„Großer Erfahrungshintergrund der Trainerin. Individuelles Training wurde "spontan" möglich gemacht. Tolle Kundenbetreuung! Danke!"
Praxisbericht aus Schulungsprojekt

Künstliche Intelligenz (KI) kann Texte schreiben, Bilder malen und Musik komponieren – doch wem gehören die Ergebnisse eigentlich? Und welche Rechte werden verletzt, wenn KI mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wurde? Diese Fragen bewegen derzeit nicht nur die Kreativbranche, sondern auch Unternehmen, die KI in Marketing, Produktentwicklung oder im Kundenservice einsetzen. Die rechtlichen Unsicherheiten sind groß, gleichzeitig entstehen täglich neue Anwendungsfälle.
In unserem Seminar lernen Sie als Fach- oder Führungskraft, wie sich urheberrechtliche Vorgaben im Kontext von KI einordnen lassen. Wir vermitteln Ihnen das nötige Wissen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden, kreative Freiräume rechtssicher zu nutzen und Strategien für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Ihrem Unternehmen zu entwickeln.
Was Sie aus diesem Seminar mitnehmen
Schritt für Schritt ans Ziel
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Marketing, Redaktion, Recht, Personal und Produktentwicklung, die KI-Tools rechtssicher im Unternehmen einführen und anwenden möchten.
Digitale Zertifikate zum Teilen mit Ihren Kolleg:innen und Unternehmen. Lassen Sie Ihr soziales Umfeld wissen, wie erfolgreich Sie sind. Eine klassische Teilnahmebescheinigung als pdf erhalten Sie bei uns auch.
Keine Angst – auch wenn Sie der:die einzig Interessierte für einen Termin sind, findet die Weiterbildung trotzdem statt. So haben Sie den:die Trainer:in exklusiv für sich und genießen ein zeitlich optimiertes Privattraining.
Stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin bis zu 30 Tage vor Beginn jederzeit kostenfrei online.
Sie erhalten ein professionell aufbereitetes Skript als digitalen Download – kompakt, übersichtlich und ideal zum späteren Nachschlagen und Vertiefen.
Ob Kaffee, Wasser oder Säfte – bei uns stillen Sie nicht nur Ihren Wissensdurst. Für Ihr Business Lunch erhalten Sie pro Seminartag einen 20 € Pluxee-Gutschein, einlösbar in teilnehmenden Restaurants.
Dieses Seminar gibt es auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung, exklusiv für Ihr Team.
Seit 1993 Ihr Partner für berufliche Weiterbildung.
Die ifmera academy wurde 1993 gegründet und zählt heute zu den führenden Weiterbildungsanbietern im DACH-Raum. Über 30 Jahre praktische Erfahrung in Qualifizierung, Coaching und Consulting fließen in jedes unserer Angebote ein, von der Konzeption bis zur Durchführung.
Mit über 600 Seminar-Themen quer durch alle Branchen und Fachgebiete decken wir das gesamte Spektrum moderner Personalentwicklung ab. An 13 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Live-Online sind wir überall dort, wo Sie uns brauchen.
Unser Portfolio reicht von offenen Seminaren, individuellen Firmenseminaren, Business-Coaching bis hin zu Fernlehrgängen. Wir richten uns an Personalverantwortliche, Entscheider:innen sowie alle, die sich gezielt weiterentwickeln möchten, mit Anspruch auf geprüfte Qualität und didaktische Exzellenz.
Hinter jedem Seminar stehen Menschen: Unser Netzwerk aus über 1.000 erfahrenen Trainer:innen und Coach:innen bringt nicht nur fachliche Tiefe, sondern auch echte Praxiserfahrung mit. Mit Leidenschaft und didaktischem Know-how sorgen sie dafür, dass aus Wissen echtes Können wird, und dass jede:r Teilnehmer:in genau die Impulse mitnimmt, die im Berufsalltag den Unterschied machen.
Was uns antreibt? Wertschätzung, Qualität und Spaß am Lernen, daran messen wir jedes Seminar, jede:n Trainer:in und jedes Feedback.
Mehr über ifmera academy erfahren
An rein KI-generierten Inhalten entsteht nach deutschem und europäischem Recht grundsätzlich kein Urheberrecht, da dieses eine persönliche, menschliche Schöpfung voraussetzt. Eine KI kann keine Urheberin sein. Das bedeutet, dass solche Ergebnisse oft als gemeinfrei gelten und von jeder Person genutzt werden dürfen, solange keine Rechte Dritter oder vertragliche Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter verletzt werden.
