Die arbeitsmarktpolitische Relevanz einer beruflichen Qualifizierung in diesem Bereich ist darauf zurückzuführen, dass das Immobilienmanagement in den vergangenen 20 Jahren enorm an Bedeutung gewonnen hat. Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in der Immobilienbranche wächst stetig, insbesondere durch den anhaltenden Bedarf an Wohn- und Gewerbeimmobilienverwaltung.
Die Bundesagentur für Arbeit stuft den Beruf „Objektverwalter/in (Immobilien)“ unter dem Anforderungsniveau „Spezialist“ ein.
Die ständig steigenden Anforderungen bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien aufgrund der permanenten Erneuerung von Gesetzen und Verordnungen sowie die stetig wachsenden Ansprüche der Eigentümer:innen und Mieter:innen erfordern eine permanente Aktualisierung des eigenen Wissens.
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen setzen keine Mindestanforderungen an Immobilienverwalter:innen voraus. Demnach kann jede Person als Haus- oder WEG-Verwalter:in tätig werden.