aufsichtsstellen
    • Kommunikation und Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
  • Schulungen und Sensibilisierung im NIS2-Kontext
    • Schulungsanforderungen für Mitarbeitende und Führungskräfte
    • Stärkung der Sicherheitskultur in Unternehmen
  • Audits und Kontrollen nach der NIS2-Richtlinie
    • Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
    • Zusammenarbeit mit externen Auditor:innen
  • Zukunft der NIS2 und Herausforderungen
    • Mögliche zukünftige Entwicklungen und Anpassungen der Richtlinie
    • Herausforderungen bei der Umsetzung der NIS2 für kleine und mittlere Unternehmen
Prämierte Qualität
Erstklassige Bewertungen und mehrfache Auszeichnungen
Individueller Fokus
Maximal 8 Teilnehmende für Ihren persönlichen Lernerfolg
30 Jahre Erfahrung
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NIS2-Richtlinie und nationale Umsetzung in Deutschland

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FAQ / Häufige Fragen zum Thema

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist ein EU-Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit in wesentlichen und wichtigen Sektoren. Sie zielt darauf ab, ein höheres gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie (NIS1) verschärft sie die Sicherheitsanforderungen, erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Unternehmen und sieht härtere Sanktionen bei Nichteinhaltung vor.

Welche Unternehmen sind von der NIS2-Richtlinie betroffen?

Von der NIS2-Richtlinie sind mittlere und große Unternehmen aus 18 Sektoren betroffen, die als „wesentlich“ oder „wichtig“ eingestuft werden. Dazu gehören beispielsweise Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur und die öffentliche Verwaltung. Entscheidend ist in der Regel die Unternehmensgröße (ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Umsatz) und die Sektorzugehörigkeit, wobei auch kleinere Unternehmen betroffen sein können.

Wann muss die NIS2-Richtlinie in Deutschland umgesetzt sein?

Die EU-Mitgliedstaaten mussten die NIS2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführen. In Deutschland ist das entsprechende Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Für betroffene Unternehmen gelten die Anforderungen seit diesem Datum verbindlich und ohne zusätzliche Übergangsfristen, weshalb eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend ist.

Was ist der Unterschied zwischen der NIS1- und der NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der NIS1 erheblich, indem sie mehr Sektoren und somit deutlich mehr Unternehmen erfasst. Zudem führt sie strengere und konkretere Sicherheitsmaßnahmen, ein verschärftes Risikomanagement für Lieferketten und strengere Aufsichtspflichten ein. Neu sind auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung sowie deutlich höhere Bußgelder bei Verstößen.

Welche konkreten Maßnahmen fordert die NIS2-Richtlinie von Unternehmen?

NIS2 fordert einen Katalog von mindestens zehn konkreten Risikomanagementmaßnahmen, die betroffene Unternehmen umsetzen müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Konzepte für Risikoanalysen und Informationssicherheit
  • Pläne zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • Maßnahmen für Business Continuity und Krisenmanagement
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte

Diese müssen dem Stand der Technik entsprechen und auf die Risiken des Unternehmens zugeschnitten sein.

Welche Pflichten hat die Geschäftsführung unter der NIS2-Richtlinie?

Die Geschäftsführung ist direkt für die Umsetzung und Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich und haftet bei Verstößen persönlich. Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen explizit billigen und deren Umsetzung kontrollieren. Zudem sind Geschäftsführer:innen verpflichtet, an spezifischen Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen, um ein ausreichendes Verständnis für die Risiken zu entwickeln und nachzuweisen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die NIS2-Richtlinie?

Bei Verstößen gegen die NIS2-Richtlinie drohen empfindliche Bußgelder, die je nach Einstufung des Unternehmens variieren. Für wesentliche Einrichtungen können Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Bei wichtigen Einrichtungen sind es bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Umsatzes. Zusätzlich kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden.

Was bedeutet NIS2 für die Sicherheit der Lieferkette?

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, die Cybersicherheitsrisiken in ihrer gesamten Lieferkette aktiv zu managen. Das bedeutet, sie müssen die Sicherheitspraktiken ihrer direkten Zulieferer und Dienstleister bewerten und bei der Auswahl berücksichtigen. Organisationen müssen vertraglich sicherstellen, dass ihre Partner angemessene Sicherheitsstandards einhalten, um Risiken durch Angriffe über schwächere Glieder der Kette zu minimieren.

Welche Vorfälle müssen nach NIS2 gemeldet werden?

Unternehmen müssen jeden „erheblichen Sicherheitsvorfall“ an die zuständige Behörde, in Deutschland das BSI, melden. Ein Vorfall gilt als erheblich, wenn er eine schwerwiegende Betriebsstörung oder erhebliche finanzielle Verluste verursacht oder verursachen kann. Die Meldung muss gestuft erfolgen: eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine detailliertere Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat.

Was fordert die NIS2-Richtlinie zum Risikomanagement?

NIS2 fordert von Unternehmen einen systematischen und risikobasierten Ansatz zur Steuerung ihrer Cybersicherheitsrisiken. Organisationen müssen regelmäßig Risikoanalysen durchführen, um Bedrohungen für ihre Systeme zu identifizieren und zu bewerten. Basierend darauf müssen sie angemessene technische, organisatorische und betriebliche Maßnahmen ergreifen, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dieser gesamte Prozess muss von der Geschäftsführung überwacht werden.

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