Ja, die kommerzielle Nutzung von KI-generierten Bildern ist grundsätzlich erlaubt, da an ihnen meist kein Urheberrechtsschutz besteht. Entscheidend sind jedoch die Nutzungsbedingungen (AGB) des jeweiligen KI-Anbieters, die festlegen, ob und wie die Ergebnisse kommerziell verwendet werden dürfen. Zudem muss sichergestellt sein, dass der KI-Output keine bestehenden Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter verletzt.
Das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken ist unter bestimmten Bedingungen durch die Regelung zum Text und Data Mining (§ 44b UrhG) grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Trainingsdaten rechtmäßig zugänglich sind. Rechteinhaber:innen können dieser Nutzung jedoch widersprechen (sog. Opt-Out), bei Online-Inhalten muss dies in maschinenlesbarer Form geschehen, um wirksam zu sein.
Nein, nach geltendem deutschen und europäischen Recht kann eine künstliche Intelligenz keine Urheberin sein. Das Urheberrecht schützt ausschließlich persönliche geistige Schöpfungen, die von einem Menschen stammen. Da eine KI keine natürliche Person ist, kann sie keine Urheberrechte an den von ihr erstellten Inhalten erwerben, selbst wenn diese kreativ erscheinen.
In der Regel haftet die Person oder das Unternehmen, das den rechtsverletzenden KI-Inhalt nutzt und veröffentlicht, nicht die KI selbst. Man spricht hier von der Anwenderhaftung. Die Entwickler:innen oder Anbieter:innen der KI können nur in Ausnahmefällen haftbar gemacht werden, etwa wenn sie bewusst rechtswidrige Inhalte fördern. Viele Anbieter schließen ihre Haftung in den Nutzungsbedingungen weitgehend aus.
Ja, nach der EU-KI-Verordnung (AI Act) besteht ab August 2026 eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte. Sogenannte Deepfakes sowie KI-generierte Audio- und Videoinhalte müssen als künstlich erzeugt erkennbar gemacht werden. Für KI-Texte gilt die Pflicht, wenn sie zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle veröffentlicht werden. Eine freiwillige Kennzeichnung wird oft empfohlen.
Urheber:innen können der Nutzung ihrer Werke für kommerzielles Text und Data Mining durch einen Nutzungsvorbehalt (Opt-Out) widersprechen. Bei online verfügbaren Inhalten muss dieser Vorbehalt maschinenlesbar sein, zum Beispiel über Meta-Tags oder Einträge in der „robots.txt“-Datei einer Webseite. Zusätzlich gibt es technische Verfahren wie „Glaze“ oder „Nightshade“, die Bilder durch unsichtbare Änderungen für KI-Modelle unbrauchbar machen sollen.
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) regelt das Urheberrecht nicht grundlegend neu, setzt aber wichtige Transparenzpflichten für Anbieter von KI-Modellen fest. Diese müssen eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der zum Training verwendeten, urheberrechtlich geschützten Daten veröffentlichen. Zudem müssen sie interne Richtlinien etablieren, um die Einhaltung des EU-Urheberrechts sicherzustellen. Die Verordnung selbst ist aber primär ein Gesetz zur Produktsicherheit und Regulierung, kein Urheberrechtsgesetz.
Einfache, kurze Prompts genießen in der Regel keinen Urheberrechtsschutz, da ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt. Sehr komplexe, kreative und detaillierte Prompts, die als eigenständige sprachliche Anweisung verstanden werden können, könnten im Einzelfall als Sprachwerk geschützt sein. Die Rechtslage ist hierzu jedoch noch nicht abschließend geklärt und hängt stark von der individuellen Ausgestaltung des Prompts ab.
Weltweit gibt es mehrere bedeutende Klagen. Dazu gehören die Klage von Getty Images gegen Stability AI wegen der Nutzung von Millionen von Bildern für das KI-Training und eine Sammelklage von Künstler:innen gegen Anbieter wie Midjourney. Auch die New York Times hat Klage gegen OpenAI und Microsoft eingereicht, da ihre Artikel zum Training von ChatGPT verwendet worden sein sollen. In Deutschland gibt es ebenfalls erste Verfahren, etwa von einem Fotografen oder der GEMA.
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